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Entlastungsfonds für Wissenschaftlerinnen

Entlastungsfonds für Wissenschaftlerinnen* u.a. mit Familien- oder Pflegeverantwortung, gefördert aus "nachhaltig chancengleich!" zur Ermöglichung von Kongress- und Vortragsreisen für Menschen mit Familienverantwortung am Fachbereich 05 Evangelische Theologie

Verantwortlich: Initiative Uni mit Kind&Care und Neues Testament AG Bormann

Die Initiative „Uni mit Kind&Care“ am Fachbereich Ev. Theologie vergibt Mittel aus einem Entlastungsfonds, der Beschäftigte, Studentinnen und Wissenschaftlerinnen (einschl. TIN-Personen [trans, inter*, nicht-binär]) mit Familien- oder Pflegeverantwortung gezielt dabei unterstützt, an Kongressen, Vortrags- oder Fortbildungsreisen teilzunehmen.
Die Mittel stammen aus der Förderlinie nachhaltig chancengleich!, die an der Universität Marburg Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsprojekte im Rahmen des bundes- und länderfinanzierten Professorinnenprogramm fördert. Ziel dieser Förderlinie ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in Forschung, Studium und Lehre dauerhaft stärken.
Am Fachbereich 05 wird hierüber konkret die Teilnahme an wissenschaftlichen Reisen trotz familiärer oder pflegerischer Verpflichtung ermöglicht. Eine Mitreise des Kindes oder der pflegebedürftigen Person ist dabei nicht erforderlich.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Beschäftigte, Studentinnen und Wissenschaftlerinnen des Fachbereichs 05 Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg, die:
Verantwortung für mindestens ein Kind oder eine pflegebedürftige Person tragen, und im Rahmen ihrer Tätigkeit an einer Tagungs-, Kongress-, Vortrags- oder Fortbildungsreise teilnehmen.

Höhe der Förderung

Die Mittel werden als Pauschale von 300 € pro Antrag vergeben. Es können maximal 600 € pro Kalenderjahr beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Bescheinigung über die Antragsberechtigung. Bei Kinderbetreuung: z. B. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes; bei Pflegeverantwortung: Pflegenachweis oder entsprechende Bescheinigung
  • Nachweis der Teilnahme: z. B. Einladung, Teilnahmebestätigung oder Programm einer Tagungs-, Kongress-, Vortrags- oder Fortbildungsreis
  • Bitte geben Sie an, ob und in welchem Umfang Sie im beantragten Kalenderjahr bereits finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung durch die Philipps-Universität Marburg erhalten haben. Diese Beträge werden mit der Pauschale verrechnet.

Der Antrag kann formlos, zusammen mit den oben genannten Nachweisen, bei der AG Neues Testament Prof. Lukas Bormann, eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Antragstellung bestätigen, unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Datenschutzerklärung
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Fachbereich 05 Ev. Theologie, Fachgebiet Neues Testament Arbeitsgruppe Bormann, Entlastungsfonds für Wissenschaftlerinnen mit Familien- oder Pflegeverantwortung des Fachbereichs 05 Ev. Theologie der Philipps-Universität Marburg (UMR), Lahntor 3, 35037 Marburg, Deutschland.

1.    Verantwortung für die Datenverarbeitung
Philipps-Universität Marburg
vertreten durch den Präsidenten
Biegenstraße 10
35037 Marburg, Deutschland
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse oder per Email unter datenschutz@uni-marburg.de

2.    Daten die verarbeitet werden
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Antragsteller. Hierbei handelt es sich um: Name, Adresse, Telefon oder E-Mail-Adresse, Geburtsurkunde des Kindes und/oder Bescheinigung als pflegende/r Angehörige/r.

3.    Rechtsgrundlage und Zwecke der Verarbeitung
Wir verarbeiten die vorab genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet statt zum Zwecke der Vergabe der Entlastungspauschale für Tagungs- und Kongressreisen aus dem Entlastungsfonds für Wissenschaftlerinnen mit Familien- oder Pflegeverantwortung.
•    Zur Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO): Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
•    Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO): Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtsmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit formlos per E-Mail an mfnt@uni-marburg.de widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.
•    Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)

4.    Empfänger der Daten und Speicherdauer
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht außerhalb der Philipps-Universität Marburg und der berechtigten Dienstleister statt.
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Ihre Daten nach Abschluss und Berichtstellung des Projekts am 30.06.2028 gelöscht.

5.    Datenschutzrechte der betroffenen Person
Gemäß den Regelungen zum Datenschutz stehen betroffenen Personen Rechte zu, die auf der Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen zu den oben genannten Zwecken beruhen. 
•    Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. 
•    Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Diesen Widerruf können Sie formlos gegenüber des Fachgebiet Neues Testament Arbeitsgruppe Bormann der Philipps-Universität Marburg erklären. Ein Widerruf bewirkt die Unzulässigkeit einer weiteren Verwendung Ihrer Daten für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bleibt von Ihrem Widerruf unberührt.
•    Sie haben jederzeit die Möglichkeit Beschwerde beim behördlichen Datenschutzbeauftragten einzureichen oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten zu stellen. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@uni-marburg.de oder postalisch: Biegenstraße 10, 35037 Marburg.
•    Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de.