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Urlaubssemester, Teilzeitstudium, Nachteilsausgleiche...

Frau mit Kind auf dem Schoß sitzt am Laptop.
Model Foto: Colourbox.de

Studierende mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen sehen sich bei der Organisation ihres Familien- und Studienlebens mit großen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund der besonderen Herausforderungen dieser Doppelbelastung stehen Studierenden mit Familienverantwortung verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Gestaltung ihres Studiums zur Verfügung:

Familienförderung und Nachteilsausgleiche

Den allgemeinen Bestimmungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge an der Philipps-Universität Marburg folgend, finden Sie in jeder Studien- und Prüfungsordnung einen Paragraphen zur Familienförderung bzw. zur Regelung von Nachteilsausgleichen für Studierende in besonderen Situationen. Häufig ist dieser Abschnitt im §15 oder §26 zu finden.

Diese Regelungen ermöglichen Ihnen zum Beispiel die Beantragung von Fristverlängerungen bei der Erstellung von Seminararbeiten oder in bestimmtem Rahmen die (zeitliche) Anpassung von Klausur- oder Prüfungsterminen.

Um die Möglichkeiten für Ihren Studiengang zu erfragen und die Vor- und Nachteile für Ihren persönlichen Studienverlauf zu besprechen, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt Ihres Fachbereiches.

Die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier:

Urlaubssemester

Studierende mit Familienverantwortung können beim Studierendensekretariat Urlaubssemester beantragen. Diese ermöglichen Ihnen entweder ein vollständiges Pausieren des Studiums oder eine deutliche Reduzierung der Kurszahl in dem betreffenden Semester. Sie können somit weiterhin Leistungen erbringen, können sich aber beispielsweise nur auf einige wenige Kurse beschränken (vgl. §8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung).

Um die Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters zu besprechen, kontaktieren Sie gerne direkt das Studierendensekretariat. Welche Kurse Sie während eines Urlaubssemesters belegen können, beantwortet Ihnen direkt das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.

Beachten Sie bitte, dass sich ein Urlaubssemester auf die studentische Krankenversicherung sowie auf den Bezug von BAföG und Kindergeld auswirken kann.

Teilzeitstudium

Wenn Ihre Studien- und Prüfungsordnung ein Teilzeitstudium zulässt und Sie sich in einem nicht-zulassungsbeschränkten Semester befinden, können Sie aufgrund Ihrer Doppelbelastung von Studium und Familie ein Teilzeitstudium beantragen. Hierbei reduziert sich die Kurszahl maximal auf die Hälfte der für dieses Semester vorgesehenen Kursleistungen.
Für weitere Informationen zum Teilzeitstudium und wie sich ein solches auf Ihren Studienverlauf auswirken würde, können Sie mit Ihrem Prüfungsamt und dem Studierendensekretariat Kontakt aufnehmen.

Beachten Sie bitte, dass ein Teilzeitstudium sich auf die studentische Krankenversicherung sowie auf den Bezug von BAföG und Kindergeld auswirken kann.

Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, sich rechtzeitig Unterstützung bei der Organisation Ihres Studiums zu holen und offen ein Gespräch mit Ihrem Prüfungsamt und Ihren Dozierenden zu suchen. Ihre jeweiligen Ansprechpartner/innen werden mit Ihnen gerne gemeinsam Lösungen für Ihre individuelle Situation erarbeiten.