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Studienorganisation / Im Studium

  • Bis wann muss ich die weiteren Sprachkenntnisse nachweisen?

  • Kann ich die Module in beliebiger Reihenfolge belegen?

    Nein. Sie sollten sich unbedingt an die im Verlaufsplan angegebene Modulreihenfolge halten. Eine Ausnahme bildet das Auslandsjahr. Die Leistungen aus dem Auslandsaufenthalt werden nachträglich anerkannt. Das Datum des Modulabschlusses ist das Datum der Anerkennung, so dass Sie mehrere Module an einem Tag abschließen und die Reihenfolge damit wieder eingehalten ist.

  • Fachdidaktik beim Studium von zwei romanischen Sprachen ?

    Lehramt 2017/18

    Studierende, die in ihrer individuellen Studienfächerkomination zwei romanische Sprachen (aus Französisch, Italienisch, Spanisch) studieren, absolvieren nur für eine Sprache die Module Fachdidaktische Grundlagen für den Französisch- Italienisch- und Spanischunterricht (FadiRom- Eine) und Profiwerk I oder II. Für eine andere Sprache sind weitere Module nach der Studierenden im Umfang von 12 LP aus dem Wahlpflichtbereich Individuelle Profilbildung zu absolvieren. Falls aus Kapazitätsgründen im Modul Praxislab nicht zwei Seminare angeboten werden, absolvieren die Studierenden ein Seminar und erstellen zusätzlich im zweiten Fach ein eigenständiges Forschungsprojekt. 

     Lehramt 2013/14

    Wenn Sie in Ihrer individuellen Studienfächerkombination zwei romanische Sprachen (aus Französisch, Italienisch, Spanisch) studieren, absolvieren Sie nur für eine der beiden Sprachen die Module des Bereichs Fachdidaktik. Für die andere Sprache dürfen Sie weitere Profilmodule nach Wahl (mit Ausnahme der nichtromanistischen Importmodule) im Umfang von 24 LP belegen. Der Umfang der Leistungspunkte im Profilbereich erhöht sich damit auf 30 LP.

  • Kann ich Didaktik-Seminare aus dem Fachbereich 21 (Erziehungswissenschaften) belegen, wenn diese nicht im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet sind?

    Für das Studium sind nur Veranstaltungen mit den bereits bestehenden Modulzuordnungen anrechenbar. Diese finden Sie in Marvin. Es ist nicht möglich in diesen eine Prüfungsleistung zu erbringen.

    Doppelanerkennungen einer belegten Veranstaltung für zwei Module sind grundsätzlich nicht möglich (z.B. als LEA-Seminar und als Fachdidaktik-Übung).