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FAQ

Hier sind die häufigsten Fragen zusammengefasst:

  • Viele Praktikumsstellen benötigen eine Bescheinigung der Universität, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder Ausbildung handelt. Bitte beachten Sie, dass wir immer nur die in Ihrer Praktikumsordnung vorgesehene Pflichtdauer bescheinigen dürfen. Diese Pflichtbescheinigung stellen wir Ihnen sehr gerne zeitnah aus. Senden Sie uns hierfür einfach per Mail eine formlose Anfrage und fügen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hinzu. 

  • Zu den Praktikumsunterlagen gehören 1) Der Erfahrungsbericht, 2) der Stundennachweis, sowie 3) die Kurzinformationen zur Praktikumsstelle. Diese schicken Sie bitte gebündelt in einer PDF per Mail an die Praktikumsberatungsstelle. Dabei verwenden Sie bitte entsprechend digitalisierte/eingescannte Unterschriften.

  • Nein. Die Anmeldung für die Prüfung:  Praktikumsbericht in Marvin ist zwar obligatorisch, jedoch ist damit keine Abgabefrist verbunden. Sollte zwischen Abgabe des Berichts und der Anmeldung aber mehr als ein Semester liegen, geben Sie uns bitte Bescheid, zu welchem Zeitpunkt Sie sich angemeldet hatten. Die Anmeldung zur Veranstaltung "Praktikum" ist sinnvoll für unsere Planung, aber nicht obligatorisch.

  • Die Prüfung des Praktikumberichts und die Eintragung im Marvin erfolgt in der Regel  innerhalb von wenigen Tagen, kann aber in Ausnahmefällen, insbesondere in Urlaubszeiten, bis zu 4 Wochen dauern.  in der Regel bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung.

  • Grundsätzlich sieht die Studien- und Prüfungsordnung vor, dass ein politikwissenschaftlicher Bezug erkennbar sein sollte. Allerdings ist die Politikwissenschaft auch ein sehr breites Feld und bietet viele verschiedene Berufspersepktiven. Nur ein Teil davon hat unmittelbar mit Politik zu tun. Fühlen Sie sich daher bei Ihrer Praktikums- und späteren Berufswahl nicht eingeschränkt. Im Zweifelsfall sprechen Sie das gerne mit uns ab. 

  • Für Bachelor- und Masterstudierende nach der alten Prüfungsordnung besteht ausschließlich die Möglichkeit, einen Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung zu erbringen.

  • Die Studien- und Prüfungsordnung setzt hierfür sehr enge Rahmenbedingungen, was letztendlich im Einzelfall entschieden werden muss. Der Nachweis der geleisteten Mindeststundenanzahl sowie der Praktikumsbericht ist aber davon unbenommen obligatorisch. Bitte setzten Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung und skizzieren Sie Art, Umfang und Zeitpunkt Ihrer bereitsabsolvierten Aktivität.

  • Manche Praktikumsstellen sind sehr beliebt und bekommen daher sehr viele Anfragen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch viele Absagen. Manchmal hilft ein Blick in die Praktikumsdatenbank  um etwas weniger bekanntere oder in einer andren Stadt liegende Praktikumsstellen in dem gewünschten Bereich zu finden. Sollten Sie trotz mehrfacher Versuche selbstständig keine Stelle finden können, kommen Sie bitte (mit vorheriger Anmeldung) in die Sprechstunde. 

  • Für einige Studierende kann ein Praktikum - erst recht in einem anderen Bundesland - eine große (finanzielle) Herausforderung darstellen. Auch der Faktor Zeit kann für Alleinerziehende oder Berufstätige ein entscheidendes Hindernis sein. Bitte nehmen Sie in solchen begründeten Härtefällen Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können

Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gerne!