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ERASMUS

Welche Vorteile habe ich?

  • Studium an der Gastuniversität ohne Entrichtung einer Studiengebühr
  • Hilfe bei der Organisation des Auslandsaufenthaltes
  • Geringe finanzielle Unterstützung („Mobilitätszuschuss“, ca. 180€/Monat)
  • Vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (auf Grundlage des ECTS-Kreditierungssystems)
  • ERASMUS-Intensivsprachkurse

Welche Anforderungen gibt es?

  • Ordentlich eingeschriebene/r Studierende/r der Philipps-Universität Marburg
  • Abgeschlossenes erstes Studienjahr (außer MA)
  • Erbringung von 30 ECTS/Semester im Ausland
  • Ausreichende Sprachkenntnisse, die zum Studium an der Gastuniversität befähigen
  • Abschluss eines Studienvertrages vor Antritt des Auslandsaufenthalts (Learning Agreement), der die verbindliche Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen garantiert

Was ist vor dem Auslandsaufenthalt zu erledigen?

Bewerbung

  • Online auf " Mobility-Online"
  • Schriftliche Bewerbung (mit Bewerbungsformular, Lebenslauf, Passbild, Motivationsschreiben) am Fachbereich (FB)
  • Bewerbung bei der Gasthochschule:
    • Fachbereich nimmt nur Nominierung vor, Gastuniversität hat das letzte Wort
    • Formalia unterschiedlich, meist eine Application Form, Learning Agreement (LA), Transcript of Records (z. T. Möglichkeit auf Wohnheimplatzbewerbung)
    • Deadlines: Mitte März-Ende Juli

Learning Agreement

  • Erstellung über Mobility-Online mithilfe der Vorlesungsverzeichnisse der Gastuniversität
  • Zuordnung der geplanten Leistungen zu den Modulen/Teilbereichen des Studiengangs in Marburg
  • Einreichung: je nach Gastuniversität mit der Bewerbung oder sobald die aktuellen Kurse für das Auslandssemester zugänglich sind
  • Einreichung bei den FB-Beauftragten bzw. Absprache des LAs mit denselben (Bestätigung)
  • LA ausdrucken, unterschreiben, alle Unterschriften in Marburg sammeln, Unterschriften der Gasthochschule sammeln (selbst oder über Fachbereich)
    Hochladen des vollständig unterschriebenen LAs bei Mobility-Online
  • Falls sich vor Ort Änderungen Ihres Studienplans ergeben (meist haben Sie das LA ja anhand alter Vorlesungsverzeichnisse erstellt), erstellen Sie das sogenannte Changes-Formular (ebenfalls über die Plattform Mobility-Online), lassen es von Ihrem Erasmus-Koordinator vor Ort unterschreiben und mailen/schicken/faxen es an die Erasmus-Koordinator/in des Fachbereichs.

Anmerkungen

  • Nach Einreichen des LA beim FB können vorerst keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
  • Wenn das LA durch den FB abgelehnt wird, erhalten Sie eine Email mit Begründung und können das LA überarbeiten und neu einreichen (besser vorher mit FB-Koordinator/in absprechen)
  • Kurse müssen in Mobility Online eingetragen sein!
  • Wenn bereits ein Learning Agreement außerhalb des Systems vollständig erstellt wurde: Kurse in Mobility entsprechend dem bestehenden LA eingeben, vollständiges LA (alte Form) hochladen
  • Wenn kein LA in Mobility eingegeben und hochgeladen wird, sind keine Änderungen möglich und es kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.
  • Ein LA kann maximal 2x vom Studierenden hochgeladen werden! (vorher Vollständigkeit prüfen)
  • Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene LAs können akzeptiert werden!

Mobilitätszuschuss

  • Zuschuss zu den Mehrkosten des Auslandsaufenthalts ca. 180 Euro pro Monat, nur ganze Monate (mind. 16 Tage im Ausland)
  • Berechnung anhand tatsächlicher Studiendauer
  • Auszahlung in 2-3 Raten
  • Rückforderung möglich, wenn Förderbedingungen nicht eingehalten werden (Studienleistungen, Dauer, etc.)
  • Zuschüsse bis 300 Euro/Monat (d. h. beispielsweise der Mobilitätszuschuss) werden nicht auf das BAföG angerechnet
  • Sonderförderung für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind(ern) (Information und Antragstellung über das Referat für Europäische Bildungsprogramme)

Dokumente und Fristen

  • Das Referat für Europäische Bildungsprogramme verschickt einige Monate vor der Abreise (April/Mai) ein Info-Paket mit den wichtigsten Dokumenten: BAföG-Anträge, Beurlaubungsanträge: Sie können sich für die Zeit, die Sie im Ausland studieren, beurlauben lassen. Dann wird die Fachsemesterzählung angehalten und nur die Hochschulsemester weitergezählt. Beachten Sie, dass Sie in einem beurlaubten Semester keine Prüfungen (Nachschreibeklausuren etc.) an der Universität Marburg ablegen können; die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden Ihnen jedoch in vollem Umfang angerechnet (sofern über das LA vereinbart). Außerdem können Sie sich bei Beurlaubung den Betrag für das Semesterticket vom AStA zurückerstatten lassen (funktioniert - bei bestätigtem Auslandsaufenthalt - allerdings auch ohne Beurlaubung). Ihr Semesterticket ist dann ungültig.
  • Schritte zur Beurlaubung, Rückmeldung und Rückerstattung des Semestertickets:
    • Schicken Sie den Antrag auf Beurlaubung (aus dem Info-Paket) unterschrieben an das Studierendensekretariat.
    • Überweisen Sie den vollen Semesterbeitrag.
    • Mit dem neuen Studienausweis können Sie sich bis spätestens vier Wochen nach dem Marburger Vorlesungsbeginn beim AStA das Geld für das Semesterticket zurückerstatten lassen.
  • Dokumente, die wieder an das Referat für Europäische Bildungsprogramme zurückgeschickt werden müssen:
  • Annahmeerklärung: -> spätestens 2 Wochen vor Abreise/Studienbeginn (mit dem komplett bestätigten LA)
  • Certificate of Arrival/Bestätigung des Studienbeginns -> spätestens 2 Wochen nach Ankunft/Studienbeginn, von der Gastuniversität bestätigt
  • Certificate of Departure/Bestätigung des Studienendes -> spätestens 2 Wochen nach Ihrer
  • Heimreise, ebenfalls von der Gastuniversität bestätigt
  • Erfahrungsbericht -> ebenfalls spätestens zwei Wochen nach Ihrer Heimreise
  • Änderungen des LA (Changes) -> 1 Monat nach Studienbeginn
  • Transcript of Records -> umgehend nach Erhalt

Was ist während des Auslandsaufenthaltes zu beachten?

Zu Beginn

  • Registrierung an der Uni
  • Registrierung bei den örtlichen Behörden
  • Certificate of Arrival zurückschicken (max. 2 Wochen)
  • Änderungen des LAs (Changes) einreichen (max. 4 Wochen)

Zum Ende

  • Bestätigung des Studienendes ausstellen lassen (ACHTUNG: nicht Vordatieren!!)
  • Rechtzeitig um Transcript of Records kümmern
  • Ihre Gastuniversität wird Ihnen mit einem Transcript of Records (ToR) Ihre im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Meistens senden die Partneruniversitäten dieses an die Universität Marburg und Sie werden informiert, sobald es eingetroffen ist. In einigen Fällen händigen die Universitäten das ToR direkt den Studierenden aus. Dann sollten Sie es auf jeden Fall dem Referat für Europäische Bildungsprogramme zukommen lassen. Mit Ihrem Transcript of Records lassen Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Ihrer Erasmus-Koordinatorin anerkennen.
  • Exmatrikulation an der Uni
  • Abmeldung bei den örtlichen Behörden
  • Ggf. rechtzeitig Verträge und Versicherungen kündigen

Was ist nach dem Aufenthalt zu tun?

  • Bestätigung über Studienende und Erfahrungsbericht einreichen (max. 2 Wochen danach)
  • ACHTUNG: ausführlicher Bericht muss im Original unterschrieben und elektronisch vorliegen!
  • Transcript of Records einreichen
  • Anerkennung der Studienleistungen am FB vornehmen lassen

Kontaktadressen:

ERASMUS-Koordinatorin und Beauftragte am Centrum für Nah- und Mittelost-Studien

Dr. Leslie Tramontini

Deutschhausstraße 12, Raum 00 A46
35032 Marburg
E-Mail: tramont@staff.uni-marburg.de
Tel. +49 (0)6421 – 28 24 946
Fax: +49 (0)6421 – 28 24 829

Kontaktperson für das Fachgebiet Altorientalistik

Dr. Adam Howe

Deutschhausstraße 12, Raum 00 A44
35032 Marburg
E-Mail: adam.howe@uni-marburg.de
Tel. +49 (0)6421 – 28 24 617