Hauptinhalt
Informationen zum Teilzeitstudium
Was ist ein Teilzeitstudium?
Unter einem Teilzeitstudium versteht man an der Philipps-Universität Marburg eine Studienform in der die Hälfte der von der Studienordnung festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden müssen.
Während eines Teilzeitstudiums nehmen Sie an den regulären Veranstaltungen teil, die im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sind. Das bedeutet, dass es keinen eigenen Stundenplan und keine Veranstaltungen zu besonderen Zeiten für Studierende eines Teilzeitstudiums gibt.
Welche Vorteile hat ein Teilzeitstudium für mich?
Ein Teilzeitstudium bietet Ihnen vor allem zwei Vorteile. Zunächst wird Ihnen während eines Teilzeitstudiums für zwei Teilzeitsemester nur ein Fachsemester berechnet. Dies kann von Interesse sein, sollten in Zukunft an der Philipps-Universität Marburg wieder Langzeitstudiengebühren erhoben werden müssen, denn dann würde jeder Studierende gebührenpflichtig der über seine Regelstudienzeit und eine gewisse Bonusphase hinaus studiert hätte.
Darüber hinaus kann ein Teilzeitstudium von Vorteil sein, wenn Ihre Studienordnung das Absolvieren von Prüfungen oder das Erreichen einer gewissen Mindestpunktzahl in einer bestimmten Zeit fordert. Hier kann es mit der Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums zu Verlängerungen der Fristen kommen. Bitte klären Sie entsprechende Fragen dazu direkt mit Ihrem Fachstudienberater oder dem Prüfungsamt.
Was muss ich bei einem Teilzeitstudium beachten?
- Während eines Teilzeitstudiums sind Sie nicht berechtigt mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Kreditpunkte oder Leistungsnachweise zu erbringen. Wenn dies überschritten wird, ist das Studiensemester als volles Fachsemester zu zählen.
- Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, sind Sie verpflichtet dies der Hochschule unverzüglich zu melden.
- Ein Teilzeitstudium ist nur in zulassungsfreien Fachsemestern möglich. In Studiengängen, die zu jedem Semester zulassungsbeschränkt sind, ist grundsätzlich kein Teilzeitstudium möglich. Sind nur einzelne Semester zulassungsbeschränkt ist ab dem freien Fachsemester ein Teilzeitstudium möglich (vgl. hierzu die Tabelle "Zulassungsbeschränkung nach Fachsemestern" (PDF)).
- Ein Doppelstudium können Sie während eines Teilzeitstudiums nicht absolvieren.
- Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Klären Sie in der Fachstudienberatung oder im Prüfungsamt unbedingt ab, dass dem Teilzeitstudium nicht Vorschriften der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zwingend entgegenstehen.
Erkundigen Sie sich ebenfalls in der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt, ob sich aufgrund Ihres Teilzeitstudiums Verlängerungen bei Prüfungsfristen oder Fristen zum Erreichen von Punktzahlen ergeben.
Bitte bedenken Sie etwaige Konsequenzen des Teilzeitstudiums für Ihr BAföG, Ihr Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung. Bitte klären Sie die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf angegebene Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
Das Teilzeitstudium wird zunächst nicht auf Ihrem Studienausweis ausgewiesen. Als Nachweis über Ihr Teilzeitstudium verwenden Sie bitte den Bescheid des Studierendensekretariats über die Genehmigung des Teilzeitstudiums.
Wann kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?
Ein Teilzeitstudium können Sie nur aus bestimmten Gründen beantragen. Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zur Hessischen Immatrikulationsverordnung, in der das Teilzeitstudium gesetzlich verankert ist.
Gründe für die Beantragung eines Teilzeitstudiums sind:
1. Berufstätigkeit
In der Regel sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen von mindestens 14 und höchstens 28 Stunden pro Woche; Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages, ggf. Lohnabrechnung.
2. Erziehung eines Kindes
Bis zum Alter von 10 Jahren; Nachweis durch Geburtsurkunde in Kopie, ggf. Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes o.ä.
3. Pflege / Betreuung eines nahen Angehörigen
Der zu Betreuende muss einer Pflegestufe zugeordnet sein; Nachweis: Pflegeeinstufung der Krankenkasse, ggf. Bescheinigung einer amtlichen Stelle über den eigenen Beitrag zur Pflegeleistung.
4. Vergleichbarer wichtiger Grund
Bitte geben Sie uns eine Begründung an und fügen Sie bitte auch entsprechende Nachweise bei. Verwenden Sie wenn nötig ein zusätzliches Blatt.
5. Behinderung/ Erkrankung
Eine auf das Studium auswirkende Behinderung oder chronische Erkrankung.
Sollten Sie sich unklar darüber sein, ob Ihr Grund einen Antrag auf Teilzeitstudium rechtfertigt, wenden Sie sich gerne zunächst an das stud-i-fon (06421/28-22222).
Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?
Das Teilzeitstudium beantragen Sie beim Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg. Bitte nutzen Sie dazu den unten verlinkten Antrag.
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie diesen persönlich, per Post oder per Fax an das Studierendensekretariat richten.
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium können Sie in jedem laufenden Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen. Empfehlenswert ist es, den Antrag für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Semestern zu stellen, wobei der Antragsbeginn in das laufende Semester fallen muss.
Den Antrag auf Teilzeitstudium können Sie mehrfach wiederholt stellen, höchstens jedoch bis zur Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie für bereits abgeschlossene Semester rückwirkend kein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen können.
Wen kann ich ansprechen, wenn ich Fragen zum Teilzeitstudium habe?
Sollten Sie allgemeine Nachfragen zum Teilzeitstudium haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das Stud-i-fon unter der 06421/28-22222.