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FAQs - Prüfungsbüro Physik
Die FAQs befinden sich stetig im Aufbau! Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung zu Prüfungen / MARVIN
Studierende am Fachbereich Physik müssen sich Online zu den Prüfungen/Klausuren anmelden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über MARVIN. Der Link zu MARVIN steht auch auf der Uni-Homepage unter "Portale" zur Verfügung. In MARVIN muss man sich mit dem Students-Account (Name und Kennwort) einloggen. Von ausserhalb ist ein separater VPN-Zugang erforderlich.
Der An- und Abmeldezeitraum wird vom Prüfungsbüro bzw. dem Prüfungsausschuss festgelegt und auf der Seite des Prüfungsüros - Termine & Fristen veröffentlicht. Wenn man an einer Prüfung doch nicht teilnehmen möchte, kann man seine Anmeldung innerhalb des Zeitraums jederzeit wieder zurückziehen. Zur Prüfungsan- bzw. -abmeldung ist ein Zwei-Faktor-Authentisierung erforderlich. Mehr dazu im Abschnitt TAN-Liste...
Studierende müssen sich jeweils zur Studienleistung UND zur Prüfungsleistung anmelden. Im Wahlpflichtbereich ist dabei darauf zu achten, dass man beides im selben Modul sowie natürlich auch zur selben Veranstaltung anmeldet!
Eine Außnahme bildet der B.Sc. Physik grüner Technologien. In Studiengangseigenen Modulen ist hier keine Studienleistung vorgesehen. Dies trifft aber nicht auf Module zu, die von anderen Studiengängen (z.B. B.Sc. Physik) importiert werden!Dies betrifft auch Studierende anderer Studiengänge, die Module aus den vorgenannten Studiengängen importieren. (z. B. LAaG der PO 20132)
Alle unsere Studierende können sich wahlweise zur ersten oder zweiten Prüfung anmelden.
Weitere Infos zum Umgang mit MARVIN und zur Prüfungsanmeldung finden sie im YouTube Kanal 'Philipps-Tipps'
https://www.youtube.com/playlist?list=PLLmr_XhQwwKO1KhvXvJi3RKFgrKl2TA7W
In der lLIAS Gruppe 'Marvin-Anleitungen' (frei zugänglich, Anmeldung erforderlich) finden Sie unter dem Punkt 'Anleitung für Studierende' eine schriftliche Anleitungen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
In der Kategorie 'OPENCAST-VIDEOS' - 'Anleitungs-Videos für Studierende' finden Sie entsprechende Video-Anleitungen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studienleistung / Prüfungsleistung
In den Prüfungsordnungen vom 14.04.2010 sind immer nur Prüfungsleistungen anzumelden. Die Studienleistung wird bei bestandener Prüfung automatisch als bestanden erfasst. Eine separate Anmeldung über MARVIN dazu ist nicht erforderlich.
In den Prüfungsordnungen vom 31.01.2018 oder später sind Studienleistungen und Prüfungsleistungen separat anzumelden und werden auch separat erfasst. Bei der Anmeldung vor allem im Freien Wahlbereich ist dabei darauf zu achten, dass man beides im selben Modul sowie natürlich auch zur selben Veranstaltung anmeldet!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen TAN-Liste / Yubi-Key / Authenticator App = 2-Faktor-Authentisierung
Die 2-Faktor-Autenthisierung, benötigt jeder Studierende um sich in MARVIN zu Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen an- und abmelden zu können.
Studienanfänger erhalten Ihre erste (initial) TAN-Token automatisch an die im System hinterlegte Studnets-Adresse zugesandt. Die Versendung erfolgt durch das HRZ. Mit diesem Iinitial-Token kann man seine 2-Faktor-Authentisierung (TAN-Token, App-Token, YubiKey-Token) festlegen. Nähre Angaben dazu sowie weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des HRZ unter https://www.uni-marburg.de/2faBei Verlust des Token müssen Sie sich an das HRZ wenden. Den Link zur Beantragung einer neuen Initial-TAN finden Sie ebenfalls auf der oben bereits angegebenen Seite des HRZ!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zuviele ECTS absolviert...
Wenn Sie in einem Bereich oder insgesamt mehr ECTS-Punkte als erforderlich haben, wird das zuletzt eingebrachte Modul um die "überschüssigen" ECTS-Punkte gekürzt. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit, welches Modul gekürzt werden soll.
Sind Module in einem Bereich im selben Semster absolviert worden so zählt/zählen die besser Bewerteten bzw. das schlechteste wird 'gekappt'.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Externe Praktika (B.Sc & M.Sc.)
Absolvierung / Anerkennung von externen Praktika
Unter folgenden Voraussetzungen werden externe Praktika für das Modul 'Fortgeschrittenen-Praktikum C (6 LP)' anerkannt:
- Das Praktikum hat eine Mindestdauer von vier Wochen;
- Das Praktikum muss unbezahlt sein;
- Das Praktikum hat einen engen Bezug zur Physik;
- Das Unternehmen bescheinigt die Absolvierung des Praktikums unter Angabe der Dauer und des Verantwortlichen.
Das Unternehmen bestätigt außerdem, dass für den Praktikumszeitraum keine Vergütung bezahlt wird
(Aufwandsentschädigungen sind davon ausgenommen); - Es wird ein Praktikumsbericht vorgelegt, der mindestens 10 Seiten umfasst.
Die Anmeldung des Moduls vor Antritt des Praktikums und die Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt über Herrn Tobias Breuer.
Hier geht es zur Seite der 'Praktika für Physikstudierende'Das Modul Fortgeschrittenenpraktikum C ist unbenotet.
Es wird nur mit 'bestanden/nicht bestanden durch den Leiter der Praktika bewertet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zusatzmodule
Zusatzmodule können in den aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen nicht eingebracht werden.
Eine Ausweisung (z.B. auf dem ToR) ist somit nicht möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wechsel vom Bachelor zum Lehramsstudiengang
Die Umschreibung des Studienganges erfolgt über das Studierendensekretariat. Bitte fragen Sie dort nach dem genauen Ablauf.
Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Der Fachbereich Physik gibt nur eine 'Empfehlung' ab. Hierfür lassen Sie sich im Prüfungsbüro eine vollständige Leistungsübersicht ausfertigen und gehen zur Fachstudienberatung Physik, dies ist Frau Ellenberger bzw. Herr Tögel. Diese stellt Ihnen ein Formular für die 'Empfehlung zu Anrechnungen' aus, welches Sie wiederum von der Hessischen Lehrkräfteakademie bestätigen lassen müssen.Diese wird von dort an das zentrale Prüfungsbüro Lehramt weitergeleitet, welches die elektronische Erfassung der Anrechnung/en vornimmt.
Sollten Sie Anrechnungen von einem weiteren Fachbereich (z.B. Mathematik) benötigen, müssen Sie dieses Prozedere für jeden Fachbereich separat durchführen.
Nähere Informationen zu Anrechnungen im Lehramt finden Sie HIERInhalt ausklappen Inhalt einklappen Warum finde ich im Vorlesungsverzeichnis kein Unterpunkt 'Veranstaltungen für Studierende des M.Sc. Physik - Vertiefung & Forschung'
Der Studiengang Master Physik - Vertiefung und Forschung (PO 20182 bzw. 20191) ist der Nachfolgestudiengang des früheren Master Physik (PO 20092). Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Dieser Studiengang hat nur ein einziges eigenständiges Modul, die Masterarbeit mit Disputation und diese wird bei uns nicht im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.
Alle anderen Module die in diesem Studengang zu absolvieren sind werden von anderen Studiengängen (B.Sc. Physik PO 20191 bzw. Master Physik PO 20191) oder anderen Fachbereichen (Profilbereich) importiert. Für diese Module gelten die Regeln des anbietenden Fachbereichs bzw. der StPO des Studienganges aus dem das Modul importiert wird.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anrechnungen im Lehramsstudiengang
Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Der Fachbereich Physik gibt nur eine 'Empfehlung' ab. Hierfür fordern Sie bei Ihrer früheren Universität ein Transcript an oder - bei einem Studium hier in Marburg - drucken sich Ihr Transcript über die MARVIN Selbstbedienungsfunktion - und gehen zur Fachstudienberatung Physik, dies ist Frau Ellenberger bzw. Herr Tögel (bitte vorher Termin vereinbaren). Diese stellt Ihnen ein Formular für die 'Empfehlung zu Anrechnungen' aus, welches Sie wiederum von der Hessischen Lehrkräfteakademie bestätigen lassen müssen.
Diese wird von dort an das zentrale Prüfungsbüro Lehramt weitergeleitet, welches die elektronische Erfassung der Anrechnung/en vornimmt.Sollten Sie Anrechnungen von einem weiteren Fachbereich (z.B. Mathematik) benötigen, müssen Sie dieses Prozedere für jeden Fachbereich separat durchführen.
Nähere Informationen zu Anrechnungen im Lehramt finden Sie HIER
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wechsel von alter in die neue Studienordnung
Bachelor Physik --> Bachelor Physik (Monobachelor)
Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Praktika, Mathematische Grundlagen) werden in die neue Ordnung übernommen. In den Bereichen Profil / MarSkills müssen Module ggf. neu zugeordnet werden.
Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen.
Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!Master Physik - Vertiefung & Forschung --> Master Allgemeine Physik
Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Vertiefung / Profil / Forschungsmodule) werden in die neue Ordnung übernommen. Ggf. müsse Module neu zugeordnet werden. Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen.
Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen
Master Physik --> Master Physik (20232)
Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung (Vertiefung / Profil / Forschungsmodule) werden in die neue Ordnung übernommen. Ggf. müsse Module neu zugeordnet werden. Fehlversuche und Teilleistungen werden ebenfalls mit übernommen.Ein Wechsel ist nur möglich solange die Abschlussarbeit nicht angemeldet wurde!
Lehramt
Im Lehramt ist ein Wechsel der Studienordnung nur komplett, das heißt für alle Fächer gemeinsam möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was tun wenn ich mich nicht zu Prüfungen anmelden kann?
Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob die Fristen bereits abgelaufen sind. Wenn dem so ist, können Sie versuchen, mit einem Antrag (Schreiben) an das Prüfungsbüro nachträglichen zugelassen zu werden. Dieses Vorgehen ist aber die absolute Ausnahme und bedarf immer der Zustimmung durch den Modulverantwortlichen. Fristen sind da, um verlässlich arbeiten zu können.
Wenn die Fristen in MARVIN noch nicht abgelaufen sind, schauen Sie bitte nach, ob Sie sich in Ihrem Gesamtkonto befinden. Wenn Sie sich in den einzelnen Teilbereichen Ihres Kontos befinden können Sie sich nicht anmelden.
Sollte es ein grundsätzliches Problem mit MARVIN geben und das Fristende nicht kurz bevorstehen. Schlafen Sie drüber und versuchen es am nächsten Tag nochmal. Solche Systemprobleme werden meist im Laufe des Tages oder über Nacht gelöst.
Sollte keiner der oben genannten Fälle zutreffen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Matrikel-Nr., Studiengang sowie einem Screenshot der Fehlermeldung an das Prüfungsbüro Physik. Sofern Ihre Mail innerhalb der für diese Prüfung gesetzten An- bzw. Abmeldefrist eingeht wird sie entsprechend verbucht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo (und wie) melde ich mich zur Bachelor- oder Masterarbeit an?
Eine Verbindliche Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit kann nur im Prüfungsbüro Physik erfolgen.
Bitte fordern Sie das entsprechende im Prüfungsbüro (E-Mail) an, geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikel-Nr. sowie Ihren Studiengang an. Folgen Sie dann dem im Formular angegebenen Ablauf- Stellen des Antrages durch den Studierenden (1. Abschnitt)
- Bestätigung des Prüfungsbüros dass die Voraussetzungen vorliegen (2. Abschnitt)
- Ausgabe des Themas sowie des Starttermins durch den Erstgutachter (3. Abschnitt)
- Das vollständig ausgefülltes Formular MUSS dann wieder im Prüfungsbüro eingereicht werden.
Sollten Sie eine EXTERNE Bachelor- / Masterarbeit anmelden wollen, geben Sie dies bitte bei der Anforderung des Formulars an. Dafür gibt es separate Formulare! Als Extern wird eine Masterarbeit bezeichnet, wenn Sie an einem anderen Fachbereich, einer anderen Universität oder in einem forschenden Unternehmen durchgeführt wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen BAföG-Bescheinigung nach dem 4. Fachsemester
Sie erhalten von uns eine positive Bescheinigung wenn Sie nach dem 4. Fachsemester mehr als 90 ETCS Punkte erfolgreich absolviert haben. Bitte bringen Sie das bereits mit Ihrem Namen versehene Formular (Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 - BAföG) im Prüfungsbüro vorbei.
Bedenken Sie bitte, dass die Ausfertigung nicht direkt erfolgen kann, da gegenüber dem BAföG-Amt nur bestimmte Personen unterzeichnungsberechtig sind.
Studierende im Lehramt wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler, Herrn S. Müller.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Stammdaten enthalten einen Fehler. Was kann ich tun?
Bestimmte Dinge in Ihren Stammdaten können Sie eigenständig online ändern, wie z.B. Ihre aktuelle Anschrift.
Bei Fehler in Ihrem Namen oder Geburtsdatum sollten Sie sich an das zentrale Studierendensekretariat wenden.
Sollten Sie den Fehler nicht beheben, wird dieser auf jedem offiziellen Dokument falsch ausgegeben!
Hier finden Sie ein Video zu der Bedienung des Studienservice in MARVIN: Video Adressänderung und Ausdruck von BescheinigungenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin an einem Prüfungstermin erkrankt - Was muss ich tun?
Für einen wirksamen Prüfungsrücktritt muss das Ärztliche Attest, welches den Krankheitsgrund enthalten muss, spätestens drei Arbeitstage nach der Krankmeldung im Prüfungsbüro (Renthof - Gebäude Mainzer Gasse 33 (R|02), Raum 00/040) eingehen. Es wird dort aktenkundig gemacht. Die Modulverantwortlichen oder deren Sekretariate nehmen kein Attest an.
Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft das Attest und erkennt es an oder weist es zurück. Die Anerkennung des Attestes wird in Form eines 'Anerkannten Rücktritt' im System vermerkt. Bei einer Ablehnung erhält die Kandidatin/der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.
Das Resultat der Überprüfung wird dem Modulverantwortlichen ohne Nennung der Krankheitsgründe mitgeteilt.Bei widerkehrenden Krankmeldungen kann das Prüfungsbüro die Vorlage eines Amtsärztlichen Attestes verlangen!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor den Prüfungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Eine entsprechende Dokumentation ist beizufügen. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. in einer Verlängerung von Fristen, einer Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Prüfungen oder der Erlaubnis von Hilfsmitteln bestehen.
Das Antrags-Formular kann beim Prüfungsbüro (E-Mail) angefordert werden.
Der Antrag wird geprüft und der Studierende erhält vom Prüfungsbüro einen entsprechenden Bescheid. Sollte der Bescheid befristet sein, ist der Studierende dafür verantwortlich ggf. rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.
HINWEIS:
Der Bescheid ist den Modulverantwortlichen zeitnah nach Erhalt und in künftigen Semestern bereits zu Beginn des Semesters vorzulegen, da diese ggf. entsprechend anders plannen müssen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Transcript of Records
Einen Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) oder alloe bisher absolvierten Leistungen (vollst. Leistungsnachweis) kann über die Selbstbedienungsfunktion in MARVIN jederzeit selbst generiert und ausgedruckt werden. Ein Stempel bzw. eine Unterschrift ist hier nicht mehr nötig, da das Dokument über einen ebenfalls generieten Verifizierungscode vom Empfänger online verifiziert werden kann. Anleitungen dazu finden Sie in der ILIAS-Gruppe MARVIN-Anleitungen.
Studierende im Lehramt: Für ein Gesamt-Transcript müssen sie sich an das Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler wenden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Schlüsselqualifikation
Bitte beachten Sie die Infoseite 'Schlüsselqualifikation'
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