Hauptinhalt
Erste Staatsprüfung und Erweiterungsprüfung
Erste Staatsprüfung
Beim Lehramtsstudiengang schließt das Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab. Diese wird nicht von der Universität abgenommen, sondern von der Prüfungsstelle in der Hessischen Lehrkräfteakademie. Hierzu finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen A. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung ist die Bescheinigung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Sie erhalten sie vom Zentralen Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg. Dort erhalten Sie auch Informationen über Informationsveranstaltungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen B. Prüfungsdokumente und allgemeine Informationen der Hessischen Lehrkräfteakademie
Prüfungstermine, die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung sowie allgemeine Angaben finden Sie auf den hier verlinkten Seiten der Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die für die Abnahme der Prüfungen zuständig ist:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen C. Prüfungen im Fach Italienisch/Französisch/Spanisch Lehramt
Prüfungsberechtigte
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihren Prüferinnen und Prüfern in der gewählten Fachwissenschaft und der Sprachpraxis auf und holen Sie die nötigen Unterschriften ein. Die folgenden Lehrenden sind prüfungsberechtigt:
Literaturwissenschaft: Prof. Dr. Olaf Müller (Fr., It.), Prof. Dr. Ulrich Winter (Fr., Sp.)
Sprachwissenschaft: Prof. Dr. Felix Tacke
Sprachpraxis (nur schriftliche Prüfungen): Claire Köhling, Stéphanie Payen, Pedro Alonso García, Cristina Ludwig, Paola Pacchioni-Becker
Mündliche Prüfung (60 Minuten)
Anmeldung: Siehe Punkt B.
Inhalt: Das mündliche Staatsexamen besteht aus 30 Minuten Sprachwissenschaft und 30 Minuten Literaturwissenschaft. Sowohl im sprachwissenschaftlichen als auch im literaturwissenschaftlichen Teil werden jeweils zwei bis drei Themen individuell vereinbart. Ein obligatorischer landeskundlicher Anteil an der Prüfung kann entweder mit einem literatur- oder einem sprachwissenschaftlichen Thema verknüpft werden.
Sprache: In beiden Fachwissenschaften muss die Hälfte der Prüfung (also je 15 Minuten) in der Fremdsprache absolviert werden.
Themenabsprache: Melden Sie sich in jedem Fall bei den jeweiligen Prüfern zur Sprechstunde an, um die einzelnen Themen zu besprechen und festzulegen, welches der Themen in der Fremdsprache geprüft werden soll.
Termine: Die Prüfungstermine werden nicht mit den Prüfern vereinbart, sondern jedes Jahr von der Hessischen Lehrkräfteakademie festgelegt. Bitte informieren Sie sich über die jeweils für das Frühjahr und den Herbst angesetzten Termine: Prüfungstermine.
Klausur (4 Stunden)
Anmeldung: Siehe Punkt B.
Inhalt: Das schriftliche Staatsexamen besteht aus einem landeskundlichen Essay und einem fachwissenschaftlichen Teil entweder im Bereich der Literatur- oder der Sprachwissenschaft; für beide Teile sind jeweils zwei Stunden vorgesehen. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der beiden Klausurteile. Zum Bestehen der Gesamtprüfung ist es außerdem erforderlich, dass das Essay und der fachwissenschaftliche Teil auch einzeln bestanden werden (mindestens 5/15 Punkte).
Sprache: Alle Teile des schriftlichen Staatsexamens müssen in der Fremdsprache verfasst werden. Bei zu hohem Fehlerquotienten gilt die Prüfung auch unabhängig vom Inhalt als ‚nicht bestanden‘.
Themen: Den Studierenden stehen am Tag der Prüfung zwei Themen für das landeskundliche Essay und zwei Themen für den fachwissenschaftlichen Teil zur Auswahl, von denen je nur eines zu bearbeiten ist. In jedem Semester schlagen die Prüferinnen und Prüfer der Hessischen Lehrkräfteakademie hierfür neue Themen vor.
Vorbereitung: Die Prüfer bieten üblicherweise Examenskolloquien an, in denen die prüfungsrelevanten Themen besprochen und diskutiert werden. Bitte informieren Sie sich über MARVIN bzw. auf den Personalseiten der Prüfer (s.o.).
Termine: Bitte informieren Sie sich über die jeweils für das Frühjahr und den Herbst angesetzten Termine: Prüfungstermine.
Regelungen
Die Prüfungen werden in der „Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg“ geregelt. Die Struktur der Prüfungen wird von der Lehrkräfteakademie Hessen festgelegt (s.o., Punkt B). Die formale und inhaltliche Ausgestaltung obliegt gemäß HLbG-DV § 15 den Prüferinnen und Prüfern der Fachwissenschaften. Das Institut für Romanische Philologie hat per Direktoriumsbeschluss festgelegt, dass das schriftliche Staatsexamen vollständig in der Fremdsprache zu verfassen ist.
Aus diesem Grund finden Sie alle Informationen zur Ersten Staatsprüfung direkt auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Erweiterungsprüfung
Wenn Sie Französisch, Italienisch oder Spanisch als drittes Fach mit dem Abschluss Erweiterungsprüfung studieren, schließen Sie dieses Fach frühestens in der nächsten Prüfungskampagne nach dem Abschluss Ihrer Ersten Staatsprüfung ab. Das Meldeverfahren verläuft analog zu den Fristen der Ersten Staatsprüfung. Die Prüfungsform ist immer eine mündliche Prüfung. Die Note für die Erweiterungsprüfung wird aus den notenrelevanten Leistungen im Studium und der mündlichen Prüfung ermittelt.