Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung (Bachelor of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Bachelorstudiengang „Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung“ wird von den Fächern Kunstgeschichte, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft gemeinsam und zu gleichen Teilen durchgeführt. Ziel ist die Vermittlung geschichtlicher wie theoretischer Grundkenntnisse und Analyseverfahren der beteiligten Fächer sowie die Vermittlung von Wissen über Transferprozesse und Präsentationsformen der Künste im medialen Verbund. Der Studiengang führt wohl erstmals in Deutschland die drei Disziplinen Kunstgeschichte, Musikwissenschaft und Medienwissenschaft in einem Studiengang zusammen. Sein Profil ist interdisziplinär, die beteiligten Fächer sind inhaltlich vernetzt.
Die wissenschaftliche und berufspraktische Ausrichtung des Studiengangs korrespondiert dem spezifischen Anforderungsprofil solcher Tätigkeiten im Kulturbereich, die wesentlich auf die öffentliche Präsentation von Kunst und Musik orientiert sind oder auf die Vermittlung von Ereignissen, an denen Kunst, Musik und/oder Medien partizipieren.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Allgemeine Studienberatung (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung - Bachelor- und Masterstudiengänge)
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 0 64 21/ 2 82 45 21
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
09"
Studienfachberatung zum Studiengang
Seitens des Kunstgeschichtlichen Instituts
Biegenstr. 11
35037 Marburg:
Dr. Angela Matyssek
Kunstgeschichtliches Institut Biegenstr.11/Eingang
Wolffstr./Dachgeschoß (Zugang durch die Bibliothek)
35037 Marburg
Tel.: 06421/28-27024
E-Mail: matyssek@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: in der Regel Di 11-13 Uhr
Seitens des Musikwissenschaftlichen Instituts
Biegenstr. 11
35037 Marburg:
Prof. Dr. Sabine Henze-Döhring
Sprechstunden in der Vorlesungszeit: Di. 15-16 Uhr
Tel: 0 64 21 /2 82 22 66
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Können die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz in einer Sprache nur auf Niveau A 2 anstelle eines geforderten Niveaus B 1 oder nur auf Niveau A 1 anstelle eines geforderten Niveaus A 2 nachgewiesen werden, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird, wenn die andere Sprache bei der Bewerbung schon auf dem geforderten Niveau nachgewiesen werden kann. |
Englisch auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache auf Niveau A 2. |
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Aufnahmebeschränkung |
ja |
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Bewerbungszeitraum |
01. Juni bis 15. Juli |
1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.
Bewerbung
Die Online-Bewerbung für das Wintersemester 2013/14 wird voraussichtlich ab 1. Juni 2013 über diese Seite zur Verfügung gestellt.

