Informationen für Studienortwechsler
Herzlich willkommen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang. Um Ihnen den Wechsel zu erleichtern, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.
- Prüfungsanspruch: Ein Wechsel in einen der Marburger wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge ist nur möglich, wenn der Prüfungsanspruch für diesen oder einen verwandten Studiengang noch nicht verloren wurde.
- Zeitliche Vorgaben zur Erbringung von Leistungen: In den Studiengängen B.Sc. Betriebswirtschaftslehre und B.Sc. Volkswirtschaftslehre ist es zur Wahrung des Prüfungsanspruchs notwendig, bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters mindestens 60 Leistungspunkte zu erwerben. Bitte beziehen Sie bei Ihrer Bewerbung die Möglichkeit mit in Betracht, dass nicht für alle Ihrer bereits erbrachten Prüfungsleistungen Gleichwertigkeit festgestellt werden kann.
- Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen: Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Philipps-Universität Marburg werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in Qualifikationsziel, Umfang und Anforderungen denjenigen des betreffenden Studiengangs an der Philipps-Universität Marburg im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung unter besonderer Berücksichtigung der erreichten Qualifikationsziele vorgenommen. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie unter Anerkennungen. Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Bewerbung für ein höheres Fachsemester: Wenn Sie nur den Studienort, nicht aber den Studiengang wechseln, werden Ihre Fachsemester automatisch übernommen. Liegen bereits Leistungen aus vor, kann Ihnen das Prüfungsbüro nach der Durchführung des Anerkennungsverfahrens einen Einstufungsbescheid ausstellen.

