Hauptinhalt

Pflichtpraktika 

Praktika vor dem ersten Staatsexamen, Praktikum Jura, Uni Marburg
Foto: Kim Rögner

Zur erfolgreichen Zulassung zur ersten juristischen Prüfung ist das Absolvieren dreier Praktika Voraussetzung. Die Praktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Es ist jeweils ein Praktikumszeitraum von mindestens einen Monat vorgesehen. Daher wird es seitens der Universität empfohlen, mit der Durchführung der Praktika möglichst früh im Studium (Grundstudium) zu beginnen. 

Eines der drei Praktika muss als Gerichtspraktikum absolviert werden. Die anderen beiden Praktika sind sogenannte Wahlpraktika.

Alle wichtigen Informationen über die praktische Studienzeit finden Sie auf der Seite des Justizprüfungsamtes.

Gerichtspraktikum

Gerichtspraktika finden grundsätzlich bei allen Landgerichten in Hessen und beim Amtsgericht Offenbach statt. 

Die Gerichtspraktika werden durch das Justizprüfungsamt Hessen verwaltet.

  • Anmeldung

    Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk die Studentin oder der Student den ersten Wohnsitz hat; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort im Land Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.

    Zugelassen werden kann nur, wer die Vorlesungszeiten des zweiten Studienhalbjahres beendet hat.

    Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung Gerichtspraktikum

    Es ist darauf zu achten, dass die Anmeldeformulare gut lesbar und vollständig ausgefüllt werden, sodass eine weitere Bearbeitung möglich ist.

  • Durchführung 

    Die Praktika werden in Gruppen von in der Regel nicht mehr als 25 Personen durchgeführt, die von Studienleiterinnen oder Studienleitern betreut werden.

    Es wird zweimal jährlich in den vorlesungsfreien Zeiten angeboten. Die genauen Termine werden durch Aushang bei den Fachbereichen bekannt gemacht.

    Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Gruppenpraktikum. Die Entscheidung über die Zulassung zu einem Gruppenpraktikum wird spätestens vier Wochen vor dessen Beginn bekannt gegeben. Bewerben sich mehr Studentinnen und Studenten um die Teilnahme an einem Gruppenpraktikum als Teilnehmerplätze vorhanden sind, sollen höhere Semester bevorzugt berücksichtigt werden

Verwaltungspraktikum

Als eines der Wahlpraktika kann ein Verwaltungspraktikum absolviert werden. Es gibt die Möglichkeit, das Verwaltungspraktikum als Einzel- oder Gruppenpraktikum, welches von den Regierungspräsidien angeboten wird, zu absolvieren. Modalitäten und Termine werden regelmäßig auf der Fachbereichsseite bekannt gemacht.

Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung Verwaltungsspraktikum (als Gruppenpraktikum)

Wahlpraktikum

Der Termin zur Ableistung eines Einzelpraktikums im Wahlbereich kann mit der Praktikumsstelle frei vereinbart werden, muss jedoch innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten liegen. Um einen Platz für die Ableistung eines Einzelpraktikums muss sich jede Studentin und jeder Student selbst bemühen. Anträge auf Zulassung zum Einzelpraktikum sind unmittelbar an die Praktikumsstelle zu richten.

Die Dauer darf einen Monat nicht unterschreiten (also nicht nur vier Wochen betragen).

  • Mögliche Praktikumsstellen

    1. Gesetzgebende Körperschaften
    2. Verwaltungsbehörden
    3. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
    4. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten,
    5. Rechtsabteilungen von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen,
    6. sonstigen Stellen, die Studentinnen und Studenten Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln können, mit  Ausnahme der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie das Praktikum anrechnen lassen können, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt des Landes Hessen.

Anmeldefristen Verwaltungspraktikum und Gerichtspraktikum

Art des Praktikums findet statt Anmeldeschluss
Verwaltungspraktikum Frühling 2024 19.02.2024 bis 18.03.2024 01.12.2023
Verwaltungspraktikum Herbst 2024 02.09.2024 bis 01.10.2024 15.05.2024
Gerichtspraktikum Frühling 2024 19.02.2024 bis  18.03.2024 01.12.2023
Gerichtspraktikum Herbst 2024 02.09.2024 bis 01.10.2024 15.05.2024

Bei Fragen zur Anrechnung eines Praktikums wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des FB01.