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Informationen zu Gebühren und Beiträgen

Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).

Für das Wintersemester 23/24 überweisen Sie bitte folgenden Beitrag: 371,32 € (endgültig)

Zusammensetzung

Semesterticketanteil* 209,02 €
Studierendenwerk 95,50 €
Studierendenschaft** 16,80 €
Verwatungskostenbeitrag 50,00 €
Gesamtbetrag 371,32 €

*Das Semesterticket setzt sich zusammen aus: Nextbike (2,70 €), DB Fernverkehr (57,00 €), RMV (135,33 €), NVV (10,59 €) und VGWS (3,40 €)
**Die Beträge für die Studirendenschaft setzen sich zusammen aus: Student*innenschaft (14,00 €), Härtefalleuro (1,00 €) und HLTM Kulturticket (1,80 €)

Sollte die tatsächliche Beitragshöhe niedriger oder höher ausfallen, können Sie im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nach gezahlt werden.

Auf der  Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens unbedingt erforderlich! Neueinschreiber geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen an.

Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag.

Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr (siehe unten) zu entrichten

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Verwaltungskostenbeitrag

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2).
Verwaltungskostenordnung (HMWK) 

Ausstellen einer Zweitschrift:
  des Studierendenausweises oder Gasthörerscheins      30,00
  des Stammdatenblattes      25,00
  eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde      50,00
Säumnisgebühr bei:
  verspäteter Rückmeldung       30,00
Studiengebühr für eine Gasthörerin oder einen Gasthörer    100,00

Hinweis: Bei Erhalt eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheides für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entfällt eine Säumnisgebühr.