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Professor Puschke bietet strafrechtliche Lehrveranstaltungen im Pflichtfachbereich (Vorlesungen und Übungen) und kriminologische und strafrechtliche Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 6: „Nationale und internationale Strafrechtspflege“ (Vorlesungen und Seminare) an.

In Veranstaltungen des Pflichtfachbereichs soll den Studierenden der grundlegende Stoff in den Bereichen des Strafrechts und des Strafprozessrechts vermittelt werden und sie sollen in die Lage versetzt werden, das Erlernte insbesondere in Rahmen von Fallbearbeitungen anzuwenden.
Die von der Professur angebotenen Übungen im Strafrecht für AnfängerInnen und Fortgeschrittene bieten für Jurastudierende die Möglichkeit, das in den Vorlesungen erlernte Wissen über das Strafrecht sowohl im Allgemeinen Teil als auch bezüglich der einzelnen Delikte und ihrer spezifischen Dogmatik in der Falllösung anzuwenden. Der Umgang mit Fällen wird in jeder Übung durch eine Hausarbeit und drei Klausuren abgeprüft.
Die Vorlesung zur Strafprozessordnung dient der Einführung in das Strafverfahrensrecht, soweit es zum Examenspflichtfach gehört. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Verfahrensgrundsätze, Verfahrensbeteiligte sowie in Grundzügen der Gang des Strafverfahrens, die gerichtliche Zuständigkeit, der Instanzenzug, das Beweisrecht sowie Ermittlungsmaßnahmen.
Regelmäßig gemeinsam mit RiBGH Dr. Paul werden außerdem strafrechtliche Repetitorien zur Examensvorbereitung abgehalten, die den examensrelevanten Stoff fallorientiert und komprimiert behandeln. Im Rahmen des Marburger Examenscoachings beteiligt sich Professor Puschke an dem Klausurenkurs, dem Probeexamen und der Klausurenklinik.

Im Schwerpunktbereich werden von Professor Puschke im Wechsel (Drei-Semester-Modus) verschiedene Vorlesungen angeboten, die sich mit strafrechtlichen und kriminologischen Fragestellungen beschäftigen.
Die Vorlesung zum Arzt- und Arzneimittelstrafrecht behandelt in Anknüpfung an die strafrechtlichen Grundlagen die kern- und nebenstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärztinnen und Ärzten. Schwerpunkt bildet die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Körperverletzungsdelikten, die insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte Bedeutung erlangt.
Die Vorlesung zur Kriminologie umfasst eine theoretische Annäherung an Fragen zu dem Begriff der Kriminalität, ihrer Erforschung, ihren Erscheinungsformen und der Verfolgung von Straftaten. Als empirische Wissenschaft wird Jurastudierenden hier ein anderer Zugang zur wissenschaftlichen Arbeit als in den normativen Rechtswissenschaften aufgezeigt.
In der Veranstaltung zum Jugendstrafrecht werden einerseits kriminologische Fragen hinsichtlich der Straftatbegehung und Strafverfolgung von jüngeren Menschen behandelt. Andererseits geht es um Besonderheiten im Strafverfahren, die sich aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergeben.
Ebenfalls kriminologische Bezüge weist die Veranstaltung Sanktionenrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug auf. Sie hat die Sozialkontrolle und das strafrechtliche Sanktionensystem zum Gegenstand. Behandelt werden der Einfluss von Normen auf das Verhalten, die Sanktionsformen, die Strafzumessung, das Vollstreckungsverfahren sowie der Vollzug der Freiheitsstrafe.
In den angebotenen Seminaren werden grundlegende und aktuelle Themen zu den Inhalten des Schwerpunktbereichs behandelt. Die Seminare werden grundsätzlich als Blockveranstaltungen angeboten.

Zudem finden regelmäßig Einführungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerpropädeutikum statt. Professor Puschke lehrt weiterhin strafrechtliche Bezüge im Weiterbildungsstudiengang Pharmarecht und in der Vorlesung Medizinrecht für Studierende der Medizin.

Eine Übersicht der Veranstaltungen von Prof. Dr. Puschke mit weiteren Informationen finden Sie über MARVIN.

Materialien zu den Veranstaltungen sind über die Lernplattform ILIAS abrufbar.