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Informationen zu Gebühren und Beiträgen

Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023 beträgt 368,52 €

Die endgültige Höhe des Semesterbeitrags steht in der Regel für ein Sommersemester zwischen Mitte Januar und Mitte Februar und für ein Wintersemester zwischen Mitte Juni und Mitte Juli fest. Wir ermöglichen vorab schon die Zahlung eines vorläufigen Beitrags mit dessen Nachweis die Bewerbung bereits abgeschlossen oder eine Einschreibung durchgeführt werden kann. Sollte die tatsächliche Beitragshöhe niedriger oder höher ausfallen, können Sie im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nachgezahlt werden.

Semesterticketanteil * 208,82 €

Studentenwerk  95,50 €

Studentenschaft **  14,20 €

Verwaltungskostenbeitrag   50,00 €

Gesamtbetrag   368,52 €

* Das Semesterticket setzen sich zusammen aus: Nextbike mit 2,70€, DB Fernverkehr mit 56,90€, RMV mit 135,23€, NVV mit 10,59€ und VGWS mit 3,40€

** Die Beträge für die Studentenschaft setzen sich zusammen aus: Student*innenschaft: 12,00€, Härtefalleuro: 1,00€ und HLTM Kulturticket: 1,20€

Auf der  Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens unbedingt erforderlich!
Neueinschreiber geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen an.

Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag .

Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr (siehe unten) zu entrichten

Bankverbindung

Empfänger: Philipps-Universität Marburg

IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

 

Gebühren nach der Hessischen Verwaltungskostenordnung

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2).
Verwaltungskostenordnung (HMWK) 

 

Ausstellen einer Zweitschrift:
  des Studierendenausweises oder Gasthörerscheins      30,00
  des Stammdatenblattes      25,00
  eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde      50,00
Säumnisgebühr bei:
  verspäteter Rückmeldung       30,00
Studiengebühr für eine Gasthörerin oder einen Gasthörer    100,00
 

 
Hinweis:

  • Bei Erhalt eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheides für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entfällt eine Säumnisgebühr.