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Abschlüsse und Finanzierung

Abschlüsse

Jede Austauschuniversität hat eigene Regeln bezüglich der Vergabe von Abschlüssen, Zertifikaten usw. Genaueres muss deshalb zum jeweiligen Programm erfragt werden. Bei den meisten englischen und französischen Universitäten werden nach erfolgreichem Auslandstudium Diplome und Zertifikate im Rahmen des Austausches ausgestellt.

Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in Marburg

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das Studium in Deutschland anrechnen zu lassen.

Zum einen kann eine der drei Übungen für Fortgeschrittene erlassen werden. Dafür ist das Justizprüfungsamt (JPA) zuständig. Die für den Antrag auf Erlass eines großen Scheines erforderliche Gleichwertigkeitsbescheinigung ist im Dekanat (Auslandsstudienberatung) erhältlich und dem JPA vorzulegen. Für den Erlass eines großen Übungsscheines setzt das hessische JPA (Prüfungsabteilung I) voraus, dass ein Jahr im Ausland studiert wurde und im Rahmen des sogenannten 'European Credit Transfer System' (ECTS) 60 Credits erworben wurden. Im ECTS bewerten die europäischen Universitäten jede Vorlesung, Übung usw. mit gewissen Punkten, den 'credits', um eine gegenseitige Anrechnung zu vereinfachen.

Eine Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen im Rahmen des Schwerpunktbereichs ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass bei der Fächerwahl eine Kongruenz der Vorlesungs- bzw. Prüfungsinhalte gewährleistet ist und eine Abschlussklausur nachgewiesen wird, die unter den hier geltenden Klausurbedingungen (ohne Hilfsmittel, unter Aufsicht, Zeitumfang) geschrieben wurde.

Eine vorherige Zusicherung der Anerkennung wird nicht gegeben. Der Antrag auf Anerkennung ist nach der Rückkehr schriftlich beim Schwerpunktbereichsprüfungsausschuss zu stellen.

Eine Anerkennung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist nicht möglich.

Finanzierung

Innerhalb der LLP/Erasmus-Programme wird allen Studierenden pro Semester ein Mobilitätszuschuss gewährt. Die Studiengebühren im Ausland sind meist erlassen, der Semesterbeitrag für Marburg ist allerdings weiterhin zu zahlen. Genauere Informationen zur Möglichkeit gewisser Rückerstattungen erteilt der AStA.

Den Großteil der Kosten muss man jedoch selbst tragen (z.B. Unterbringung, Verpflegung etc.). Hier ist darauf hinzuweisen, daß es die Möglichkeit des sogennanten Auslands-BaföGs gibt. Diese BaföG-Sonderzahlungen liegen meist über dem normalen BaföG-Satz und verlängern die Gesamtförderungsdauer. Genaueres ist beim BaföG-Amt zu erfragen.

Besonders sind auch die Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hervorzuheben, der seit kurzem auch Stipendien speziell für Studierende der Rechtswissenschaft vor dem ersten Staatsexamen zur Verfügung stellt.