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  • Foto: Kim Rögner

Hauptstudium

Das Hauptstudium beginnt nach dem erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung und betrifft im Normalfall die Studierenden im 5. bis 9. Semester. Der Fokus hier liegt im Erreichen der Scheinfreiheit, dem Schwerpunktbereichsstudium und der Erlangung von Fremdsprachen- und Schlüsselqualifikationen. Das Hauptstudium soll die Studierenden auf den erfolgreichen Abschluss der ersten juristischen Prüfung vorbereiten und endet somit mit Erlangen des ersten Staatsexamens. Als Vorbereitung hierzu haben Studierende die Möglichkeit am Examenscoaching teilzunehmen.