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Exzellenz in der Lehre

Hessisches Wissenschaftsministerium lobt Lehrpreis aus – Bewerbung bis 12. Januar 2024 (interne Frist).

Exzellenz in der Lehre

Hessisches Wissenschaftsministerium lobt Lehrpreis aus – Bewerbung bis 12. Januar 2024 (interne Frist).

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst lobt 2024 zum fünfzehnten Mal den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus. Der Preis wird für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Hochschulen verliehen und ist 2024 mit insgesamt 115.000 Euro dotiert.
Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Philipps-Universität sind aufgerufen, auch in diesem Jahr wieder exzellente Projekte und studentische Initiativen 
der Philipps-Universität Marburg für den Preis vorzuschlagen.

Kategorien des Hochschullehrpreises

Es sind vier Preise in zwei Kategorien ausgeschrieben:

1) Je ein Projektpreis für eine Arbeitsgruppe oder Organisationseinheit [in maximaler Höhe von a.) 60.000€, b.) 30.000€ und c.) 15.000€],

  • für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein anderes Lehrprojekt, die sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben.
  • für eine herausragende digitale Lehr- und Lernform, die die Präsenzlehre bereichert und ergänzt sowie das Selbststudium der Studierenden fördert. Das flexiblere, orts- und zeitunabhängige Lernen wird unterstützt. Auch hybride Lehrformate gehören hierzu. Als bewährtes Best-practice-Beispiel eignet sich das digitale oder hybride Lehrprojekt für einen hochschul-internen wie auch hochschulübergreifenden Transfer; auch ein hochschul-übergreifendes Vorhaben ist möglich.
  • für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein Lehrprojekt, die in besonderer Weise eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern und sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben. Diese Lehrprojekte sollen möglichst eine multidisziplinäre Perspektive haben und Bildung für nachhaltige Entwicklung praktisch erfahrbar machen.

2) Ein Preis für eine studentische Initiative (in Höhe von max. 10.000 Euro), die sich in der Praxis bewährt hat. Die studentische Initiative trägt maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden bei. Dies geschieht entweder dadurch, dass eigene Projekte entworfen oder bestehende Ansätze und Strukturen weiterentwickelt werden. Projektskizzen, die noch nicht umgesetzt wurden, können nicht begutachtet werden. Der Preis richtet sich ausschließlich an Studierende, von denen die Mehrzahl der am Projekt Beteiligten noch studieren sollte. Mit dem Preis werden keine Lehrenden ausgezeichnet.

Auch die Einreichung hochschulübergreifender Vorhaben ist möglich. Gemeinsame Anträge mehrerer Hochschulen müssen von allen beteiligten Hochschulen unterstützt werden.

Achten Sie bei der Erstellung von Anträgen auch darauf, Studierende zu beteiligen, z.B. durch Stellungsnahmen von Fachschaften.

Allgemeine Auswahlkriterien

  • Die Lehrqualität ist exzellent.
  • Das Engagement für gute Lehre ist nachhaltig und erfolgreich.
  • Das Lehrprojekt ist übertragbar und praxisnah.
  • Es gelingt, die Herstellung des Bezugs von der Lehre zur Forschung sowie interdisziplinärer Bezüge.
  • Die Didaktik und damit der Lernerfolg der Studierenden stehen im Mittelpunkt.
  • Diversität und Genderaspekte nehmen eine wichtige Rolle ein.
  • Es wird kontinuierliche Verbesserung auf Basis von Evaluation angestrebt.
  • Die Lehre zielt auf den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ab.

Bewerbungsmodalitäten

Für das Einreichen der Vorschläge sind folgende Unterlagen auszufüllen und als PDF-Dateien (insg. max. 4 MB groß) ausschließlich elektronisch zuzusenden:

  1. das Antragsformular -der Umfang der darin enthaltenen Begründung darf 4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12 Punkte, Zeilenabstand 1,15 Zeilen) nicht überschreiten; darin soll das didaktische Konzept klar erläutert sein;
  2. aussagekräftige Anlagen im Umfang von max. 4 Seiten;
  3. wenn möglich, eine aussagefähige, kurze Evaluation (max. 4 Seiten).

Die Teilnahme der Jury des HMWK an einer Lehrveranstaltung (vor Ort oder online) ist im Zeitraum vom 13. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 nach Vereinbarung mit den Lehrenden vorgesehen. Ein entsprechender Termin zum Kennenlernen der Projekte muss in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich sein und ist somit Voraussetzung für die Antragseinreichung!

Auswahlverfahren

Das Präsidium der Philipps-Universität wählt bis zu fünf Vorschläge aus den Einreichungen aus. Die eingereichten Vorschläge werden von der vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingesetzten Jury geprüft, die paritätisch mit Studierenden und Lehrenden sowie einem Vertretenden des Wissenschaftsministeriums besetzt ist.
Nach Sichtung sämtlicher Anträge werden ausgewählte Projekte besucht, um sich vor Ort oder online ein genaues Bild der eingereichten Vorschläge zu machen. Daher ist auf dem Antragsformular eine Empfehlung zu geben, welche Lehrveranstaltung vor Ort oder online besucht werden soll.
Bitte senden Sie Ihre Vorschläge unter Berücksichtigung des Ausschreibetextes des HMWK bis spätestens zum 12. Januar 2024 (interne Frist) an: hochschullehrpreis@uni-marburg.de

Weitere Informationen

Seite zum Hochschullehrpreis des HWMK:
https://wissenschaft.hessen.de/Studieren/Hochschullehrpreis

Downloads:
Vollständiger Ausschreibungstext:
Ausschreibung des Hessischen Hochschulpreises für Exzellenz in der Lehre 2024 (PDF/71.6 KB)

Antragsformular für den Hessischen Hochschulpreises für Exzellenz in der Lehre:
Antragsformular Hessischer Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2024 (PDF/1.8 MB)

Am 22.11.2023, 13:00-14:00 Uhr bieten wir eine offene Online-Sprechstunde zu allgemeinen Informationen rund um das Antragsverfahren zum Hessischen Hochschullehrpreis 2024 an. Alle Informationen zur Sprechstunde finden Sie auf dieser Seite.

Kontakt

Philipp Lindenstruth
Dezernat III Studium und Lehre
Philipps-Universität Marburg
Tel. +49(0)6421 28 26124
E-Mail: