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Überblick über die je nach Bewerbungssituation einzureichen
Unterlagen
Allgemein einzureichende Unterlagen:
- eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der
ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung
beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis). Bei
Bewerbungen für Master- oder Aufbaustudiengänge das Zeugnis über den
Hochschulabschluss.
- Wer den Studienort wechselt, das Studium unterbrochen hat oder ein
zweites Studium beginnt, eine Studienbescheinigung des letzten
Semesters, in der das Fachsemester, das Hochschulsemester und der
Studiengang genannt sind
- Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten
Hochschule(n) (kann zur Einschreibung nachgereicht werden)
- ggf. weitere Unterlagen, die als Zulassungsvoraussetzungen
vorzulegen sind (z.B. zum Beleg von Sprachkenntnissen...; siehe
Zulassungsbedingungen bei den Bachelor- und
Masterstudiengängen)
Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Sport (Lehramt)
- Für das Fach Sport muss zusätzlich die Bescheinigung des
Fachbereichs Erziehungswissenschaften über die bestandene
Sporteignungsprüfung beigelegt werden. Weitere Informationen zum
Eignungsfestellungsverfahren und weiteren einzueichenden Unterlagen
erhalten Sie über folgenden Link: "Sporteignungsprüfung
für das Lehramtstudium im Fach Sport".
Zusätzliche einzureichende Unterlagen bei Bewerbung für einen
zulassungsbeschränkten Studiengang:
- der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als
Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr,
- wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt
wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren
Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst
ableisten mussten), eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids. Das
Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten
Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
- ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.
Zuletzt aktualisiert:
01.07.2010
·
Finn Sweers
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