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Gewalt und Politische Ordnung

Projektleitung: Dr. Dietrich Schotte

Sowohl in Debatten der politischen Philosophie als auch in den entsprechenden, in der breiteren Öffentlichkeit geführten Diskussionen wird die Behauptung allgemein akzeptiert, dass das Gewaltmonopol des Staates legitim sei. Schließlich handele es sich nicht nur um die conditio sine qua non seiner Existenz, sondern auch um die einzige Möglichkeit, ein Abdriften in einen vom 'Recht des Stärkeren' dominierten, bürgerkriegsähnlichen Zustand der radikalen Vergesellschaftung zu verhindern. Aber auch Bürger, die keine Bedrohung des öffentlichen Friedens darstellen, sondern z.B. friedlich demonstrieren, werden immer wieder Opfer von Gewalt durch Polizisten.

Ein wesentliches Problem der Rechtfertigung ist, dass unklar ist, was genau gerechtfertigt wird: Das erste Ziel dieses Projekts ist vor allem der durch eine kritische Bestimmung der Begriffe personaler, kollektiver und institutionalisierter Gewalt zu erbringende Nachweis, dass es der letztgenannte Typus von Gewalt ist, der das staatliche Gewaltmonopol kennzeichnet. Das zweite, untergeordnete Ziel ist eine Antwort auf die Frage, ob die klassische Rechtfertigung des Gewaltmonopols angesichts dessen, was sich faktisch hinter diesem Begriff verbirgt, nicht an ihre Grenzen stößt.