Isotopenlabore (Kontrollbereiche)
Für Arbeiten mit radioaktiven Verbindungen stehen im Fachbereich zwei Isotopen-Labore (Kontrollbereiche) zur Verfügung, denen einige Räume als sogenannte Überwachungsbereiche angegliedert sind.
In den Kontrollbereichen kann mit der maximalen,
dem Fachbereich genehmigten Radioaktivitätsmenge eines Isotops
gearbeitet werden. Für die Überwachungsbereiche ist die maximal
zulässige Aktivitätsmenge auf das zehnfache der Freigrenze für das
jeweilige Isotop beschränkt.
Die Arbeiten im Isotopenlabor müssen vom Leiter der Arbeitsgruppe genehmigt sein und sind mit einem der Strahlenschutzbeauftragten abzusprechen.
Die Arbeiten können erst aufgenommen werden, wenn die Unterweisung gemäß § 38, StrlSchV, absolviert wurde.
Für das Arbeiten in den Kontrollbereichen gelten
generell die Verhaltensregeln im Kontrollbereich
und die Strahlenschutzanweisungen.
Verhaltensregeln im Kontrollbereich (pdf/22kb)
Strahlenschutzanweisung
(pdf/123kb)
Strahlenschutzanweisung ECD (pdf/65kb)
Strahlenschutzanweisung
Röntgen (pdf/222kb)

