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FAQ - zu Exmatrikulation und Beurlaubung

  • Wann darf und muss ich mich exmatrikulieren?

    Bitte denken Sie unbedingt daran, sich nach Absolvieren aller Prüfungen zu exmatrikulieren. Es erfolgt KEINE automatische Exmatrikulation mit Erhalt des Zeugnisses, diese sollten Sie aktiv im Studierendensekretariat beantragen. Nur dann erhalten Sie eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung, die beispielsweise u.a. von der Rentenbehörde angefordert wird. Die Beantragung darf erst erfolgen, wenn ALLE Prüfungsleistungen eingereicht worden sind und wird zum Ende des Semesters oder zum "heutigen Tag" gültig. Eine Prüfung, die Sie ablegen, während Sie nicht immatrikuliert sind, ist ungültig!!!
    Für AUSTAUSCH-STUDIERENDE gilt hingegen: Es ist keine gesonderte Exmatrikulation nötig, da Ihre Immatrikulation von vornherein bei Ihrer Anmeldung begrenzt wurde. Informationen hierzu finden Sie in den allgemeinen FAQs der Philipps-Universität durch Umschalten in die englische Sprache per Button rechts oben.

    Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung und Abgabe der (letzten) Prüfungsleistung immatrikuliert sind, danach können Sie sich exmatrikulieren, auch wenn die Benotung der Prüfung noch aussteht.

    Wenn Sie zum Ende eines Semesters abschließen und sich sicherheitshalber schon für das folgende Semester rückgemeldet hatten, dürfen Sie Ihre Rückmeldung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn zurück nehmen und sich rückwirkend exmatrikulieren; dies aber nur, wenn Sie in diesen vier Wochen keine Prüfungsleistung abgelegt haben; diese würde andernfalls als ungültig aberkannt werden, da Sie ja Ihre Immatrikulation und damit Ihre Prüfungsberechtigung rückgängig machen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dann Ihr Stammdatenblatt und Ticket des Folgesemesters zurückgeben müssen. 

    Wenn Sie direkt vom Bachelor in den Master an der Philipps-Universität Marburg wechseln, ist das idR eine Umschreibung und keine Exmatrikulation.

    Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten der Studienorganisation sowie in den allgemeinen FAQs der Philipps-Universität.

    Für weitere Fragen zu Rückmeldung und Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

  • Wie, wann, warum kann ich mich beurlauben lassen?

    Allgemeine Hinweise dazu finden Sie auf den Seiten der Studienorganisation.