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Informationen für fachfremde BewerberInnen

Fachfremde BewerberInnen für den Master-Studiengang Philosophie müssen, um ohne Auflagen zugelassen zu werden, neben den allgemeinen Voraussetzungen auch Leistungspunkte nach ECTS nachweisen, die im Fach Philosophie erbracht worden sind bzw. für dieses anerkannt werden können. Dabei ist Art und Umfang möglicher Anerkennungen bei der Fachstudienberatung zu klären. Eventuell fehlende fachliche Anteile führen (falls die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) zur Zulassung mit Auflagen; sie müssen vor Aufnahme des eigentlichen Master-Programms nachgeholt werden. Die Auswahl der nachzuholenden fachlichen Anteile geschieht in der Fachstudienberatung.

Maßgeblich ist §4 der Prüfungsordnung ("Zugangsvoraussetzungen").