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Überblick über die je nach Bewerbungssituation einzureichen Unterlagen

Allgemein einzureichende Unterlagen:

  • eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis). Bei Bewerbungen für Master- oder Aufbaustudiengänge das Zeugnis über den Hochschulabschluss.
  • Wer den Studienort wechselt, das Studium unterbrochen hat oder ein zweites Studium beginnt, eine Studienbescheinigung des letzten Semesters, in der das Fachsemester, das Hochschulsemester und der Studiengang genannt sind
  • Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten Hochschule(n) (kann zur Einschreibung nachgereicht werden)
  • ggf. weitere Unterlagen, die als Zulassungsvoraussetzungen vorzulegen sind (z.B. zum Beleg von Sprachkenntnissen...; siehe Zulassungsbedingungen bei den Bachelor- und Masterstudiengängen)


Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Sport (Lehramt)

  • Für das Fach Sport muss zusätzlich die Bescheinigung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften über die bestandene Sporteignungsprüfung beigelegt werden. Weitere Informationen zum Eignungsfestellungsverfahren und weiteren einzueichenden Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link: "Sporteignungsprüfung für das Lehramtstudium im Fach Sport".



Zusätzliche einzureichende Unterlagen bei Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang:

  • der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr,
  • wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
  • ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.

 

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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