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Strategien für Energieversorgungssicherheit


Zwei Herausforderungen für die Europäische Union sind hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

1.      Bekämpfung der globalen Erwärmung

2.      Verwirklichung des Energiebinnenmarktes

 
Für die Umsetzung einer Europäischen Strategie sind die Mitgliedsstaaten der EU voneinander abhängig; es fehlt jedoch der politische Konsens. Ohne eine gemeinsame Energiepolitik ist die Europäische Union jedoch in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Daher wird darüber nachgedacht die Befugnisse der EU im Energiebereich zu erweitern[1].

 

Grünbuch: „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ (2000) [2]  

Dieses Grünbuch enthält eine Strategie, die es sich zum Ziel gesetzt hat für das Wohl der Bürger und der Wirtschaft einzutreten. Die Energieversorgung Europas soll langfristig zu erschwinglichen Preisen sichergestellt, gleichzeitig sollen Umweltbelange und die nachhaltige Entwicklung nicht in den Hintergrund gedrängt werden.

Darüber hinaus enthält es sowohl eine Analyse der strukturellen Energieversorgungsschwächen der EU als auch der neuen Herausforderungen, in deren Mittelpunkt seinerzeit die Energieimportabhängigkeit der Kandidaten für die EU-Erweiterung des Jahres 2004 standen. Die osteuropäischen Staaten waren und sind stark von Energielieferungen aus Russland abhängig[3].

 

Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“  (2006) [4]

Das im Jahr 2006 erschienene Grünbuch der Europäischen Union enthält folgende langfristige energiepolitische Strategien:

- Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik

  • Durch Steuern das Verbraucherverhalten ändern

     - Beitrag der Kernenergie prüfen

  • Ermöglicht Einsparungen bei Treibhausgasemission 
  • Nuklearoption für EU bleibt offen 
  • Frage der radioaktiven Abfälle und nuklearen Sicherheit klären

    

     - Strategische Vorräte von Erdöl und Erdgas aufstocken und neue Einfuhrwege öffnen[5]

  • Mitgliedsstaaten sind verpflichtet einen Vorrat von mindestens 90 Tagen anzulegen[6]                       

 

Mitgliedsstaaten sollen europäische Energiepolitik betreiben, die sich an folgenden drei Hauptzielen orientiert:

       Nachhaltigkeit

o       Aktiver Einsatz für Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energiequellen


       Wettbewerbsfähigkeit

o       Effizienz des europäischen Netzes

o       Vollendung des europäischen Binnenmarktes

 

       Versorgungssicherheit 

o       Koordinierung von Angebot und Nachfrage nach Energie in der EU[7]



[6]Richtlinie 2006/67/EG des Rates vom 24.Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung der Richtlinie 68/414/EWG in: Richtlinie 2006/67/EG, 2006, 1.

Zuletzt aktualisiert: 05.02.2008 · Braeunia

 
 
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