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Forschung

Digitalisierung hat zahlreiche Facetten und betrifft viele, vielleicht sogar alle Teildisziplinen des Rechts. So führt beispielsweise die Entstehung digitaler Plattformen zu völlig neuen Rechtsfragen nicht nur im Recht der Wohnraumbewirtschaftung und des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kartellrecht. Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz wirft im Antidiskriminierungsrecht ebenso Rechtsfragen auf wie im allgemeinen Vertrags- oder im Gesellschaftsrecht. Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien haben geld- und währungsrechtliche Implikationen („Bitcoin“), zeitigen aber potentiell auch im Register-, Sachen- und wiederum Gesellschaftsrecht Wirkungen.

Das Institut für das Recht der Digitalisierung dient der Erforschung dieser vielfältigen rechtlichen Implikationen von verschiedenerlei Digitalisierungsphänomenen. In seiner Gründungsphase liegt der Forschungsschwerpunkt zunächst auf dem Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht auf deutscher, europäischer wie internationaler Ebene. Besonderes Interesse gilt dabei der Digitalisierung des Finanzsektors (FinTech), aber etwa auch des Rechtsberatungsmarktes (LegalTech).