Sie möchten in den Studiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" wechseln (Studienorts- und Fachwechsler)?
Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen rund um den Quereinstieg in den BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft". Bitte lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch, für Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!
Wer kann in ein höheres Fachsemester quer
einsteigen?
- Studierende, die an einer anderen Universität in einem erziehungswissenschaftlichen Studiengang studiert haben oder
- die bisher ein anderes Fach studiert haben, aber
Leistungen in Erziehungswissenschaft (z. B. in Form eines
erziehungswissenschaftlichen Nebenfachs) erworben haben
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben?
- Sie können sich in einem Sommersemester nur für ein gerades Fachsemester (2. oder 4.) bewerben, in einem Wintersemester nur für ein ungerades (3. oder 5.)
- Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester müssen ausreichend
Leistungspunkte (Credits, ECTS) vorgelegt werden, die auf den BA
"Erziehungs- und Bildungswissenschaft" oder ein mögliches Nebenfach
angerechnet werden können. Die folgende Tabelle gibt über die jeweils
benötigte Anzahl an Leistungspunkten Auskunft:
| Bewerbung auf das... |
notwendige Leistungspunkte |
davon in in Erziehungswissenschaft mindestens |
|---|---|---|
| 2. Fachsemester |
mind. 21 |
mind. 10 |
| 3. Fachsemester |
mind. 50 |
mind. 30 |
| 4. Fachsemester |
mind. 80 |
mind. 60 |
| 5. Fachsemester |
mind. 110 |
mind. 90 |
Was muss ich tun, um mich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben?
- Zunächst nehmen Sie Kontakt zur Studienberatung auf. Bitte beachten
Sie die angegebenen Fristen für den Antrag auf
Einstufung durch das Institut für Erziehungswissenschaft (SoSe:
15.12./WS: 15.06.). Hier legen Sie Ihre Nachweise über die für
eine Einstufung notwendigen Leistungspunkte vor.
-
- Leistungen, die Sie bereits abgeschlossen haben, können Sie in Form
eines Transcripts of records, in Form von Modulscheinen oder
Einzelleistungsnachweisen vorlegen. Bitte beachten Sie, dass es sich
dabei um offizielle Dokumente handeln muss, ein Ausdruck ihres
Notenspiegels reicht nicht aus.
- Leistungen, die Sie in dem noch laufenden Semester erbringen, in
dem Sie sich bewerben müssen (für die Sie also naturgemäß noch keine
Leistungsnachweise haben können), füllen Sie bitte folgende Tabelle aus. Lassen Sie Ihre
VeranstaltungsleiterInnen/PrüferInnen abzeichnen. Diese bestätigen
Ihnen damit, dass Sie die jeweiligen Veranstaltungen bisher erfolgreich
besuchen bzw. sich zu Prüfungen gemeldet haben und voraussichtlich die
genannten Leistungspunkte erwerben werden.
- Leistungen, die Sie bereits abgeschlossen haben, können Sie in Form
eines Transcripts of records, in Form von Modulscheinen oder
Einzelleistungsnachweisen vorlegen. Bitte beachten Sie, dass es sich
dabei um offizielle Dokumente handeln muss, ein Ausdruck ihres
Notenspiegels reicht nicht aus.
- Die Studienberatung stellt Ihnen gegebenenfalls einen
Einstufungsbescheid für ein höheres Fachsemester aus.
- Eine Bewerbung oder ein Umschreibeantrag für das entsprechende
Fachsemester erfolgt anschließend zusammen mit dem Einstufungsbescheid
beim Studierendensekretariat. Bewerbungsschluss ist
jeweils der 15.01. bzw. 15.07.
- Bitte beachten Sie, dass der BA "Erziehungs- und
Bildungswissenschaft" bis einschließlich drittes Fachsemester
zulassungsbeschränkt ist. Es werden daher nur so viele Fach- und
Ortswechsler aufgenommen, wie Studienplätze in dem entsprechenden
Jahrgang wieder frei geworden sind oder im ersten Semester nicht
besetzt wurden. Planen Sie also auch den Fall ein, dass Sie keinen
Studienplatz erhalten und in Ihrem bisherigen Studienort/-fach weiter
studieren!
Was kann angerechnet werden?
Angerechnet werden können...-
- ...erziehungswissenschaftliche Teilleistungen und Module, die eine Entsprechung im Curriculum des BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" haben und durch schriftliche Leistungsnachweise belegt sind.
- ...erziehungswissenschaftliche Leistungen, die voraussichtlich im aktuell laufenden Semester abgeschlossen werden. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung über die bisherige Teilnahme und ggf. erfolgte Anmeldung zur Prüfung erforderlich (z. B. über die Spalte „Unterschrift“ in der Tabelle, die von der Homepage heruntergeladen werden kann, s. o.).
- Abgeschlossene Module anderer Fächer (als Nebenfachmodule für den BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft"), max. jedoch 24 LP
- Unbenotete Module und Teilleistungen gelten i. d. R. als
„bestanden“ (entspricht 5 Notenpunkten)
- Für die Anerkennung von Teilleistungen aus anderen Fachbereichen
(Nebenfach), wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachbereich
(vor allem bei Studienortwechsel).
Wer ist Ansprechpartnerin?
Für Rückfragen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur
Verfügung!
Alle Informationen finden Sie auch auf folgendem Informationsblatt zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg in Ihrem weiteren
Studium!

