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Rückmeldung zum Sommersemester 2010

Eingeschriebene Studentinnen und Studenten, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.

Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages (Beitrag für Studentenwerk, Studentenschaft, Semesterticket und  Verwaltungskostenbeitrag) bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung (siehe auch Beiträge).

Die Stammdaten mit Studierendenausweis und Studienbescheinigungen werden an Ihre Postanschrift versandt.

Das Stammdatenblatt enthält einen Überweisungsträger mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikel-Nr. und dem Konto der Philipps-Universität (Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00, Konto-Nr. 25810). Bitte benutzen Sie diesen Überweisungsträger, damit der Betrag  eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden kann. Sollten Sie einen anderen Überweisungsträger benutzen, ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens zur Zuordnung unbedingt erforderlich!

Rückmeldefrist: 04.01. - 24.02.2010
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauert, d.h. Sie müssen Ihre Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank abgeben. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühren innerhalb der Nachfrist (verspätete Rückmeldung) durchgeführt.

Für die verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. eine Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich, folglich werden Sie exmatrikuliert. Die Nachfrist (Ausschlussfrist) endet am 07.04.2010.

Folgen der Nichtrückmeldung
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und ist gemäß § 59 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) zu exmatrikulieren.

Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit einem Vordruck, der im Studentensekretariat erhältlich ist, zu beantragen. Unterlagen zur Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Der Urlaubsantrag mit Unterlagen und Einzahlungsbeleg kann mit der Post eingereicht oder persönlich im Studentensekretariat vorgelegt werden.

Umschreibungen - Zweiteinschreibungen - Höherstufungen
Studierende, die hier eingeschrieben sind und die den Studiengang / die Fächerkombination ändern wollen (Umschreibung), stellen den Antrag für nicht aufnahmebeschränkten Fächer bis zum Ablauf der Rückmeldefrist am 24.02.2010 bei der Abteilung für Studentenangelegenheiten.
(Für aufnahmebeschränkte Fächer, die nicht in das ZVS-Vergabeverfahren einbezogen sind, gilt die Bewerbungsfrist bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester). 

Für bereits eingeschriebene Studenten, die das Studium eines zweiten Studienganges beginnen wollen (Zweiteinschreibung), gelten die gleichen Bestimmungen und Fristen wie bei Umschreibungs-Anträgen (also auch bis spätestens 24.02.2010)

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (Höherstufungen)  sind mit dem Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes/ -ausschusses, aus dem die Zahl der angerechneten Semester eindeutig hervorgeht, für nicht aufnahmebeschränkte Fächer bis spätestens 24.02.2010 bei der Abteilung für Studentenangelegenheiten zu stellen. 

Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen / Anträge sind in der Abteilung für Studentenangelegenheiten, Biegenstr. 10, 35037 Marburg erhältlich; die meisten Anträge sind auch im Internet unter Formulardownload verfügbar.

Weiterführende Links:

Zuletzt aktualisiert: 11.02.2010 · Michael Boßhammer

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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