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FAQs - Prüfungsbüro Physik
Die FAQs befinden sich stetig im Aufbau! Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung zu Prüfungen / MARVIN
Studierende am Fachbereich Physik müssen sich Online zu den Prüfungen/Klausuren anmelden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über MARVIN. Der Link zu MARVIN steht auch auf der Uni-Homepage unter "Portale" zur Verfügung. In MARVIN muss man sich mit dem Students-Account (Name und Kennwort) einloggen. Von Außerhalb ist ein separater VPN-Zugang erforderlich.
Der An- und Abmeldezeitraum wird vom Prüfungsbüro bzw. dem Prüfungsausschuss festgelegt und auf der Seite des Prüfungsüros - Termine & Fristen veröffentlicht. Wenn man an einer Prüfung doch nicht teilnehmen möchte, kann man seine Anmeldung innerhalb des Zeitraums jederzeit wieder zurückziehen. Zur Prüfungsan- bzw. -abmeldung ist ein Zwei-Faktor-Authentisierung erforderlich. Mehr dazu im Abschnitt TAN-Liste...
Studierende müssen sich zur Prüfungsleistung explizt anmelden. Im Wahlpflichtbereich ist dabei darauf zu achten, dass man beide LVs und die Prüfungleistung im selben Modul anmeldet! Die Studienleistung wird (ab WiSe 2026/27) implizit mit der Ameldung des Seminar/Tutorimu angemeldet.
Eine Außnahme bildet der B.Sc. Physik grüner Technologien (PO20202). In Studiengangseigenen Modulen ist hier keine Studienleistung vorgesehen. Dies trifft aber nicht auf Module zu, die von anderen Studiengängen (z.B. B.Sc. Physik) importiert werden!Dies betrifft auch Studierende anderer Studiengänge, die Module aus den vorgenannten Studiengängen importieren. (z. B. LAaG der PO 20182 oder 20262)
Alle unsere Prüfungen können wahlweise zur ersten oder zweiten Prüfung (sofern angeboten!) angemeldet werden.
Weitere Infos zum Umgang mit MARVIN und zur Prüfungsanmeldung finden sie im YouTube Kanal 'Philipps-Tipps'
https://www.youtube.com/playlist?list=PLLmr_XhQwwKO1KhvXvJi3RKFgrKl2TA7W
In der lLIAS Gruppe 'Marvin-Anleitungen' (frei zugänglich, Anmeldung erforderlich) finden Sie unter dem Punkt 'Anleitung für Studierende' eine schriftliche Anleitungen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
In der Kategorie 'OPENCAST-VIDEOS' - 'Anleitungs-Videos für Studierende' finden Sie entsprechende Video-Anleitungen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studienleistung / Prüfungsleistung
Studienleistungen werden ab dem WiSe2026/27 implizit, d.h. automatisch mit Anmeldung zur LV (Tutorium/Seminar/Exercises) angemeldet und Prüfungsleistungen müssen explizit durch den Studierenden angemeldet werden. Bei der Anmeldung der Prüfungsleistung im Freien Wahlbereich oder bei anderen Modulen mit Mehrfachauswahl ist von den Studierneden eigenständig darauf zu achten, dass die Prüfungsleistung im selben Modul wie die entsprechende Veranstaltung angemeldet wird!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen TAN-Liste / Yubi-Key / Authenticator App = 2-Faktor-Authentisierung
Die 2-Faktor-Autenthisierung, benötigt jeder Studierende um sich in MARVIN zu Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen an- und abmelden zu können.
Studienanfänger erhalten Ihre erste (initial) TAN-Token per Brief zusammen mit der Account-Aktivierung (per E-Mail) zugesandt. Die Versendung erfolgt durch das HRZ. Mit diesem Iinitial-Token kann man seine 2-Faktor-Authentisierung (TAN-Token, App-Token) aktivieren. Nähre Angaben dazu sowie weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des HRZ unter https://www.uni-marburg.de/2faBei Verlust des Token müssen Sie sich an das HRZ wenden. Den Link zur Beantragung einer neuen Initial-TAN finden Sie ebenfalls auf der oben bereits angegebenen Seite des HRZ!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zuviele ECTS absolviert...
Wenn Sie in einem Bereich oder insgesamt mehr ECTS-Punkte als erforderlich haben, wird das zuletzt eingebrachte Modul um die "überschüssigen" ECTS-Punkte gekürzt. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit, welches Modul gekürzt werden soll.
Sind Module in einem Bereich im selben Semster absolviert worden so zählt/zählen die besser Bewerteten bzw. das schlechteste wird 'gekappt'.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Externe Praktika (B.Sc & M.Sc.)
Absolvierung / Anerkennung von externen Praktika
Unter folgenden Voraussetzungen werden externe Praktika für das Modul 'Fortgeschrittenen-Praktikum C (6 LP)' anerkannt:
- Das Praktikum hat eine Mindestdauer von vier Wochen;
- Das Praktikum muss unbezahlt sein;
- Das Praktikum hat einen engen Bezug zur Physik;
- Das Unternehmen bescheinigt die Absolvierung des Praktikums unter Angabe der Dauer und des Verantwortlichen.
Das Unternehmen bestätigt außerdem, dass für den Praktikumszeitraum keine Vergütung bezahlt wird
(Aufwandsentschädigungen sind davon ausgenommen); - Es wird ein Praktikumsbericht vorgelegt, der mindestens 10 Seiten umfasst.
Die Anmeldung des Moduls vor Antritt des Praktikums und die Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt über Herrn Tobias Breuer.
Hier geht es zur Seite der 'Praktika für Physikstudierende'Das Modul Fortgeschrittenenpraktikum C ist unbenotet.
Es wird nur mit 'bestanden/nicht bestanden durch den Leiter der Praktika bewertet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zusatzmodule
Zusatzmodule können in den aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen nicht eingebracht werden.
Eine Ausweisung (z.B. auf dem ToR) ist somit nicht möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wechsel von einem Bachelorstudiengang zum Lehramsstudiengang
Die Umschreibung des Studienganges erfolgt über das Studierendensekretariat. Bitte fragen Sie dort nach dem genauen Ablauf.
Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Weitere Informationen finden Sie im Punkt 'Anrechnungen im Lehramt'Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anrechnungen im Lehramsstudiengang
Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Der Fachbereich Physik gibt nur eine 'Empfehlung' ab. Hierfür fordern Sie bei Ihrer früheren Universität ein Transcript an oder - bei einem Studium hier in Marburg - drucken sich Ihr Transcript über die MARVIN Selbstbedienungsfunktion - und gehen zur Fachstudienberatung Physik, dies ist Frau Ellenberger bzw. Herr Werchner (bitte vorher Termin vereinbaren). Diese stellt Ihnen ein Formular für die 'Empfehlung zu Anrechnungen' aus, welches Sie wiederum von der Hessischen Lehrkräfteakademie bestätigen lassen müssen.
Diese wird von dort an das zentrale Prüfungsbüro Lehramt weitergeleitet, welches die elektronische Erfassung der Anrechnung/en vornimmt.Sollten Sie Anrechnungen von einem weiteren Fachbereich (z.B. Mathematik) benötigen, müssen Sie dieses Prozedere für jeden Fachbereich separat durchführen.
Nähere Informationen zu Anrechnungen im Lehramt finden Sie im Dokument Ablauf Anrechnungen Lehramt (PDF)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wechsel von alter in die neue Studienordnung
Bachelor Physik (PO20182-20201) --> Bachelor Physik (Monobachelor) (PO20232)
Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Praktika, Mathematische Grundlagen) werden in die neue Ordnung übernommen. In den Bereichen Profil / MarSkills müssen Module ggf. neu zugeordnet werden.
Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen. Sollten sich LPs in den Modulen geändert haben gelten die LPs der neuen PO!
Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!
Bachelor Physik grüner Technologien von (PO20202) nach (PO20262)
Ein Wechsel in die PO20262 ist auf Antrag möglich.
WICHTIG: Wenn im Bereich Mathematische Grundlagen der Matheweg A gewählt werden soll ist er zwingend erforderlich!Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Praktika, Mathematische Grundlagen) werden wenn möglich in die neue Ordnung übernommen. In den weiteren Bereichen ebenfalls sofern die Module in der neuen PO vorhanden sind ggf. müssen Module neu zugeordnet werden. - Gerne können Sie das Prüfungsbüro dazu kontaktieren.
Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen. Sollten sich LPs in den Modulen geändert haben gelten die LPs der neuen PO!Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!
Bachelor Physik und KI von (PO20242) nach (PO20262)
Ein Wechsel in die PO20262 ist auf Antrag möglich.
WICHTIG: Wenn im Bereich Mathematische Grundlagen der Matheweg A gewählt werden soll ist er zwingend erforderlich!Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Praktika, Mathematische Grundlagen) werden wenn möglich in die neue Ordnung übernommen. In den weiteren Bereichen ebenfalls sofern die Module in der neuen PO vorhanden sind ggf. müssen Module neu zugeordnet werden. - Gerne können Sie das Prüfungsbüro dazu kontaktieren.
Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen. Sollten sich LPs in den Modulen geändert haben gelten die LPs der neuen PO!Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!
Bachelor Physik und Wirtschaft von (PO20192) nach (PO20262)
Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Praktika, Mathematische Grundlagen) werden wenn möglich in die neue Ordnung übernommen. In den weiteren Bereichen ebenfalls sofern die Module in der neuen PO vorhanden sind ggf. müssen Module neu zugeordnet werden. - Gerne können Sie das Prüfungsbüro dazu kontaktieren.
Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen. Sollten sich LPs in den Modulen geändert haben gelten die LPs der neuen PO!Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!
Lehramt
Im Lehramt ist ein Wechsel der Studienordnung nur komplett, das heißt für alle Fächer gemeinsam möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was tun wenn ich mich nicht zu Prüfungen anmelden kann?
Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob die Fristen bereits abgelaufen sind. Wenn dem so ist, können Sie einen Antrag (Schreiben) an das Prüfungsbüro stellen um nachträglichen zugelassen zu werden. Dieses Vorgehen ist aber ausschließlich dann möglich, wenn ohne die Anmeldung eine unzumutbae Verlängerung des Studiums entstehen würde.
Wenn die Fristen in MARVIN noch nicht abgelaufen sind, prüfen Sie bitte folgendes:
- Versuchen Sie die Anmeldung in Ihrem Studienplaner mit Modulplan oder über das VLVZ? Ersteres ist immer die bessere Alternative!
- Haben Sie im Wahlpflichtbereich bzw. in allen Wahlpflichtbereichen übergreifend bereits genügend LP absolviert?
In dem/den Bereich/en enthaltene Pflichtmodule werden von MARVIN immer mit berücksichtigt, auch wenn sie noch nicht absolviert wurden!
Sollte es ein grundsätzliches Problem mit MARVIN geben und das Fristende nicht kurz bevorstehen. Schlafen Sie drüber und versuchen es am nächsten Tag nochmal. Solche Systemprobleme werden meist im Laufe des Tages oder über Nacht gelöst.
Sollte keiner der oben genannten Fälle zutreffen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Matrikel-Nr., Studiengang sowie einem Screenshot der Fehlermeldung an das Prüfungsbüro Physik. Geben Sie auch gerne an was Sie bereits selbst überprüft haben. Sofern Ihre Mail innerhalb der für diese Modulprüfung gesetzten An- bzw. Abmeldefrist eingeht wird sie entsprechend verarbeitet. Solange der Prüfungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, werden wir Sie ggf. bitten die Anmeldung erneut zu versuchen. Dies dient zur Verbesserung von MARVIN für andere Studierende bzw. künftige Prüfungen. Wir bedanken uns hier für Ihre Mithlfe.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo (und wie) melde ich mich zur Bachelor- oder Masterarbeit an?
Eine Verbindliche Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit kann nur über das Prüfungsbüro Physik erfolgen.
Bitte beachten Sie hierzu unsere ausführlichen Informationen zu Abschlussarbeiten - Auf dieser Webseite gibt es auch die Formulare als Download!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen BAföG-Bescheinigung nach dem 4. Fachsemester
Sie erhalten von uns eine positive Bescheinigung wenn Sie nach dem 4. Fachsemester mehr als 90 ETCS Punkte erfolgreich absolviert haben. Bitte bringen Sie das bereits mit Ihrem Namen versehene Formular (Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 - BAföG) im Prüfungsbüro vorbei.
Bedenken Sie bitte, dass die Ausfertigung nicht direkt erfolgen kann, da gegenüber dem BAföG-Amt nur bestimmte Personen unterzeichnungsberechtig sind.
Außerhalb unserer Sprechzeiten ist der Einwurf in den Briefkasten neben unserer Bürotür möglich. Bitte geben Sie zusätzlich zu Ihrem Namen z.B. auf der Rückseite Ihre Matrikel-Nr. an. Beachten Sie auch, dass der Zugang zum Gebäude Mainzer Gasse nur bis 16:00 Uhr und freitags nur bis 14:00 Uhr möglich ist!
Studierende im Lehramt wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler, Herrn S. Müller.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Stammdaten enthalten einen Fehler. Was kann ich tun?
Bestimmte Dinge in Ihren Stammdaten können Sie eigenständig online ändern, wie z.B. Ihre aktuelle Anschrift.
Bei Fehler in Ihrem Namen oder Geburtsdatum sollten Sie sich an das zentrale Studierendensekretariat wenden.
Sollten Sie den Fehler nicht beheben, wird dieser auf jedem offiziellen Dokument falsch ausgegeben!
Hier finden Sie ein Video zu der Bedienung des Studienservice in MARVIN: Video Adressänderung und Ausdruck von BescheinigungenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin an einem Prüfungstermin erkrankt - Was muss ich tun?
Bitte beachten Sie unsere ausführliche Informationen zu Krankmeldungen bei Prüfungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor den Prüfungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Eine entsprechende Dokumentation ist beizufügen. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. in einer Verlängerung von Fristen, einer Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Prüfungen oder der Erlaubnis von Hilfsmitteln bestehen.
Das Antrags-Formular kann beim Prüfungsbüro (E-Mail) angefordert werden.
Der Antrag wird geprüft und der Studierende erhält vom Prüfungsbüro einen entsprechenden Bescheid. Sollte der Bescheid befristet sein, ist der Studierende dafür verantwortlich ggf. rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.
HINWEIS:
Der Bescheid ist den Modulverantwortlichen zeitnah nach Erhalt und in künftigen Semestern bereits zu Beginn des Semesters vorzulegen, da diese ggf. entsprechend anders planen müssen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Transcript of Records
Einen Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) oder alle bisher absolvierten Leistungen (vollst. Leistungsnachweis) kann über die Selbstbedienungsfunktion in MARVIN jederzeit selbst generiert und ausgedruckt werden. Ein Stempel bzw. eine Unterschrift ist hier nicht mehr nötig, da das Dokument über einen ebenfalls generieten Verifizierungscode vom Empfänger online verifiziert werden kann. Anleitungen dazu finden Sie in der ILIAS-Gruppe MARVIN-Anleitungen.
Studierende im Lehramt: Für ein Gesamt-Transcript müssen sie sich an das Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler wenden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Schlüsselqualifikation
Bitte beachten Sie die Infoseite 'Schlüsselqualifikation'