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Informationen zum Masterstudium für ausländische Studierende

Die Philipps-Universität Marburg bietet Studierenden mit einem im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften ein einjähriges Masterstudium am Fachbereich Rechtswissenschaften an.

Die Prüfungsordnung ist hier zu finden.

Der Studiengang richtet sich an Studierende, die bereits Kenntnisse in einem rechtswissenschaftlichen Studium im Ausland erworben haben. Ihnen soll das deutsche Rechtssystem nähergebracht werden. Dabei erhalten sie nicht nur einen Einblick in die Materie, sondern sie können auch selbstständig ihren Schwerpunkt wählen. Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Kenntnissen im deutschen Recht. Mit diesen Kenntnissen haben die Absolventinnen und Absolventen einen ersten Einstieg in die deutsche Rechtsmaterie.

Das Masterstudium setzt sich aus Fächern der drei Grundgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zusammen. In diesen drei Grundgebieten kann - im Rahmen der hiesigen Möglichkeiten - nach eigenem Interesse eine Schwerpunktsetzung erfolgen. Daneben hat die Masterstudentin / der Masterstudent eine Masterarbeit (ca. 50 - 70 Seiten) zu verfassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Masterarbeit sowie der mündlichen Masterprüfung wird dem/der Masterstudierenden der Titel Master of Laws – Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts durch den Masterbeauftragten des Fachbereichs, Prof. Dr. G. Gounalakis, verliehen.

Der Masterstudiengang „Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts“ gliedert sich in die Studienbereiche Bereich 1: Einführungsbereich, Studienbereich 2: Vertiefungsbereich, Studienbereich 3: Rechtswissenschaftliches Seminar und Abschlussbereich.

Der Einführungsbereich soll einen Einstieg in das deutsche Rechtssystem geben.

Neben der allgemeinen Einführung in das deutsche Recht, das speziell für Studierende mit einem Abschluss einer ausländischen Hochschule konzipiert ist, werden Grundlagen im Staats- und Zivilrecht (BGB AT) vermittelt.

Der Vertiefungsbereich ermöglicht den Studierenden, ihren Schwerpunkt zu setzen. Die Vertiefungen werden in die Bereiche Öffentliches Recht, Öffentliches Recht und Zivilrecht, Zivilrecht und Strafrecht unterteilt. Sie vermitteln den Studierenden einen tieferen Einblick in das deutsche Recht. Sie können aus 11 Modulen 3 Module wählen, die jeweils das jeweilige Fachgebiet näher behandeln.

Zum Vertiefungsbereich Öffentliches Recht gehören die Module: Staatsrecht II, Staatsrecht III, Verwaltungsrecht und Öffentliches Recht.

Zum Vertiefungsbereich Öffentliches Recht und Zivilrecht gehören die Module: Staatsrecht II, Öffentliches Recht und Schuldrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Schuldrecht I und Zivilrecht II.

Zum Vertiefungsbereich Zivilrecht gehören die Module: Schuldrecht I, Schuldrecht II und Zivilrecht II.


Zum Vertiefungsbereich Strafrecht gehören die Module: Strafrecht I, Strafrecht II und Strafrecht III.

Die Studierenden wählen im ersten Semester aus diesen Vertiefungsbereichen einen aus und wählen entsprechend aus dem Pool der Module entsprechend der Zuordnung 3 Module aus. Auf diese Weise können sich die Studierenden selbstständig auf ihr Haupt-Interessensgebiet spezialisieren.

Der Studienbereich 3 vermittelt in einem kleinen Rahmen und meist diskussionsfreudiger Umgebung vertiefend spezielle Rechtsfragen, die wissenschaftlich bearbeitet werden. Das Seminar soll zum Bereich des Studenten / der Studentin passen, das dieser / diese als Vertiefungsbereich gewählt hat.

Die Bewerbung für das zweisemestrige Masterstudium ist an die "Arbeitsstelle für internationale Studienbewerbungen" (UNI-ASSIST) zu richten (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o UNI-ASSIST e. V., Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin).

Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli eines jeden Jahres.

Wenn die formalen Zulassungsanforderungen an eine Bewerbung erfüllt sind, leitet UNI-ASSIST Ihre Daten an die Philipps-Universität weiter. Von dort ergeht ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen.

Das Masterstudium beginnt im Oktober oder im April eines jeden Jahres und endet im September bzw. März des darauffolgenden Jahres.

Wichtigste Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland. Der Bewerber muss gem. § 4 Abs. 1 Prüfungsordnung Kenntnisse einer Rechtsordnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachweisen, wie sie durch ein dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbares und gleichwertiges rechtswissenschaftliches Studium vermittelt werden. Der Nachweis ist durch das Zeugnis in beglaubigter Abschrift nebst deutscher Übersetzung zu erbringen.
Die Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache müssen grundsätzlich durch das Bestehen der 'Deutschen Sprachprüfung zum Hochschulzugang' (DSH) nachgewiesen werden. Vorbereitende Sprachkurse werden vom Akademischen Auslandsamt angeboten. Die Kosten liegen derzeit bei 214,74 Euro. Informationen zu diesen Kursen erhalten sie vom Akademischen Auslandsamt mit der Zusendung der Immatrikulationsunterlagen, können aber auch vorab bei dem Sprachenzentrum eingeholt werden.

Hinsichtlich der fachlichen Voraussetzungen erfolgt die Entscheidung über den Magisterbeauftragten des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. G. Gounalakis. Die Auswahl erfolgt unter Leistungsgesichtspunkten.

Die Wohnungssuche obliegt dem Bewerber selbst und sollte frühzeitig in Angriff genommen werden. Wohnheimplätze können für Masterstudierende nicht garantiert werden. Wenden sie sich zur verbindlichen Bewerbung um einen Platz in einem Studentenwohnheim bitte an das Studentenwerk Marburg, Amt für studentisches Wohnen.

Alle in Marburg immatrikulierten Studierende müssen die Semesterbeiträge für Studentenwerk und Studierendenschaft bezahlen ( Aktuelle Studienbeiträge).