IX. Budgetsteuerung
Mit der Budgetsteuerung verfolgt die Universität vorrangig zwei
Ziele: In einer Periode hoher Nachfrage nach Studienplätzen will die
Universität möglichst vielen Studieninteressierten einen Studienplatz
bei Erhalt der Studienqualität anbieten. Zugleich ist es erklärtes Ziel
und eine Notwendigkeit, die Forschungsaktivitäten der Universität zu
steigern. Grundlage sind die mit den Fachbereichen im Rahmen der
Zielvereinbarungen vereinbarten Strukturpläne. Vor diesem Hintergrund
setzt die Philipps-Universität auf ein Budgetmodell, das sowohl
Belastungskomponenten wie auch Leistungsanreize enthält. Das
Personalkostenbudget für die Fachbereiche orientiert sich wesentlich an
der Lehrauslastung (gemäß Kapazitätsverordnung). Für Fachbereiche, die
das Ziel der Vollauslastung realistisch nicht erreichen können, ist
eine Kappungsgrenze festgesetzt. Durch den Erhalt der
Drittmittelvergütung im bisherigen Umfang (Drittmittelbonus und
Overhead-Anteile) werden Leistungsanreize für die Forschung mit
Drittmitteln erhalten. Das Modell nimmt jeweils zwei Haushaltsjahre in
den Blick und gibt den Fachbereichen somit ein Mindestmaß an
Planungssicherheit.
Die Budgets der Einrichtungen und Abteilungen der
Universitätsverwaltung werden jahresweise auf der Grundlage von
Anmeldungen festgesetzt.
Es ist angestrebt, eine bedarfsorientierte, mit Leistungsanreizen versehene Verteilung für die Sachmittel der Fachbereiche zu erarbeiten und spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 (ggf. schrittweise) umzusetzen.

