Hauptinhalt

FAQs - Prüfungsbüro Physik

Die FAQs befinden sich stetig im Aufbau! Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen.

  • Anmeldung zu Prüfungen / MARVIN

    Studierende am Fachbereich Physik müssen sich Online zu den Prüfungen/Klausuren anmelden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über MARVIN. Der Link steht auch auf der Uni-Homepage unter "Portale" zur Verfügung. In MARVIN muss man sich mit dem Students-Account (Name und Kennwort) einloggen.

    Eine Prüfungsanmeldung ist ab dem Vorlesungsbeginn möglich. Der An- und Abmeldezeitraum wird vom Prüfungsbüro bzw. dem Prüfungsausschuss festgelegt.
    HINWEIS: Eine An- /Abmeldung ist nur im Prüfungssemester möglich. D.h. die letztmögliche An- /Abmeldefrist ist immer der letzte Tag des Semesters.

    Wenn man an einer Prüfung doch nicht teilnehmen möchte, kann man seine Anmeldung  innerhalb des Zeitraums jederzeit wieder zurückziehen. Zur Prüfungsan- bzw. -abmeldung ist eine TAN/Token-Nummer erforderlich. Die erste TAN-Liste erhält man vom HRZ automatisch zugesandt. Nachfolgelisten müssen dann eigenständig über MARVIN generiert werden.

    Studierende der neuen Prüfungsordnungen (Studienbeginn ab WS 2018/19 oder Wechsler) müssen sich jeweils zur Studienleistung UND zur Prüfungsleistung anmelden. Im Wahlpflichtbereich ist dabei darauf zu achten, dass man beides im selben Modul sowie natürlich auch zur selben Veranstaltung anmeldet!

    Studierende in der Bachelor- und Masterordnung vom WS 2010/11 können sich nur dann zur Nachklausur melden, wenn Sie sich bereits zur Klausur angemeldet haben und diese entweder nicht bestanden haben oder wegen Krankheit an der Teilnahme verhindert waren.

    Dies betrifft auch Studierende anderer Studiengänge, die Module aus den vorgenannten Studiengängen importieren. (z. B. LAaG der PO 20132)

    Studierende der Bachelor- und Masterordnungen ab dem WS 2018/19 können sich wahlweise zur ersten oder zweiten Prüfung anmelden.

    Weitere Infos zum Umgang mit MARVIN und zur Prüfungsanmeldung finden sie im YouTube Kanal 'Philipps-Tipps'
    https://www.youtube.com/playlist?list=PLLmr_XhQwwKO1KhvXvJi3RKFgrKl2TA7W

    In der lLIAS Gruppe 'Marvin-Anleitungen' (frei zugänglich, Anmeldung erforderlich) finden Sie unter dem Punkt 'Anleitung für Studierende' eine schriftliche Anleitungen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
    In der Kategorie 'OPENCAST-VIDEOS' - 'Anleitungs-Videos für Studierende' finden Sie entsprechende Video-Anleitungen.

  • Studienleistung / Prüfungsleistung

    In den Prüfungsordnungen vom 14.04.2010 sind immer nur Prüfungsleistungen anzumelden. Die Studienleistung wird bei bestandener Prüfung automatisch als bestanden erfasst. Eine separate Anmeldung über MARVIN dazu ist nicht erforderlich.

    In den Prüfungsordnungen vom 31.01.2018 oder später sind Studienleistungen und Prüfungsleistungen separat anzumelden und werden auch separat erfasst. Bei der Anmeldung vor allem im Freien Wahlbereich ist dabei darauf zu achten, dass man beides im selben Modul sowie natürlich auch zur selben Veranstaltung anmeldet!

    Die Studierende im Studiengang Functional Materials (PO bis 20172) müssen sich nur in den folgenden Modulen separat für die Studienleistung anmelden, sofern eine online Anmeldung vorgesehen ist:

    • A2 - Quantum Theory of Functional Materials
    • A3 - Functional Materials Laboratory
    • A4 - Project Laboratory
    • A5 - Research Laboratory
  • TAN-Liste

    Die TAN-Liste mit personalisierten TAN-Nummern, benötigt jeder Studierende um sich in MARVIN zu Prüfungsleistungen an- und abmelden zu können.

    Ab dem Sommersemester 2021 erhalten Studienanfänger Ihre erste (initial) TAN-Liste automatisch an die im System hinterlegte Adresse zugesandt. Die Versendung erfolgt durch das HRZ.

    Die nachfolgenden TAN-Listen müssen dann selbst über MARVIN erstellt werden.
    Eine Anleitung wie Sie eigenständig über MARVIN eine neue TAN-Liste generieren finden Sie auf der Seite des HRZ unter https://www.uni-marburg.de/2fa

    Bei Verlust der TAN-Liste müssen Sie sich an das HRZ wenden.
    Den Link zur Beantragung einer neuen Liste sowie weitere nützliche Informationen zum neuen System finden Sie auf der Seite des HRZ unter https://www.uni-marburg.de/2fa

  • Zuviele ECTS absolviert...

    Wenn Sie in einem Bereich oder insgesamt mehr ECTS-Punkte als erforderlich haben, wird das zuletzt eingebrachte Modul um die "überschüssigen" ECTS-Punkte gekürzt. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit, welches Modul gekürzt werden soll.

    Sind Module in einem Bereich im selben Semster absolviert worden so zählt/zählen die besser Bewerteten bzw. das schlechteste wird 'gekappt'.

  • Externe Praktika (B.Sc & M.Sc.)

    Absolvierung / Anerkennung von externen Praktika

    Unter folgenden Voraussetzungen werden externe Praktika für das Modul 'Fortgeschrittenen-Praktikum C (6 LP)' anerkannt:

    • Das Praktikum hat eine Mindestdauer von vier Wochen;
    • Das Praktikum muss unbezahlt sein;
    • Das Praktikum hat einen engen Bezug zur Physik;
    • Das Unternehmen bescheinigt die Absolvierung des Praktikums unter Angabe der Dauer und des Verantwortlichen.
      Das Unternehmen bestätigt außerdem, dass für den Praktikumszeitraum keine Vergütung bezahlt wird
      (Aufwandsentschädigungen sind davon ausgenommen);
    • Es wird ein Praktikumsbericht vorgelegt, der mindestens 10 Seiten umfasst.

      Die Anmeldung des Moduls vor Antritt des Praktikums und die Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt über Herrn Tobias Breuer.
      Hier geht es zur Seite der 'Praktika für Physikstudierende'

      Das Modul Fortgeschrittenenpraktikum C ist unbenotet.
      Es wird nur mit 'bestanden/nicht bestanden durch den Leiter der Praktika bewertet.

  • Zusatzmodule

    Zusatzmodule können nur für Studierende der alten Prüfunsordnungen im System eingegeben und auf dem Transcript of Records abgebildet werden. In den neuen Prüfungsordnungen (Studienbeginner ab WS 2018/19 bzw.Wechsler) können keine zusätzlichen Module mehr eingebracht werden.

  • Wechsel vom Bachelor zum Lehramsstudiengang

    Die Umschreibung des Studienganges erfolgt über das Studierendensekretariat. Bitte fragen Sie dort nach dem genauen Ablauf.

    Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Der Fachbereich Physik gibt nur eine 'Empfehlung' ab. Hierfür lassen Sie sich im Prüfungsbüro eine vollständige Leistungsübersicht ausfertigen und gehen zur Fachstudienberatung Physik, dies ist Frau Ellenberger bzw. Herr Tögel. Diese stellt Ihnen ein Formular für die 'Empfehlung zu Anrechnungen' aus, welches Sie wiederum von der Hessischen Lehrkräfteakademie bestätigen lassen müssen.

    Diese wird von dort an das zentrale Prüfungsbüro Lehramt weitergeleitet, welches die elektronische Erfassung der Anrechnung/en vornimmt.

    Sollten Sie Anrechnungen von einem weiteren Fachbereich (z.B. Mathematik) benötigen, müssen Sie dieses Prozedere für jeden Fachbereich separat durchführen.

    Nähere Informationen zu Anrechnungen im Lehramt finden Sie HIER
  • Warum finde ich im Vorlesungsverzeichnis kein Unterpunkt 'Veranstaltungen für Studierende des M.Sc. Physik - Vertiefung & Forschung'

    Der Studiengang Master Physik - Vertiefung und Forschung (PO 20182 bzw. 20191) ist der Nachfolgestudiengang des früheren Master Physik (PO 20092). Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

    Dieser Studiengang hat nur ein einziges eigenständiges Modul, die Masterarbeit mit Disputation und diese wird bei uns nicht im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.

    Alle anderen Module die in diesem Studengang zu absolvieren sind werden von anderen Studiengängen (B.Sc. Physik PO 20191 bzw. Master Physik PO 20191) oder anderen Fachbereichen (Profilbereich) importiert. Für diese Module gelten die Regeln des anbietenden Fachbereichs bzw. der StPO des Studienganges aus dem das Modul importiert wird.

  • Anrechnungen im Lehramsstudiengang

    Für die Anrechnungen von Leistungen im Lehramt ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig. Der Fachbereich Physik gibt nur eine 'Empfehlung' ab. Hierfür fordern Sie bei Ihrer früheren Universität ein Transcript an oder - bei einem Studium hier in Marburg - drucken sich Ihr Transcript über die MARVIN Selbstbedienungsfunktion - und gehen zur Fachstudienberatung Physik, dies ist Frau Ellenberger bzw. Herr Tögel (bitte vorher Termin vereinbaren). Diese stellt Ihnen ein Formular für die 'Empfehlung zu Anrechnungen' aus, welches Sie wiederum von der Hessischen Lehrkräfteakademie bestätigen lassen müssen.
    Diese wird von dort an das zentrale Prüfungsbüro Lehramt weitergeleitet, welches die elektronische Erfassung der Anrechnung/en vornimmt.

    Sollten Sie Anrechnungen von einem weiteren Fachbereich (z.B. Mathematik) benötigen, müssen Sie dieses Prozedere für jeden Fachbereich separat durchführen.

    Nähere Informationen zu Anrechnungen im Lehramt finden Sie HIER

  • Wechsel von alter in die neue Studienordnung

    Bachelor Physik
    Alle erfolgreich absolvierten Module aus der alten Ordnung werden in die neue Ordnung übernommen. Die Leistungspunkte der neuen Ordnung finden Anwendung. Zum Beispiel wird das Modul "Elektrizität und Wärme" mit 12 LP gewichtet.

    Das Modul "Rechenmethoden der Physik" muss absolviert werden. Ist das Modul "Mechanik" erfolgreich absolviert, gibt es keine Zulassungsbedingungen zur Klausur,  Studienleistungen (Anwesenheitspflicht, Abgabe von wöchentlichen Übungsaufgaben) sind dann nicht erforderlich. Eine Anmeldung zu der Abschlussprüfung ist natürlich erforderlich.

    Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung

    Master Physik --> Master Physik - Vertiefung & Forschung

    Ein Wechsel ist nur zu Beginn eines Semesters möglich. Letztmalig im September/Oktober 2021!
    Gleichzeitig ist beim Studierendensekretariat ein Umschreibeantrag zu stellen. Beide Anträge bekommen Sie auf Anfrage im Prüfungsbüro per E-Mail zugesandt.

    Leistungen aus dem Masterkatalog, die im Bachelor bereits erbracht wurden, werden wie bisher auf Antrag anerkannt. Die Leistungspunkte der neuen Ordnung finden Anwendung. Zum Beispiel wird das Modul "Quantenmechanik 2" mit 6 LP gewichtet, auch wenn das Modul "Quantenmechanik II" mit 9 LP gewichtet wurde.

    Übergangsregeln für Master der 'alten' PO
    Im WS 2018/19 wird die "Quantenmechanik II (9 LP)" letztmalig angeboten. Im SS 2019 wird die "Statistische Physik (9 LP)" letztmalig angeboten. Für die Teilnehmer in der Masterordnung vom WS 2018/19 werden die Veranstaltungen als "Quantenmechanik 2 (6 LP)" und "Statistische Physik 1 (6 LP)" mit verminderten Arbeits- und Prüfungsaufwand durchgeführt.

    Ab dem WS 2019/20 werden nur noch Veranstaltungen aus dem Kanon des Bachelorstudiengangs vom WS 2018/19 angeboten. Falls erforderlich, können zusätzlich benötigte Leistungspunkte durch weitere Leistungen, z. B. einem Seminarvortrag, erbracht werden. Bitte sprechen Sie den Dozenten an!

    Lehramt
    Im Lehramt ist ein Wechsel der Studienordnung nur komplett, das heißt für alle Fächer gemeinsam möglich.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler.

  • Was tun wenn ich mich nicht zu Prüfungen anmelden kann?

    Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob die Fristen bereits abgelaufen sind. Wenn dem so ist, können Sie versuchen, mit einem Antrag (Schreiben) an das Prüfungsbüro nachträglichen zugelassen zu werden. Dieses Vorgehen ist aber die absolute Ausnahme und bedarf immer der Zustimmung durch den Modulverantwortlichen. Fristen sind da, um verlässlich arbeiten zu können.

    Wenn die Fristen in MARVIN noch nicht abgelaufen sind, schauen Sie bitte nach, ob Sie sich in Ihrem Gesamtkonto befinden. Wenn Sie sich in den einzelnen Teilbereichen Ihres Kontos befinden können Sie sich nicht anmelden.

    Sollte es ein grundsätzliches Problem mit MARVIN geben und das Fristende nicht kurz bevorstehen. Schlafen Sie drüber und versuchen es am nächsten Tag nochmal. Solche Systemprobleme werden meist im Laufe des Tages oder über Nacht gelöst.

    Sollte keiner der oben genannten Fälle zutreffen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Matrikel-Nr., Studiengang sowie einem Screenshot der Fehlermeldung an das . Sofern Ihre Mail innerhalb der für diese Prüfung gesetzten An- bzw. Abmeldefrist eingeht wird sie entsprechend verbucht.

  • Wo (und wie) melde ich mich zur Bachelor- oder Masterarbeit an?

    Eine Verbindliche Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit kann nur im Prüfungsbüro Physik erfolgen.

    Bitte downloaden Sie das entsprechende Formular und folgen dem darin angegebenen Ablauf
    • Stellen des Antrages durch den Studierenden (1. Abschnitt)
    • Bestätigung des Prüfungsbüros dass die Voraussetzungen vorliegen (2. Abschnitt)
    • Ausgabe des Themas sowie des Starttermins durch den Erstgutachter (3. Abschnitt)
    • Das vollständig ausgefülltes Formular MUSS dann wieder im Prüfungsbüro eingereicht werden.
  • BAföG-Bescheinigung nach dem 4. Fachsemester

    Sie erhalten von uns eine positive Bescheinigung wenn Sie nach dem 4. Fachsemester mehr als 90 ETCS Punkte erfolgreich absolviert haben. Bitte bringen Sie das bereits mit Ihrem Namen versehene Formular (Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 - BAföG) im Prüfungsbüro vorbei.
    Bedenken Sie bitte, dass die Ausfertigung nicht direkt erfolgen kann, da gegenüber dem BAföG-Amt nur bestimmte Personen unterzeichnungsberechtig sind.

    Studierende im Lehramt wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für Lehrämtler, Herrn S. Müller.

  • Meine Stammdaten enthalten einen Fehler. Was kann ich tun?

    Bestimmte Dinge in Ihren Stammdaten können Sie eigenständig online ändern, wie z.B. Ihre aktuelle Anschrift.
    Bei Fehler in Ihrem Namen oder Geburtsdatum sollten Sie sich an das zentrale Studierendensekretariat wenden.

    Sollten Sie den Fehler nicht beheben, wird dieser auf jedem offiziellen Dokument falsch ausgegeben!

    Hier finden Sie ein Video zu der Bedienung des Studienservice in MARVIN: Video Adressänderung und Ausdruck von Bescheinigungen

  • Ich bin an einem Prüfungstermin erkrankt - Was muss ich tun?

    Für einen wirksamen Prüfungsrücktritt muss das Ärztliche Attest, welches den Krankheitsgrund enthalten muss,  spätestens drei Arbeitstage nach der Krankmeldung im Prüfungsbüro (Renthof 6, Raum 00012) eingehen. Es wird dort aktenkundig gemacht. Die Modulverantwortlichen oder deren Sekretariate nehmen kein Attest an. 

    Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft das Attest und erkennt es an oder weist es zurück. Die Anerkennung des Attestes wird in Form eines 'Anerkannten Rücktritt' im System vermerkt. Bei einer Ablehnung erhält die Kandidatin/der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.
    Das Resultat der Überprüfung wird dem Modulverantwortlichen ohne Nennung der Krankheitsgründe mitgeteilt.

    Bei widerkehrenden Krankmeldungen kann das Prüfungsbüro die Vorlage eines Amtsärztlichen Attestes verlangen!

  • Nachteilsausgleich

    Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor den Prüfungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Eine entsprechende Dokumentation ist beizufügen. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. in einer Verlängerung von Fristen, einer Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Prüfungen oder der Erlaubnis von Hilfsmitteln bestehen. 

    Der Antrag wird geprüft und der Studierende erhält vom Prüfungsbüro einen entsprechenden Bescheid. Diesen sollte er den Modulverantwortlichen bereits zu Beginn des Semesters vorlegen, da diese ggf. entsprechend anders plannen müssen.

  • Transcript of Records

    Einen Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) oder alloe bisher absolvierten Leistungen (vollst. Leistungsnachweis) kann über die Selbstbedienungsfunktion in MARVIN jederzeit selbst generiert und ausgedruckt werden. Ein Stempel bzw. eine Unterschrift ist hier nicht mehr nötig, da das Dokument über einen ebenfalls generieten Verifizierungscode vom Empfänger online verifiziert werden kann.

    Anleitungen dazu finden Sie in der ILIAS-Gruppe MARVIN-Anleitungen.

  • Schlüsselqualifikation

    Als Profilmodul "Schlüsselqualifikationen" werden anerkannt:

    • Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung nach § 11 Abs. 2 der Bachelorordnung

    • Sprachkurse im Sprachenzentrum nach § 11 Abs. 3 der Bachelorordnung

    • Computerkurse des Hochschulrechenzentrums oder des Fachbereichs Physik (z. B. Python) nach § 11 Abs. 3 der Bachelorordnung

    • Kurse aus dem Angebot von MARA nach § 11 Abs. 3 der Bachelorordnung auf Antrag (Einzelfallprüfung)