V. Chancengleichheit
Die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der Gleichstellung
von Frauen und Männern und der Eröffnung und Durchsetzung gleicher
Chancen für Menschen mit Einschränkungen.
Die Philipps-Universität führt ihr intensives Engagement beim Abbau
bestehender Benachteiligungen von Frauen in der Wissenschaft und im
Berufsfeld Hochschule fort; mit dem
Frauenförderplan will die Philipps-Universität einen
Beitrag zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten
Gleichberechtigung von Frauen und Männern leisten. Für die Förderung
von Wissenschaftlerinnen orientiert sich die Philipps-Universität an
den
Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG). Sie hat als einzige
hessische Universität die dritte von vier möglichen Rangstufen in der
einschlägigen DFG-Bewertung erreicht. Diesen Platz nicht nur zu
erhalten, sondern in die Spitzenstufe aufzusteigen ist der Universität
eine Verpflichtung und Herausforderung. Zur Umsetzung hat sie in den
Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen Einzelmaßnahmen festgelegt und
wird deren Umsetzung evaluieren.
Die Philipps-Universität war mit der Einwerbung von drei Professuren aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder erfolgreich. Die hiermit eingeworbenen Landesmittel setzt sie auf den unterschiedlichen Stufen des akademischen Karrierewegs (von Studierenden bis zu jungen Professorinnen) für die Förderung von Frauen ein. Die Planung und Verausgabung der Mittel berät der Beirat der studierenden, lehrenden und beschäftigten Frauen. Er wird in Kooperation mit der Frauenbeauftragten ein Verfahren zur Berichterstattung über den Einsatz und die Wirkung der Mittel erarbeiten.
Die Philipps-Universität entwickelt ihr Konzept für die Implementierung und Institutionalisierung der Frauen- und Geschlechterforschung im Rahmen des Zentrums für Gender-Studies und feministischer Zukunftsforschung und insbesondere in den Lehramtstudiengängen weiter.
Gleichermaßen sind aus dem „audit familiengerechte hochschule“ sowie der Erfahrung aus der Mitgliedschaft im best-practice-club „Familie in der Hochschule“ nachhaltige Maßnahmen abzuleiten, die nicht nur familienfreundliche Rahmenbedingungen an der Hochschule erzeugen, sondern konkrete Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit Familienverantwortung bieten. Dazu errichtet die Universität mit dem „Familienservice“ eine eigene Anlaufstelle und setzt beim Ausbau des Dual Career Couple-Service auf die Kooperation mit den anderen Wissenschaftseinrichtungen und außerwissenschaftlichen Arbeitgebern der Region.
Die Philipps-Universität bietet sehbehinderten, blinden und schwerstkörperbehinderten Studierenden besonders günstige Rahmenbedingungen für ein Studium und hat deshalb den höchsten Anteil von Studierenden mit solchen Behinderungen in Deutschland. In der Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) stehen für die Belange chronisch kranker sowie behinderter Studieninteressierter und Studierender mehrere Mitarbeiter zur Verfügung, die auch als Beauftragte für behinderte Studierende fungieren.
In allen Studiengängen bestehen gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen“ Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche. Die Philipps-Universität setzt über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Barrierefreiheit im Rahmen von Sanierungs- und Baumaßnahmen um, soweit dies im Gebäudestand und im Freiraum baulich möglich ist. Sie profitiert dabei von der in der SBS und in der Schwerbehindertenvertretung vorhandenen standortspezifischen Kompetenz.

