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Urheberrecht
Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Hinweise:
Einverständniserklärungen für Fotos
Wenn Sie Fotos machen oder in Auftrag geben, beachten Sie bitte, dass die abgebildeten Personen gemäß der Datenschutz-Verordnung DSGVO ihr Einverständis für die Veröffentlichung der Fotos geben müssen. Hier verlinkt finden Sie Vorlagen für Einverständniserklärungen für Modelle (PDF), Gruppenbilder (PDF), sowie Einzelpersonen, die häufig fotografiert werden (PDF).
Einsatz von Bildern aus Google und Künstlicher Intelligenz (KI)
Beim Einsatz von Google-Bildern ist Vorsicht geboten, da viele urheberrechtlich geschützt sind. Nur Bilder mit freier Lizenz (z. B. Creative Commons) oder mit Erlaubnis des Urhebers dürfen verwendet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Bei der Verwendung von Bildern, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Es muss geprüft werden, ob die Nutzung dieser Bilder Schutzrechte Dritter verletzt und welche Lizenzbedingungen gelten. In der EU gilt, dass das Urheberrecht nur von Menschen geschaffene Werke schützt. Da KI keine menschliche Urheberschaft besitzt, könnte ein Bild, das vollständig ohne menschliche Kreativität oder Anleitung erstellt wurde, keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Hinweis zum Umgang mit Comicfiguren und Illustrationen
Comicfiguren, insbesondere solche, die durch bekannte Marken oder Franchises geschützt sind, dürfen nicht ohne entsprechende Lizenzen oder Genehmigungen verwendet werden. Dies gilt auch für Illustrationen, die urheberrechtlich geschützt sind. Für das Corporate Design der Universität Marburg sind Comicfiguren und stark stilisierte Illustrationen nur dann zugelassen, wenn sie speziell für die Universität entwickelt wurden oder wenn klar ist, dass keine Urheberrechte verletzt werden.