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Informationen zu Beiträgen und Gebühren
Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 steht jetzt fest!
Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag für Studentenwerk |
85,50 |
Beitrag für Studierendenschaft. Anmerkung: In diesem Betrag ist 1 Euro zweckgebunden für die Erstattung des Semesterticketbeitrags aus Härtefallgründen (Härtefalleuro) enthalten. |
13,00 |
Semesterticket inkl. IC/EC/ICE-Zuschlag * |
192,90 |
Verwaltungskostenbeitrag ** |
50,00 |
Gesamtbetrag |
341,40 |
Für die Internetfreischaltung wird keine Gebühr erhoben. Alle Studierenden erhalten einen kostenfreien Zugang. |
* |
Anteile - Sommersemester 2021: Semesterticket RMV: 125,22; Semesterticket NVV: 10,08; DB Fernverkehr 52,70; Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd: 3,40 und nextbike (Fahrradverleih): 1,50 Euro. Zusatzinformation zur Gültigkeit des Semestertickets durch den AStA: "Das Ticket gilt im Nahverkehr (RMV mit Übergangstarifgebiet zum VRN, im NVV sowie in der VGWS mit Übergangstarifgebiet) und im IC/EC/ICE-Verkehr der DB Fv bereits ab 1. März für ein Sommersemester und ab 1. September für ein Wintersemester, also einen Monat vor Semesterbeginn" Die ICE-Nutzung gilt ausschließlich auf dem Abschnitt Heidelberg - Weinheim - Darmstadt - Frankfurt - Marburg - Kassel/Wilhelmshöhe. Auf allen anderen Strecken im Semesterticketgebiet ist weiterhin keine ICE-Nutzung möglich. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des AStA. |
** | Der Verwaltungskostenbeitrag wird für die Leistungen bei der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, bei der allgemeinen Studienberatung sowie für die Leistungen der Auslandsämter und bei der Vermittlung von Praktika erhoben. Er regelt sich nach § 56 des "Hessischen Hochschulgesetzes - HHG", das Sie über die Seite "Rechtsgrundlagen" einsehen können. |
Auf der Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens unbedingt erforderlich!
Neueinschreiber geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen an.
Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag .
Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr (siehe unten) zu entrichten
Bankverbindung der Philipps-Universität: IBAN: DE 14 5335 0000 0000025810, SWIFT-BIC; HELADEF1MAR.
Gebühren nach der Hessischen Verwaltungskostenordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2).
- Verwaltungskostenordnung (HMWK)
Ausstellen einer Zweitschrift: | ||
des Studierendenausweises oder Gasthörerscheins | 30,00 | |
des Stammdatenblattes | 25,00 | |
eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde | 50,00 | |
Säumnisgebühr bei: | ||
verspäteter Rückmeldung | 30,00 | |
Studiengebühr für eine Gasthörerin oder einen Gasthörer | 100,00 |
Hinweis:
- Bei Erhalt eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheides für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entfällt eine Säumnisgebühr.