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Scheinfreiheit

Jurastudium, Scheinfreiheit, Staatsexamen, Staatsexamen Zulassung, Staatsexamen Voraussetzung, Scheine, Bescheinigung
Foto: Kim Rögner

Was bedeutet "Scheinfreiheit"?

In der Rechtswissenschaft werden bestandene Leistungsnachweise als Scheine bezeichnet. Studierende, welche im Studium alle zu belegenden Veranstaltungen (Pflicht- oder Wahlpflicht-Veranstaltungen) bestanden haben und somit alle Scheine erlangt haben, werden als "scheinfrei" bezeichnet. Scheinfreiheit liegt also dann vor, wenn alle zu absolvierenden Veranstaltungen bestanden werden.

Erlangen der Scheinfreiheit

Das Erlangen der Scheinfreiheit ist Voraussetzung, um für die erste Staatsexamensprüfung zugelassen zu werden. 
Die Scheinfreiheit ist erlangt, sobald die Zwischenprüfung sowie die drei großen Scheine bestanden sind. 
Informationen über die Zwischenprüfung finden Sie im Abschnitt Grundstudium unter Zwischenprüfung.

Die drei großen Scheine

Ein Schein besteht aus einer bestandenen Hausarbeit und mindestens einer bestandenen Klausur in jeweils einem der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Hausarbeiten können wie bei den kleinen Scheinen in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem Semester, in dem die Klausuren geschrieben werden, absolviert werden. 

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Scheinen erfolgt über Marvin.

Die Anmeldefrist für das aktuelle Semester finden Sie hier.

Klausuren und Anmeldefristen finden Sie unter Klausurtermine und Anmeldefristen.