Regelungen für Gasthörer
Seit dem Sommersemester 2009 erhalten alle Gasthörer ohne besonderen Antrag einen kostenfreien Internet-Account, dessen Handhabung sich nur unwesentlich von der für Students-Accounts unterscheidet. Die Unterschiede werden im folgenden aufgeführt.Gasthörer-Accounts für das abgelaufene Semester werden bei der Ausstellung eines Gasthörerscheins für das Folgesemester automatisch verlängert, eine erneute Meldung im HRZ ist nicht erforderlich.
Neue Accounts sind wie Students-Accounts durch Abfrage des Username und Setzen des Passworts über das Web-Formular
online frei zuschalten. Statt der Matrikelnummer ist die mit dem Gasthörerschein versandte Gasthörerkennung anzugeben. Falls der Account für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung benötigt wird (z.B. für PC-Säle, Bibliotheken, Lernplattform), ist der Gasthörerschein frühzeitig zu beantragen.
Eine Verlängerung des Account ohne Gasthörerschein für das Folgesemester ist nicht möglich.
Die Nutzung von LAN-, WLAN-, VPN- und Modem/ISDN-Zugängen der Universität ist nicht möglich.


