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Mutterschutz für Studentinnen

Schwangere Frau in Bibliothek
Foto: Rolf K. Wegst

Am 01. Januar 2018 ist das überarbeitete „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ in Kraft getreten. Die Neufassung enthält unter anderem die folgenden zwei  zentralen Neuerungen für Studentinnen:

  1. Erstmals werden nun auch schwangere und stillende Studentinnen während des Studiums explizit in das Mutterschutzrecht einbezogen.
  2. Ausdrückliches Ziel des neuen Mutterschutzgesetzes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen sowie schwangeren oder stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes  zu ermöglichen.

Was bedeutet das für das Studium?

Neben den Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8-12 Wochen nach der Geburt) können schwangere oder stillende Studentinnen auch alle anderen Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen u.a. das Umgangsverbot mit Gefahrstoffen (z. B. in Labor-Praktika) oder das Arbeitsverbot nach 20 Uhr bzw. an Wochenenden (z. B. bei Blockseminaren oder Exkursionen). Um sich auf diese und weitere Schutzregelungen berufen zu können, ist eine kurze Meldung der Schwangerschaft notwendig.

Im Gegensatz zu schwangeren Angestellten können Studentinnen diese Schutzmaßnahmen auf eigenen Wunsch hin aussetzen, um Studien- und Prüfungsleistungen erbringen zu können. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung ausreichend. 

Die Umsetzung an der Philipps-Universität

Die Philipps-Universität Marburg möchte für ihre schwangeren und stillenden Studentinnen sichere und zuverlässige Bedingungen schaffen, die sowohl das direkte Fortführen des Studiums als auch ein Pausieren und eine Elternauszeit ermöglichen sollen. Für die bereichsspezifische Beratung ist an jedem Fachbereich eine Ansprechperson zu finden, die schwangere oder stillende Studentinnen bei der Beurteilung und Einschätzung der individuellen Studiensituation sowie des weiteren Studienverlaufs unterstützt.

Eine Liste der Ansprechpersonen an den Fachbereichen sowie weitere Informationen zur Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes an der Philipps-Universität finden Sie auf der Seite zum Mutterschutz des Referats für Sicherheit der Universität.