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Sie möchten in den Studiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" wechseln (Studienorts- und Fachwechsler)?

Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen rund um den Quereinstieg in den BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft". Bitte lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch, für Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!

Wer kann in ein höheres Fachsemester quer einsteigen?

  • Studierende, die an einer anderen Universität in einem erziehungswissenschaftlichen Studiengang studiert haben oder
  • die bisher ein anderes Fach studiert haben, aber Leistungen in Erziehungswissenschaft (z. B. in Form eines erziehungswissenschaftlichen Nebenfachs) erworben haben

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben?

  • Sie können sich in einem Sommersemester nur für ein gerades Fachsemester (2. oder 4.) bewerben, in einem Wintersemester nur für ein ungerades (3. oder 5.)
  • Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester müssen ausreichend Leistungspunkte (Credits, ECTS) vorgelegt werden, die auf den BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" oder ein mögliches Nebenfach angerechnet werden können. Die folgende Tabelle gibt über die jeweils benötigte Anzahl an Leistungspunkten Auskunft:

Bewerbung auf das...
notwendige
Leistungspunkte
davon in
          in Erziehungswissenschaft
mindestens   
2. Fachsemester
mind. 21
mind. 10
3. Fachsemester
mind. 50
mind. 30
4. Fachsemester
mind. 80
mind. 60
5. Fachsemester
 mind. 110
mind. 90


Was muss ich tun, um mich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben?

  • Zunächst nehmen Sie Kontakt zur Studienberatung auf. Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen für den Antrag auf Einstufung durch das Institut für Erziehungswissenschaft (SoSe: 15.12./WS: 15.06.). Hier legen Sie Ihre Nachweise über die für eine Einstufung notwendigen Leistungspunkte vor.

    • Leistungen, die Sie bereits abgeschlossen haben, können Sie in Form eines Transcripts of records, in Form von Modulscheinen oder Einzelleistungsnachweisen vorlegen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um offizielle Dokumente handeln muss, ein Ausdruck ihres Notenspiegels reicht nicht aus.
    • Leistungen, die Sie in dem noch laufenden Semester erbringen, in dem Sie sich bewerben müssen (für die Sie also naturgemäß noch keine Leistungsnachweise haben können), füllen Sie bitte folgende Tabelle aus. Lassen Sie Ihre VeranstaltungsleiterInnen/PrüferInnen abzeichnen. Diese bestätigen Ihnen damit, dass Sie die jeweiligen Veranstaltungen bisher erfolgreich besuchen bzw. sich zu Prüfungen gemeldet haben und voraussichtlich die genannten Leistungspunkte erwerben werden.
  • Die Studienberatung stellt Ihnen gegebenenfalls einen Einstufungsbescheid für ein höheres Fachsemester aus.

  • Eine Bewerbung oder ein Umschreibeantrag für das entsprechende Fachsemester erfolgt anschließend zusammen mit dem Einstufungsbescheid beim Studierendensekretariat. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.01. bzw. 15.07.

  • Bitte beachten Sie, dass der BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" bis einschließlich drittes Fachsemester zulassungsbeschränkt ist. Es werden daher nur so viele Fach- und Ortswechsler aufgenommen, wie Studienplätze in dem entsprechenden Jahrgang wieder frei geworden sind oder im ersten Semester nicht besetzt wurden. Planen Sie also auch den Fall ein, dass Sie keinen Studienplatz erhalten und in Ihrem bisherigen Studienort/-fach weiter studieren! 

Was kann angerechnet werden?

Angerechnet werden können...
    • ...erziehungswissenschaftliche Teilleistungen und Module, die eine Entsprechung im Curriculum des BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" haben und durch schriftliche Leistungsnachweise belegt sind.
    • ...erziehungswissenschaftliche Leistungen, die voraussichtlich im aktuell laufenden Semester abgeschlossen werden. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung über die bisherige Teilnahme und ggf. erfolgte Anmeldung zur Prüfung erforderlich (z. B. über die Spalte „Unterschrift“ in der Tabelle, die von der Homepage heruntergeladen werden kann, s. o.).
    • Abgeschlossene Module anderer Fächer (als Nebenfachmodule für den BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft"), max. jedoch 24 LP
  • Unbenotete Module und Teilleistungen gelten i. d. R. als „bestanden“ (entspricht 5 Notenpunkten)
  • Für die Anerkennung von Teilleistungen aus anderen Fachbereichen (Nebenfach), wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachbereich (vor allem bei Studienortwechsel).

Wer ist Ansprechpartnerin?


Für Rückfragen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung!

Alle Informationen finden Sie auch auf folgendem Informationsblatt zusammengestellt. 


Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg in Ihrem weiteren Studium!

Zuletzt aktualisiert: 21.01.2013 · hartigc

 
 
Fb. 21 - Erziehungswissenschaften

B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Institut für Erziehungswissenschaft, Bunsenstr. 3, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-24703, Fax 06421/28-28946, E-Mail: erzwinst@staff.uni-marburg.de

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