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Informationen bezüglich der Austauschprogramme des Fachbereichs sind im Dekanat - Auslandstudienberatung einzuholen. 

Allgemeines Verfahren und Bewerbungsunterlagen

Grundsätzlich wird zu jedem Austauschprogramm eine förmliche und aussagekräftige Bewerbung erwartet. Die genauen Vorgaben werden in einer Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium mitgeteilt, die meist im Oktober/November des Vorjahres des geplanten Studienaufenthaltes im Ausland erfolgt. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung erfolgen nach Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen Bewerbungsgespräche mit allen Bewerbern. Bei geeigneter Qualifikation wird jedem Bewerber ein Studienplatz im Ausland zugeteilt, wobei die Erstwahl möglichst berücksichtigt wird.
Zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für alle Austauschprogramme gehören:

  • zwei ausgefüllte Bewerbungsformulare
  • ein Passfoto
  • einen tabellarischen Lebenslauf (auf deutsch)
  • die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Schulzeugnisses
  • Vorlage der Originalstudienzeugnisse (eine einfache Kopie reicht aus,
    soweit bei Abgabe der Bewerbung die Originale vorgelegt werden)
  • kurze Begründung des Studienvorhabens (auf deutsch)
  • Nachweis von Fremdsprachenqualifikation

Die sprachliche Befähigung der Bewerber für ein Studium im Ausland wird ferner im Rahmen der Bewerbungsgespräche eruiert. 

Bewerbungstermine

Die genauen Bewerbungsfristen werden jeweils durch Aushang sowie in der o.g. Informationsveranstaltung bekannt gegeben. In der Regel läuft die Bewerbungsfrist für Austauschprogramme mit europäischen Universitäten bis Ende November/Anfang Dezember des Vorjahres eines geplanten Auslandsstudienaufenthaltes.

Nach Bestätigung des Studienplatzes

Nach der Bestätigung des Studienplatzes an der Partneruniversität ist es wichtig, sich direkt um den Mobilitätszuschuss zu kümmern, da dieser gleichzeitig als Anmeldung beim Referat für Europäische Studienprogramme dient. Diese Anmeldung wird direkt am Bildschirm ausgefüllt und versendet. Sie muss aber auch ausgedruckt und mit Foto versehen werden und von der Auslandsstudienberatung des Fachbreichs Rechtswissenschaften unterschrieben werden, damit sie anschließend bestätigt im Referat vorgelegt werden kann.

Im Juni/Juli vor der Abreise versendet das Referat dann Infopakete, die benötigte Formulare und Erklärungen enthalten.

Das für die Beurlaubung an der Philipps-Universität benötigte Formular ist ebenfalls in diesem Infopaket enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Semesterbeitrag trotz Abwesenheit zu zahlen ist und der oder die Studierende in Marburg eingeschrieben bleiben muss, bezüglich einer möglichen Rückerstattung gewisser Gebühren informiert der AStA.

Wichtig ist auch, sich frühzeitig um ein mögliches BaföG zu kümmern. Zuständig sind hier nicht die örtlichen Stellen, sondern nach Zielland geordnet spezielle Ämter, eine aktuelle Liste findet sich im Internet.

Die Unterbringung im Ausland muss von den Studierenden selbst organisiert werden. Informationen zu Wohnheimen etc. finden sich auf den Homepages der Partneruniversitäten.

Weiterhin sollte die Krankenkasse rechtzeitig über den Auslandsaufenthalt informiert werden, damit Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Vor Abreise sollte man sich über die Homepage der Partneruniversität über das Vorlesungsangebot informieren. Das Learning Agreement für das Studienjahr/-semester muss vor Semesterbeginn ausgefüllt an die Partneruniversität gesendet, dort unterschrieben und zurück an die Auslandsstudienberatung des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg gesendet werden. Dies ist Voraussetzung für Erhalt der Förderung!