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Zulassungsvoraussetzungen

Nachstehend finden Sie detailliert aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie für den Antritt des M.A.-Studiengangs "Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens" mitbringen müssen. 

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelorabschlusses oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem ausreichende politik- und/oder wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen sowie Sprachkenntnisse vermittelt worden sind. Ausreichende Kompetenzen liegen vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 60 Leistungspunkte in methodischen und fachlichen Grundlagen der Politikwissenschaft, der Wirtschaftswissenschaften, beider Disziplinen zusammen oder eines verwandten Fachs (z.B. Soziologie, Kulturwissenschaft) beinhaltet.

Darüber hinaus sind hinreichende Kenntnisse in englischer Sprache auf mindestens Niveau B2 gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprache“ nachzuweisen, die zur Erarbeitung der notwendigen Fachliteratur befähigen. Zudem sind Sprachkenntnisse in Arabisch, Persisch oder Türkisch in Höhe von mindestens 240 Stunden Sprachunterricht (entspricht 16 Semesterwochenstunden) oder 18 LP nachzuweisen.

Eignungsfeststellungsverfahren

Sind die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang im anschließenden Eignungsfeststellungsverfahren geprüft. Dort werden bis zu 20 Eignungspunkte vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 10 Eignungspunkten. Die Eignungspunkte werden in den folgenden Bereichen vergeben:

  • Abschlussnote

    Es werden bis zu 11 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:

    Dezimalnote 0,7 – 0,9 (Notenpunkte 15,0 – 14,3): 11 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,0 – 1,3 (Notenpunkte 14,2 – 13,0): 10 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,4 – 1,7 (Notenpunkte 12,9 – 11,9): 9 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,8 – 2,1 (Notenpunkte 11,8 – 10,6): 8 Eignungspunkte
    Dezimalnote 2,2 – 2,5 (Notenpunkte 10,5 – 9,5): 7 Eignungspunkte
    Dezimalnote 2,6 – 2,9 (Notenpunkte 9,4 – 8,3): 6 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,0 – 3,3 (Notenpunkte 8,2 – 7,0): 5 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,4 – 3,7 (Notenpunkte 6,9 – 5,9): 4 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,8 – 4,0 (Notenpunkte 5,8 – 5,0): 3 Eignungspunkte

  • Sprachkenntnisse

    Es werden bis zu 3 Eignungspunkte für erweiterte Sprachkenntnisse des Arabischen, Persischen oder Türkischen, die über das geforderte Mindestmaß von 240 Unterrichtsstunden / 16 SWS hinausgehen, vergeben. Es wird dabei pro weitere 50 Stunden Sprachunterricht ein Eignungspunkt vergeben.

  • Bewertung des Lebenslaufes

    Es werden bis zu 6 Eignungspunkte auf die Bewertung des Lebenslaufes vergeben. Im Lebenslauf soll die Bewerberin / der Bewerber ihre / seine fachbezogene Eignung darlegen, die aufgrund der jeweiligen fachlichen, praktischen und regionalspezifischen Kompetenzen bewertet wird.
    Diese Kompetenzen fließen aufgrund der Kriterien der Praxiserfahrung mit Bezug zum Fach / der Region (0-3 Eignungspunkte), z.B. Auslandssemester/Sprachkurse/Praktika in der Region, Praxiserfahrung in Institutionen mit regionalem Bezug thematisch einschlägige Bachelorarbeit (0-1 Eignungspunkt) weitere relevante thematische Schwerpunkte (0-2 Eignungspunkte), z.B. Seminararbeiten, außeruniversitäre Aktivitäten in die Beurteilung der Eignung der Bewerber ein. 

  • Wichtige Hinweise

    Seit dem WiSe 2018/19 können keine Nachweise mehr nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden

    Durch die Änderung der Prüfungsordnung können seit dem WiSe 2017/18 nur noch Unterlagen berücksichtigt werden, die bis zum Bewerbungsschluss über uni-assist eingereicht wurden. Sprachkurse müssen daher bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen sein, ansonsten können sie nicht für die Bewerbung berücksichtigt werden! Einzige Ausnahme ist hierbei das Bachelor-Abschlusszeugnis, das noch während des ersten Studiensemesters nachgereicht werden kann. In diesem Fall muss ein Transcript of Records sowie eine anhand von mindestens 80% der Leistungspunkte errechnete Gesamtnote eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt dann unter Vorbehalt, bis das Abschlusszeugnis nachgereicht wird.

    Seit dem WiSe 2018/19 kann Türkisch als 3. Regionalsprache belegt werden

    Durch die Änderung der Prüfungsordnung kann seit dem WiSe 2017/18 neben Arabisch und Persisch auch Türkisch als Regionalsprache belegt werden.

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