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Prof. Dr. Markus Roth

Markus Roth und sein Team forschen zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmensrecht, zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht und Bankrecht sowie zum Recht der Altersvorsorge. Schwerpunkte bilden das Aktienrecht und hier insbesondere die Corporate Governance, das Personengesellschaftsrecht sowie die zusätzliche Altersvorsorge. Berücksichtigt werden neben historischen und internationalen auch die interdisziplinären Bezüge.

In der Lehre wirkt Markus Roth am Schwerpunkt „Recht des Unternehmens“ mit und vertritt in der grundständigen Ausbildung das Arbeitsrecht. Regelmäßig erfolgt eine Betreuung der am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teilnehmenden Marburger Studierenden.

Sie finden hier den Lebenslauf von Markus Roth sowie Informationen zu seinem Team und können sich über Schriften und Vorträge des Professors sowie die Forschung und Lehre der Professur informieren.