Rückmeldung zum Sommersemester 2010
Eingeschriebene Studentinnen und Studenten, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages (Beitrag für Studentenwerk, Studentenschaft, Semesterticket und Verwaltungskostenbeitrag) bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung (siehe auch Beiträge).
Die Stammdaten mit Studierendenausweis und Studienbescheinigungen werden an Ihre Postanschrift versandt.
Das Stammdatenblatt enthält einen Überweisungsträger mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikel-Nr. und dem Konto der Philipps-Universität (Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00, Konto-Nr. 25810). Bitte benutzen Sie diesen Überweisungsträger, damit der Betrag eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden kann. Sollten Sie einen anderen Überweisungsträger benutzen, ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens zur Zuordnung unbedingt erforderlich!
Rückmeldefrist: 04.01. - 24.02.2010
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der
Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauert, d.h. Sie müssen Ihre
Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist
bei Ihrer Bank abgeben. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag
ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie
einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach
Zahlungseingang der Säumnisgebühren innerhalb der Nachfrist (verspätete
Rückmeldung) durchgeführt.
Für die verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. eine Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich, folglich werden Sie exmatrikuliert. Die Nachfrist (Ausschlussfrist) endet am 07.04.2010.
Folgen der Nichtrückmeldung
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf
Rückmeldung und ist gemäß § 59 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) zu
exmatrikulieren.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit einem
Vordruck, der im Studentensekretariat erhältlich ist, zu beantragen.
Unterlagen zur Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Der
Urlaubsantrag mit Unterlagen und Einzahlungsbeleg kann mit der
Post eingereicht oder persönlich im Studentensekretariat
vorgelegt werden.
Umschreibungen - Zweiteinschreibungen - Höherstufungen
Studierende, die hier eingeschrieben sind und die den Studiengang /
die Fächerkombination ändern wollen (Umschreibung), stellen
den Antrag für nicht aufnahmebeschränkten Fächer bis zum Ablauf der
Rückmeldefrist am 24.02.2010 bei der Abteilung für
Studentenangelegenheiten.
(Für aufnahmebeschränkte Fächer, die nicht in das
ZVS-Vergabeverfahren einbezogen sind, gilt die Bewerbungsfrist bis
15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein
Sommersemester).
Für bereits eingeschriebene Studenten, die das Studium eines zweiten
Studienganges beginnen wollen (Zweiteinschreibung), gelten die
gleichen Bestimmungen und Fristen wie bei Umschreibungs-Anträgen (also
auch bis spätestens 24.02.2010)
Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester
(Höherstufungen) sind mit dem Anrechnungsbescheid
des zuständigen Prüfungsamtes/ -ausschusses, aus dem die Zahl der
angerechneten Semester eindeutig hervorgeht, für nicht
aufnahmebeschränkte Fächer bis spätestens 24.02.2010 bei der
Abteilung für Studentenangelegenheiten zu stellen.
Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen / Anträge sind in der Abteilung für
Studentenangelegenheiten, Biegenstr. 10, 35037 Marburg erhältlich; die
meisten Anträge sind auch im Internet unter Formulardownload verfügbar.

