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IX. Budgetsteuerung

Mit der Budgetsteuerung verfolgt die Universität vorrangig zwei Ziele: In einer Periode hoher Nachfrage nach Studienplätzen will die Universität möglichst vielen Studieninteressierten einen Studienplatz bei Erhalt der Studienqualität anbieten. Zugleich ist es erklärtes Ziel und eine Notwendigkeit, die Forschungsaktivitäten der Universität zu steigern. Grundlage sind die mit den Fachbereichen im Rahmen der Zielvereinbarungen vereinbarten Strukturpläne. Vor diesem Hintergrund setzt die Philipps-Universität auf ein Budgetmodell, das sowohl Belastungskomponenten wie auch Leistungsanreize enthält. Das Personalkostenbudget für die Fachbereiche orientiert sich wesentlich an der Lehrauslastung (gemäß Kapazitätsverordnung). Für Fachbereiche, die das Ziel der Vollauslastung realistisch nicht erreichen können, ist eine Kappungsgrenze festgesetzt. Durch den Erhalt der Drittmittelvergütung im bisherigen Umfang (Drittmittelbonus und Overhead-Anteile) werden Leistungsanreize für die Forschung mit Drittmitteln erhalten. Das Modell nimmt jeweils zwei Haushaltsjahre in den Blick und gibt den Fachbereichen somit ein Mindestmaß an Planungssicherheit.
Die Budgets der Einrichtungen und Abteilungen der Universitätsverwaltung werden jahresweise auf der Grundlage von Anmeldungen festgesetzt.

Es ist angestrebt, eine bedarfsorientierte, mit Leistungsanreizen versehene Verteilung für die Sachmittel der Fachbereiche zu erarbeiten und spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 (ggf. schrittweise) umzusetzen.

Zuletzt aktualisiert: 19.12.2011 · duewert

 
 
 
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