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Forschungsschwerpunkte der Professur

Die Forschungsschwerpunkte von Professor Burghardt liegen auf dem Straf- und Strafverfahrensrecht in seinen rechtsphilosophischen und zeitgeschichtlichen Bezügen. Im Bereich des materiellen Strafrechts liegt der Fokus auf Fragen der strafrechtlichen Zurechnungs- und Beteiligungslehre und ihren rechts- und moralphilosophischen Grundlagen. In der juristischen Zeitgeschichte beschäftigt sich Professor Burghardt mit der Begehung von strafbarem Unrecht in Rechtsform, insbesondere im nationalsozialistischen Deutschland und in der DDR, und der Rolle des Strafrechts bei der juristischen Aufarbeitung von Systemunrecht, namentlich den NS-Verbrechen. Im Völkerstrafrecht befasst er sich vor allem mit Fragen der strafrechtlichen Beteiligung in kollektiven Begehungszusammenhängen, der Rechtsfindung und Methodik sowie der Legitimation befasst. Schließlich bildet das Sexualstrafrecht ein viertes Forschungsfeld von Professor Burghardt, in dem sich gesellschaftliche Wandlungsprozesse von Sexualität, Geschlechterverhältnissen und Formen der Interaktion und Kommunikation im Zeitalter der Digitalisierung spiegeln und rechtlich zu verarbeiten sind. Sämtliche Forschungsbereiche verbindet eine kritische Grundhaltung gegenüber dem Strafrecht als institutionalisierter Praxis der Repression und Exklusion und die Frage, ob das Strafrecht auch Teil einer transformativen Gesellschaftsgestaltung durch Recht sein kann.

DFG-Forschungsprojekt zu den Anfängen des Völkerstrafvollzuges