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Aufgaben und Zusammensetzung des Senats der Philipps-Universität

Nach § 36 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) und § 3 Grundordnung der Philipps-Universität (GrundO) berät der Senat in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er hat ein Initiativrecht und überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. 

Aufgaben

  • Beschlussfassung über die Grundordnung im Einvernehmen mit dem Präsidium
  • Beschlussfassung über die Wahlordnung im Einvernehmen mit dem Hochschulrat
  • Beschlussfassung über die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen im Einvernehmen mit dem Präsidium und andere Forschung, Lehre und Studium betreffende Satzungen, soweit das Gesetz keine andere Zuständigkeit vorsieht
  • Beschlussfassung über die Grundsätze der Kriterien der Gewährung von Leistungsbezügen in Forschung, Lehre und Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung
  • Entscheidung über die Schwerpunkte in Lehre und Forschung im Einvernehmen mit dem Präsidium
  • Entscheidung über Widersprüche der Frauenbeauftragten bei Berufungsvorschlägen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Zustimmung zu den Ordnungen der Fachbereiche und den Beschlüssen nach § 32 Abs. 4 HHG
  • Stellungnahme zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zur Einführung und Aufhebung von Studiengängen
  • Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen und dem Budgetplan,
  • Stellungnahme zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche,
  • Stellungnahme zur Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen, zentraler wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen
  • Stellungnahme zu den Berufungsvorschlägen und Verleihungsvorschlägen für Honorarprofessuren und außerplanmäßige Professuren der Fachbereiche,
  • Stellungnahme zum Frauenförderplan
  • Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums
  • Mitwirkung bei der Bestellung und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Frauenbeauftragten
  • Mitwirkung bei der Einsetzung von Berufungskommissionen
  • Mitwirkung bei der Benennung von vier Hochschulratsmitgliedern

 

Zusammensetzung des 7. Senats (Amtszeit: 1.10.2012 - 30.09.2014)

Mitglieder

Gruppe Professoren (9 Mitglieder/9 Stellvertreter)

Siegfried Bien (FB 20) Wolfgang Voit (FB 01)
Ulrich Koert (FB 15) Michael Bölker (FB 17)
Isabel Zollna (FB 10) Albrecht Fuess (FB 10)
Harald Renz (FB 20) Klaus Pieper (FB 20)
Martin Peper (FB 04) Paultheo von Zezschwitz (FB 15)
Eberhard Weihe (FB 20) Richard Dodel (FB 20)
Ulrich Wagner (FB 04) Inka Bormann (FB 21)
Thorsten Bonacker (FB 03) Bettina Westle (FB 03)
Frank Königs (FB 21) Stefan Weninger (CNMS)

Gruppe Studierende (3 Mitglieder/3 Stellvertreter)

Christian Döring Natascha Klee
Matthias Friehe  Benjamin Oette
Lukas Wimmer Zhou Ji Chen

Gruppe wissenschaftliche Mitglieder (3 Mitglieder/3 Stellvertreter)

Andreas Piper (HRZ) Annegret Schnath (FB 05)
Stephan Sielschott (FB 03) Günter Reinhard (FB 04)
Martin Schäfer (FB 20)  Hannelore Mittag (FB 20)

Gruppe administrativ-technische Mitglieder (2 Mitglieder/2 Stellvertreter)

Heike Heuser (UB) Monika Lerp (UB)
Monika Thumberger (Bot. Gart.) Marianne Johannsen (FB 17)

Beratende Mitglieder: Mitglieder des Präsidiums, Frauenbeauftragte, Vorsitzende des Personalrats, Vorsitzende des AStA, Schwerbehindertenvertretung, Vorsitzender FSK

 

Zuletzt aktualisiert: 08.01.2013 · Claudia Lingelbach

 
 
 
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