Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Fb. 17)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Biologie » Administration » Infrastruktur » Isotopenlabore
  • Print this page
  • create PDF file

Isotopenlabore (Kontrollbereiche)

Für Arbeiten mit radioaktiven Verbindungen stehen im Fachbereich zwei Isotopen-Labore (Kontrollbereiche) zur Verfügung, denen einige Räume als sogenannte Überwachungsbereiche angegliedert sind.

In den Kontrollbereichen kann mit der maximalen, dem Fachbereich genehmigten Radioaktivitätsmenge eines Isotops gearbeitet werden. Für die Überwachungsbereiche ist die maximal zulässige Aktivitätsmenge auf das zehnfache der Freigrenze für das jeweilige Isotop beschränkt.

Die Arbeiten im Isotopenlabor müssen vom Leiter der Arbeitsgruppe genehmigt sein und sind mit einem der Strahlenschutzbeauftragten abzusprechen.


Die Arbeiten können erst aufgenommen werden, wenn die Unterweisung gemäß § 38, StrlSchV, absolviert wurde.


Für das Arbeiten in den Kontrollbereichen gelten generell die Verhaltensregeln im Kontrollbereich und die Strahlenschutzanweisungen.

pdf download Verhaltensregeln im Kontrollbereich (pdf/22kb)

pdf download Strahlenschutzanweisung (pdf/123kb)

pdf download Strahlenschutzanweisung ECD (pdf/65kb)


pdf download Strahlenschutzanweisung Röntgen (pdf/222kb)

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2010 · Herbert Mootz

 
 
 
Fb. 17 - Biologie

Fb. 17 - Biologie, Karl-von-Frisch-Straße 8, D-35043 Marburg
Tel. 06421/28-23499, Fax 06421/28-22052, E-Mail: Fb-17Biologie@uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/fb17/admin/infrastruktur/isotopenlab

Impressum