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Abschluss
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen An wen wende ich mich, wenn ich meine Erste Staatsprüfung machen will?
Inhaltliche Fragen klären Sie bitte mit Ihren Prüfern.
Alle Fragen zu organisatorischen Modalitäten, Prüfungsberechtigungen von Lehrenden, Fristen, Formularen etc. richten Sie bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie.
Die für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderliche "Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums" stellt das Zentrale Prüfungsbüro für Lehramtsstudiengänge aus.
Bitte melden Sie sich hierfür frühzeitig nach der Abholung der Meldeunterlagen in der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg, sowie im zentralen Prüfungsbüro!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sieht die Erweiterungsprüfung (umgangssprachlich "Staatsexamen") beim Erweiterungsfach aus?
Sie legen eine einstündige mündliche Prüfung ab - so wie in der regulären Staatsprüfung. Sie werden in Sprach- und Literatur-/Kulturwissenschaft geprüft (jeweils 30 Min.).