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 Modulübersicht

Das Studium gliedert sich in fünf Teilbereiche. Detaillierte Beschreibungen und Angaben zu den jeweils geforderten Prüfungsleistungen finden Sie in der aktuell geänderten Prüfungsordnung sowie im geltenden Modulhandbuch.

  • 1. Fachkompetenz (42 LP)

    Der Studienbereich Fachkompetenz umfasst vier Module, in denen u. a. folgende Inhalte vermittelt werden: Schulung in Keilschriftepigraphik, akkadische Dialektologie; arabische Texte; weitere semitische Sprachen (z. B. Sabäisch, Ugaritisch). Von den folgenden vier Modulen (SeAor 1-4) sind drei im Umfang von jeweils 12 LP zu wählen. Es besteht die Möglichkeit, eines dieser Module durch Importmodule aus dem Masterangebot des CNMS zu ersetzen.

    Sprachen und Sprach­wissenschaft (SeAor 1)

    Dieses Modul vermittelt fundierte Kenntnisse in den Bereichen Sprachklassifikation und -geschichte sowie komparativer Phonologie, Morphologie, Syntax und Lexik semitischer und/oder altorientalischer Sprachen.

    Texte: Typologie, Entstehung und Tradierung (SeAor 2)

    Die Typologie, Entstehung, Tradierung und Rezeption vormoderner Texte des Nahen Ostens stehen im Mittelpunkt dieses Moduls. Dabei wird auch der Umgang mit Textvarianz behandelt. Die Kanonbildung wird im transkulturellen Vergleich dargestellt. Die vertiefte theoretische Reflexion von Gattungsspezifik verdeutlicht die Merkmale der nahöstlichen Überlieferung.

    Kulturgeschichte (SeAor 3)

    Das Modul behandelt beispielhaft ein spezielles Thema des geistig-kulturellen Lebens des alten bzw. vormodernen Nahen Ostens wie Literatur, Kunst, Musik, Recht, Wissenschaften, Divination, Kalender, Götterwelt, Tempel und Palast, Gesellschaftsstruktur u.a.m. Vermittlung von Faktenwissen zu den Primärquellen zum Thema, ihre historische Entwicklung sowie theoretische und methodische Erwägungen zur Interpretation der Quellen, sowie eines Überblicks über den aktuellen Diskussions- und Forschungsstand des behandelten Themas. Fähigkeit, typische Fragestellungen und deren Bezeugung in schriftlichen wie bildlichen Quellen auch im Detail kritisch diskutieren.

    Kulturpolitik (SeAor 4)

    Inhalte: Die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Ausprägung nationaler Identität in den modernen Staaten des Vorderen Orients nach der politischen Unabhängigkeit. Instrumentalisierung, Funktionalisierung und Ideologisierung der Geschichte im Prozess des Nation Building. Formen der Vermittlung dieses Wissens im Bildungswesen, Verbreitung in den Medien, Verankerung in der Allgemeinbildung und in öffentlichen Diskursen. Überblick über Aufgaben, Strukturen, Kompetenzen, Arbeitsweise von nahöstlichen staatlichen Institutionen, die für die Pflege und Vermittlung des Kulturerbes verantwortlich sind (Ministerien, Antikenverwaltung, Museen, Universitäten u.a.m.). Überblick über internationale Organisationen mit Aktivitäten im Bereich von Kulturgüterschutz und Bereitstellung von Expertise (UNESCO, Kulturinstitute).

    Herstellung von Kontakten mit Vertretern dieser nahöstlichen und internationalen Institutionen zur Bildung von Netzwerken, Vorbereitung für Praktika und Arbeitserfahrungen. Kenntnisse über die Probleme von Zerstörungen, Raubgrabungen, Schmuggel, Diebstahl, illegalem Handel mit Antiquitäten, Implementierung und (Un-)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, Überblick über die Rechtslage.

    Interdisziplinäres Kolloquium der Altorientalistik und Semitistik (SeAor 5)

    Das interdisziplinäre Kolloquium (6 LP) ist ein Forum zum Austausch von Lehrenden und Studierenden. Zum einen können die Studierenden ihre Qualifikationsarbeiten vorstellen und von den Teilnehmenden Feedback zu Fragestellung, Konzept, Methodik, Theorieeinbindung etc. erhalten. Zum anderen werden für die aktuelle Forschung von Lehrenden und Studierenden zentrale Primärquellen in Übersetzung (wo nötig auch in der Originalsprache) gelesen, interpretiert und diskutiert. Eigene und fremde Textinterpretationen werden kritisch hinterfragt, um zu einem vertieften Textverständnis zu gelangen.

  • 2. Sprachkompetenz I (12 LP)

    Der Studienbereich Sprachkompetenz I dient der Vertiefung bereits vorhandener Sprachkenntnisse (ausschließlich Akkadisch, Arabisch oder Hebräisch) und umfasst sieben Module. Von diesen Modulen ist entweder eines im Umfang von 12 LP oder die beiden Module Einführung in das Alte Testament und Umwelt der Bibel zu je 6 LP gemeinsam zu wählen.

    Akkadische Literatur I, 12 LP (SeAor 6)

    Akkadische Literatur II, 12 LP (SeAor 7)

    Arabische Literatur und Gesellschaft gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP (ARMA 04)

    Normative Quellen der arabisch-islamischen Welt gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP (ARMA 05)

    Einführung in das Alte Testament A gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 6 LP

    Exegese, Religionsgeschichte und Theologie des Alten Testaments B gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Umwelt der Bibel gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 6 LP (13100)

  • 3. Sprachkompetenz II (12-18 LP)

    Der Studienbereich Sprachkompetenz II ist zum Erlernen einer neuen Sprache bzw. zur Vertiefung bereits vorhandener Sprach­kenntnisse vorgesehen. Von diesen Modulen sollen Sie ein Modul zu 12 LP (bzw. für Akkadisch zwei Module à 9 LP) absolvieren, um es in diesem Studienbereich anzurechnen. Falls Sie darüber hinaus noch ein weiteres Modul aus diesem Bereich belegen möchten, können Sie dieses weitere Modul auch für den "Praxis- und Profilbereich" (siehe unten) verwenden.

    Sprache: Akkadisch I gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 9 LP

    Sprache: Akkadisch II gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 9 LP

    Sprache: Zweite altorientalische Sprache gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Sprache: Hethitisch I gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Sprachen & Literaturen: Hethitisch II gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Sprachen & Literaturen: Hethitisch III gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Sprache: Altäthiopisch gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Sprache: Syrisch gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Einführung in die althebräische Sprache (Biblisches Hebräisch) gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Akkadische Literatur I (SeAor 6, sofern nicht bereits im Bereich Sprachkompetenz I gewählt), 12 LP

    Akkadische Literatur II (SeAor 7, sofern nicht bereits im Bereich Sprachkompetenz I gewählt), 12 LP

    Sumerische Literatur (SeAor 8), 12 LP

    Hethitische Lautlehre gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Hethitische Morphologie gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Hethitische Wortbildung gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Hethitische Syntax gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Palaisch und Keilschrift-Luwisch gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Hieroglyphen-Luwisch gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Lykisch, Lydisch, Karisch gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Aktuelle Themen der historischen Grammatik des Anatolischen gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Literatur: Altäthiopisch I gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Literatur: Altäthiopisch II gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Literatur: Syrisch I gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Literatur: Syrisch II gemäß Anlage 3 Importmodulliste, 12 LP

    Weitere kulturhistorisch relevante Sprache des Nahen und Mittleren Ostens, 12 LP (SeAor 9)

  • 4. Praxis- und Profilbereich (18-24 LP)

    Der Praxis- und Profilbereich (24 LP) des Studiengangs zur individuellen fachlichen Profilbildung und der Ausbildung von Schlüsselqualifikationen bietet Wahlmöglichkeiten aus folgenden Modulen und Bereichen:

    Außeruniversitäres Praktikum, 12 LP (SeAor 10)

    Importmodule gemäß Anlage 3, bis zu 24 LP

    Ein oder zwei der nicht gewählten Module aus dem Bereich „Sprachkompetenz II“ (siehe oben)

  • 5. Abschlussbereich (30 LP)

    Der Abschlussbereich umfasst folgende beiden Pflichtmodule:

    Recherche, 6 LP (SeAor 11)

    Masterarbeit, 24 LP (SeAor 12)

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