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Lebenslauf

Nach seinem Abitur am Canisius-Kolleg Berlin studierte Prof. Burghardt Rechtswissenschaften in Wien, Berlin und Salamanca. 2002 legte er in Berlin das Erste Juristische Staatsexamen ab. Bis 2007 promovierte er, gefördert von einem Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes, zu einem völkerstrafrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Gerhard Werle an der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Arbeit mit dem Titel „Die Vorgesetztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem“ erhielt den Fakultätspreis der Humboldt-Universität zu Berlin und ist im Berliner Wissenschaftsverlag erschienen. Ab 2006 absolvierte er das Referendariat am Kammergericht Berlin und legte 2008 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluss kehrte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Gerhard Werle an der Humboldt-Universität zu Berlin zurück. 2017 habilitierte er ebenda mit der Arbeit „Zufall und Kontrolle – Eine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnungslehre“, die bei Mohr Siebeck erschienen ist. Prof. Dr. Burghardt erhielt die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte. Gast- und Vertretungsprofessuren führten ihn u.a. an die Universität Hamburg, die Viadrina Europa-Universität Frankfurt/Oder, die Goethe-Universität Frankfurt/Main, die Georg-August-Universität Göttingen und die Leuphana Universität Lüneburg. Im Ausland nahm er Gastdozenturen an der University of the Western Cape in Südafrika und der Universitá Roma III – Tor Vergata wahr. Im Februar 2023 nahm er den Ruf der Philipps-Universität Marburg auf die Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte an.

Prof. Dr. Burghardt ist u.a. Mitglied der Association Internationale de Droit Pénal, der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, des Arbeitskreises Völkerstrafrecht und des Arbeitskreises Strafrecht und Normentheorie. Seit 2019 ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Forum Justizgeschichte e.V. Zudem ist er Gründungsmitglied und seit Juni 2017 Mitglied des ehrenamtlichen Vorstands der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sich mit dem Mittel der strategischen Prozessführung für einen besseren Schutz der Grund- und Menschenrechte einsetzt.