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Informationen zu Änderungen/Anpassungen aufgrund von CORONA

Wenn Sie das Prüfungsbüro per E-mail kontaktieren, bitten wir Sie, dies von Ihrem Students- oder Universitäts-Mail-Account zu tun (wenn Sie einen haben).
Für bestimmte Anfragen ist dies verpflichtend - siehe einzelnen Punkte unten.

Ihre E-Mail Anfrage sollte immer die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen, wie an der Universität eingeschrieben
  • Ihre Matrikel-Nr. sowie
  • Ihren Studiengang incl. der PO-Nr.

Diese Angaben finden Sie alle auf Ihrem Semesterausweis.

  • Öffnungszeiten

    Das Prüfungsbüro ist vorerst für Studierende nicht geöffnet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an uns oder per E-Mail an . Ihre E-Mails werden so zügig wie möglich bearbeitet.

    Persönliche Treffen sind nur in speziellen Fällen UND nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ggf. kann auch ein online Treffen vereinbart werden.

         Allgemeine Bürozeiten:
         Montag - Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr und Dienstag & Donnerstag von 11.00 bis 14:30 Uhr

    Es ist aber auch möglich einen Termin ausserhalb dieser Zeiten zu bekommen!

    Zur Abgabe/Einreichung von Bescheinigungen / Dokumenten steht Ihnen auch unser Briefkasten direkt neben der Bürotür im Renthof 6 zur Verfügung. BITTE BEACHTEN SIE, dass Abschlussarbeiten dort jedoch nicht fristwahrend eingeworfen werden können! (Siehe auch Abschnitt Abschlussarbeiten)

  • BAföG-Bescheinigungen (Formblatt 5)

    Bitte reichen Sie das mit Ihrem Namen und Studiengang vorausgefüllte Formblatt 5 als Scankopie/PDF per ein. Bitte geben Sie in der E-Mail zusätzlich Ihre Matrikel-Nr. an!
    Sie erhalten von uns das ausgefüllte unterzeichnete Formular als Scan (PDF) zurück. (Das Original verbleibt zunächst in Ihrer Akte)

    Das BAföG-Amt akzeptiert im Rahmen dieser begründeten Ausnahme diese Scankopie, die Sie auch dort vorerst per E-Mail einreichen können. (GGf. werden sie zu einem späteren Zeitpunkt vom BAföG-Amt aufgefordert, das Original nachzureichen, das sie dann im Prüfungsbüro abholen können.)

    Sie können auch das mit Ihrem Namen und Studiengang vorausgefüllte Formblatt 5 sowie der Angabe Ihrer Matrikel-Nr. in den Briefkasten neben unserer Bürotür einwerfen.
    Dann erhalten Sie das Original per Post an die im System hinterlegte Postanschrift per Einwurf-Einschreiben zu. Bitte beachten Sie das hierfür der Postbote erkennen muss, dass Sie unter der Anschrift anzutreffen sind! (Name am Briefkasten)

  • Anmeldung von Bachelor- /Masterarbeiten

    Um Ihre Bachelor- oder Masterarbeit anmelden zu können, benötigen Sie zunächst die Zulassung dazu. Diese beantragen Sie mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsbüro. Mit diesem Formular wird dann auch die Arbeit angemeldet. Sollte das Formular für Ihre Studienordnung noch nicht zum Download zur verfügung stehen, fordern Sie es bitte per an.

    1. Antrag auf Zulassung (per E-Mail möglich)
    Bitte füllen Sie den ersten Abschnitt des Formulars (Studiernder) aus, unterzeichnen und senden dies per E-Mail von Ihrem Students-Mail-Account per PDF (bevorzugt) oder JPEG an das .
    Sie erhalten dann die Bestätigung der Zulassung (Abschnitt 2 - Prüfungsbüro) ebenfalls per E-Mail.

    2. Anmeldung Abschlussarbeit mit Startdatum (im Original z.B. per Hauspost)
    Für den letzten Abschnitt, die Anmeldung der Arbeit, gehen Sie bitte zu Ihrem Erstgutachter und lassen sich Ihr Thema sowie das Startdatum (bitte keine Rückdatierung von mehr als 7 Tagen!!!) eintragen.
    Dieses dann vollständig ausgefüllte Fomular, mit dem letzten Abschnitt (Prüfer) im Original ausgefüllt, senden Sie bitte per Hauspost an das Prüfungsbüro Physik oder werfen es in den Briefkasten neben unserer Bürotür im Renthof 6 ein.
    Sie erhalten dann eine Bestätigung incl. Ihrer Abgabefrist per E-Mail und das Modul 'Abschlussarbeit' oder 'Masterarbeit' wird als angemeldet gebucht.

     
  • Abgabe von Bachelor- / Masterarbeiten

    Einreichung per Post
    Bitte reichen Sie Ihre schriftliche Bachelor-/Masterarbeit (drei Exemplare und die CD) per Post ein. Wir empfehlen, es per Einschreiben zu versenden. Alle Exemplare müssen die unterschriebene Erklärung der selbständigen Verfassung mit Ihrer Unterschrift im Original enthalten.

    Normaler Brief:
    Das Datum, an dem wir die Arbeit erhalten, ist das Datum der Einreichung.

    Brief mit Einschreiben:
    Das Datum der Absendung des Briefes/der Sendung ist das Datum der Einreichung. Bitte bewahren Sie Ihre Quittung mit der Sendungsnummer für eventuelle Rückfragen auf!
    Wenn Sie Ihre Masterarbeit am letzten Tag Ihrer Frist bei der Post aufgegeben haben, senden Sie uns bitte die Sendungsnummer innerhalb der Frist per .

    Einreichung per E-Mail
    Eine Einreichung in elektronischer Form wird weiterhin akzeptiert.
    Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit von Ihrem Studenten-E-Mail-Konto oder Ihrem Fakultäts-E-Mail-Konto als PDF an die . Diese PDF muss die elektronisch signierte (Scan-Signatur) Erklärung der selbständigen Verfassung enthalten. Bitte geben Sie in der E-Mail auch Ihre Matrikel-Nr. an.

    Ein gedrucktes Exemplar muss später eingereicht werden, der Inhalt darf nicht von der zuvor eingereichten elektronischen Version abweichen! Aber es muss die unterschriebene Erklärung der selbständigen Verfassung mit Ihrer Unterschrift im Original enthalten!

    Dieses Exemplar können Sie gerne auch per Hauspost an das Prüfungsbüro senden oder in den Briefkasten neben unserer Bürotür im Renthof 6 einwerfen, da die fristwahrende Abgabe bereits per E-Mail erfolgt ist.

    (voraussichtlich ab Juli 2022)
    Persönliche Einreichung --> NUR mit vorheriger Terminvereinbarung!

    Ab Juli 2022 können Sie Ihre Abschlussarbeit auch wieder persönlich im Prüfungsbüro einreichen.
    Bitte vereinbaren Sie den Termin mindestens eine Woche vorher per .
    Zum Termin reichen Sie Ihre schriftliche Bachelor-/Masterarbeit in drei Exemplaren und die elektronische Form per CD ein. In allen Exemplaren muss die im Original unterschriebene Erklärung der selbständigen Verfassung mit eingebunden sein.

    ACHTUNG
    Eine fristwahrende Abgabe der Abschlussarbeit in den Briefkasten neben unserer Bürotür ist nicht möglich!

    Sollten Sie die Arbeit am letzten Tag der Frist nach Büroschluss bzw. an einem HomeOffice Tag in den Briefkasten einwerfen, wird die Abgabe erst dem folgenden Arbeits- bzw. Bürotag zugeordnet und würde somit als verspätet gelten!
    Nutzen Sie in diesem Fall bitte (zusätzlich) die Möglichkeit der elektronischen Abgabe. Hier gilt das Datum der E-Mail als Abgabe sofern der Anhang vollständig ist (siehe oben).

  • Präsentationen von Bachelor- / Masterarbeiten

    Ab dem Sommersemester 2022 sollen Präsentationen wieder in Präsenz gehalten werden.
    Zuhörer sind gemäß den an diesem Tag gültigen Corona-Regeln der Philipps-Universität zulässig.

    Auf Antrag (E-Mail genügt) wird auch im Sommersemester 2022 eine Präsentation per Videokonferenz zugelassen.
    Eine Aufnahme der Präsentation/Prüfung ist nicht gestattet.
    Zu Beginn muss der Prüfling versichern, dass er alleine im Raum ist. Auf Wunsch des/der Prüfer muss er dies auch durch schwenken der Kamera nachweisen.

  • Erhalt Ihrer Abschlussunterlagen

    Ab dem Sommersemester 2022 wird Ihnen nach Fertigstellung der Abschlussunterlagen sowie Eingang beider Gutachten und des Präsentationsprotokolls ein Terminvorschlag zur Abholung der Unterlagen per E-Mail zugesandt. Diese müssen persönlich im Prüfungsbüro abgeholt werden.

    Bitte um Übersendung
    Sollten Sie direkt nach Ihrem Abschluss Marburg verlassen, können Ihnen auf Antrag (E-Mail genügt) Ihre Abschlussunterlagen nach Fertigstellung  per Post mit Einschreiben an die im System (MARVIN) hinterlegte Postanschrift innerhalb Deutschlands zugesandt werden. Bitte beachten Sie das hierfür der Postbote erkennen muss, dass Sie unter der Anschrift anzutreffen sind! (Name am Briefkasten). Sollten Sie Ihre Postanschrift kurzfristig in MARVIN ändern, informieren Sie uns bitte sicherheitshalber zustzlich per Mail darüber!

    Für Studierende des M.Sc. Functional Materials ist auf Antrag mit entsprechendem Nachweis auch eine Zusendung ins Heimatland möglich, sollte der Grund der Abreise das Auslaufen des Visums sein.

    Abholung durch Dritte
    Mit einer entsprechenden Vollmacht im Original können die Unterlagen auch von einer Dritten Person abgeholt werden. Die Person muss sich mit Pass/Personalausweis ausweisen können. Die Vollmacht wird zur Akte genommen.

  • Prüfungsanmeldungen des Sommsemester 2022 über MARVIN

    AG-Seminar, AG-Praktika und Forschungspraktikum (nur 1. PP)
    Möglich vom 13. April 2022 bis 31. August 2022!

    Grundpraktikum A und B
    1. Prüfungstermin -
    An- und/oder Abmeldung vom 1. April 2022 bis 15. April 2022. Rücktritt vom 16. April 2022 bis 21.04.2022.

    2. Prüfungstermin - An- und/oder Abmeldung vom N.N. Rücktritt vom N.N.

    Alle anderen Modulprüfungen & Studienleistungen

    1. Prüfungstermin - An- und/oder Abmeldung vom 13. April 2022 bis zum 31. Mai 2022

    Von Prüfungen bei denen ein festes Prüfungsdatum in MARVIN hinterlegt ist, können Sie sich noch bis zum Ende der Rücktrittsfrist (1 Tage vor der Prüfung) über MARVIN abmelden.

    2. Prüfungstermin - An- und/oder Abmeldung vom 07. August 2022 bis einen Tag vor der Prüfung aber längstens bis 30.09.2022! (Ende des Wintersemesters)

    Sollte die Prüfung erst im Oktober stattfinden ist eine Abmeldung per bis einen Tag vor der Prüfung möglich.
    Bitte beachten Sie, dass ein zweiter Prüfungstermin nur angelegt wird, wenn der Dozent dies gegenüber dem Prüfungsbüro beantragt. Sollten Sie also keinen Zweittermin für die Prüfung die sie benötigen finden, wenden Sie sich zunächst an Ihren Dozenten.

    Sollten Sie Probleme haben, senden Sie uns bitte innerhalb der jeweiligen Frist eine von Ihrem Students-Account. Diese sollte Ihren Namen, Studiengang incl. PO sowie Ihre Matrikel-Nr. enthalten und natürlich auch für welche Modulprüfung (ggf. inkl. Lehrveranstaltung*) Sie sich abmelden möchten. Ein Screenshot mit der Fehlermeldung ist für uns auch immer sehr hilfreich.

    *)Beispiel:
    Bei der Mechanik genügt die Angabe Mechanik, da Modul und LV identisch sind.
    Bei dem Modul Fortgeschr. Exp. Physik A sollten Sie zusätzlich die LV (z.B. Surface Physics, Laser Spectroscopy etc.) angeben.

    Die Anmeldung zu einer weiteren Prüfung innerhalb eines Moduls ist nur möglich, wenn zu der bereits angemeldeten Prüfung ein Ergebnis (Bewertung, Krankmeldung, Abwesenheit) erfasst wurde. Sollte hier ein Eintrag fehlen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dozenten.

    Weitere Informationen zu An- und Abmeldungen von Prüfungen entnehmen Sie bitte der Seite Termine & Fristen

  • Sonderregelung - Anerkannter Rücktritt bei positivem Selbsttest am Prüfungstag

    Gemäß der E-Mail der Vizepräsidentin für Studium und Lehre Frau Dr. Korn vom 9.02.2022 wird ein kurz vor der Prüfung durchgeführter positiver Selbsttest als anerkannter Rücktritt angesehen.

    Wir haben dafür das folgende Verfahren festgelegt und bitten um Beachtung:

    • Ein Foto des selbst durchgeführten positiven COVID-19 Schnelltests ist dem Prüfungsbüro unverzüglich, mindestens am Prüfungstag, unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikel-Nr. und betreffende Prüfung per E-Mail einzureichen.
      Als Betreff geben Sie bitte ‚Antrag auf Anerkannten Rücktritt aufgrund postivem Selbsstest‘ an.

    • Die Bescheinigung eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests (positiv oder negativ) ist dem Prüfungsbüro zeitnah, ebenfalls per oben genannter E-Mail, einzureichen. Bei Einreichung einer Bescheinigung die ein positiven Testergebnis ausweist werden auch weitere angemeldeten Prüfungen mit einem Anerkannten Rücktritt eingetragen.

    • Sollten Sie an den folgenden Tagen an weiteren Prüfungen angemeldet sein, werden auch diese Prüfer über Ihren aktuellen Status informiert. Ein anerkannter Rücktritt wird hier aber nur eingetragen, wenn – wie in Punkt 2 beschrieben - die Bescheinigung eines offiziellen positiven Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt.