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Informationen zur Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du jederzeit über Marvin stellen.

Gibt es Fristen?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit direkt oder für einen späteren Zeitpunkt im Semester über Marvin beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.

Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?

Die Exmatrikulation wird direkt in Marvin beantragt. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit.

Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.

Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren? (Rücktritt)

Bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn kannst Du von deiner Einschreibung an der Universität Marburg zurücktreten. Auch wenn Du dich neu beworben hast und im Vorsemester nicht an der Universität Marburg eingeschrieben warst, kannst Du bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Rücktritt von der Neueinschreibung / Zulassung einreichen. Der Rücktritt von der Einschreibung / Bewerbung wird über Marvin gestellt.

Den Semesterbeitrag erhälst Du zurück. Sofern bereits eine Einschreibung erfolgt ist, fällt für die Bearbeitung eine Gebühr von 30 € an, die automatisch vom zurückzuerstattenden Semesterbeitrag abgezogen wird. (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272). Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat.

Hinweis: Wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast ist ein Rücktritt ausgeschlossen (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).

Exmatrikulation von Amtswegen

Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ also eine von Universität Marburg eingeleitete Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Ende eines gerade abgelaufenen Semesters, auf der Rechtsgrundlage des § 65 HessHG bei Vorliegen nachfolgender Sachverhalte:

  • Beendigung des Studiums nach erfolgreich bestandender Abschlussprüfung
  • Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung des Semesterbeitrags oder der Säumnisgebühr
  • Nichterfüllung der Krankenversicherungsverpflichtung
  • Engültiges Ende des Studiengangs (Studiengangsschließung)
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfunsgleistung, der Zwischen- oder Abschlussprüfung (§ 65 Abs. 2 HessHG)
  • wenn vier aufeinanderfolgende Semester keine Leistung erbracht wurden (§ 65 Abs. 4 HessHG

Die Exmatrikulation von Amts wegen wird Dir mit dem Ankündigungsbescheid etwa zwei Wochen vor der endgültigen Exmatrikulation angekündigt. Bis dahin erhälst Du mehrere Erinnerungsmails, dass deine Rückmeldung bislang nicht erfolgt ist. Darüber hinaus erhälst Du E-Mails, dass dein Student-Account abläuft. 

Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht / unvollständig oder innerhalb der Nachfrist (ohne Säumnisgebühr) überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren. 

Wie lange kann ich das Deutschlandticket noch nutzen?

Die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandtickets für Studierende entfällt mit der Exmatrikulation. Sobald deine Exmatrikulation durch die Sachbearbeitung genehmigt wurde, verfällt auch dein aktiviertes D-Ticket. Das gilt auch, wenn Du dich im laufenden Semester exmatrikulierst. Wir weisen expliziet daraufhin, dass keine Rückzahlung des bereits entrichteten Semsterbeitrags erfolgt außerhalb der Rücktrittsfrist erfolgt. Wenn Du die Exmatrikulation zum Ablauf eines Semesters (30.09. oder 30.04.) beantragst, kannst Du das D-Ticket bis zum Ende des jeweiligen Semesters nutzen.

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