Hauptinhalt

 Studienortswechsler

  • Was muss ich tun, wenn ich meinen Studiengang wechseln und ein Studium des LA Französisch/Italienisch/Spanisch beginnen möchte? 

    Bei einem Wechsel des Studiengangs steht Ihnen das Studierendensekretariat für alle Fragen bezüglich Immatrikulationsfristen, Zulassungsvoraussetzungen, Formularen etc. zur Verfügung.

    Die Immatrikulation erfolgt auf der Grundlage eines neuen Studiengangs und beginnt mit dem ersten Semester.

    Liegen Leistungsnachweise aus einem vorhergehenden Studium vor, die Ihnen für das neue Studium in Marburg anerkannt werden könnten, so befolgen Sie bitte die nachfolgenden Schritte:

    Fertigen Sie auf Grundlage Ihrer neuen Marburger Studienordnung eine Aufstellung Ihrer bisher erworbenene Leistungsnachweise und einer gleichzeitigen möglichen Zuordnung zu Ihren Marburger Modulen an (Tabelle mit folgenden Angaben: Titel der Veranstaltung, Semesterwochenstunden, ECTS-/Leistungspunkte, Art des Leistungserwerbs, z.B. Klausur, Note). 

    Wenden Sie sich mit dieser Aufstellung und den Original-Leistungsnachweisen an die Fachstudienberatung. Sollten Sie nicht direkt in Marburg die Sprechstunden nutzen können, weil Sie nicht vor Ort sind, können die Unterlagen nach vorheriger Absprache auch per Mail bzw. in Kopie per Post geschickt werden. Nach Durchsicht der Unterlagen erstellt die Fachstudienberatung einen Einstufungsvorschlag in ein höheres Semester. Sie legen Sie die vorgeschlagene Einstufung dann bei der  Hessischen Lehrkräfteakademie zur endgültigen Bewilligung vor.

    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen, die Sie vom Studierendensekretariat erhalten haben.

  • Was muss ich tun, wenn ich den Studienort wechseln und in Marburg den M.A. Romanische Sprach- und Kulturräume studieren möchte? 

    Bei einem Wechsel des Studienortes nach Marburg steht Ihnen das Studierendensekretariat für alle Fragen bezüglich Immatrikulationsfristen, Zulassungsvoraussetzungen, Formularen etc. zur Verfügung. Die Immatrikulation erfolgt auf der Grundlage des bereits bestehenden Studiengangs und schreibt die bislang studierten Semester mit der Einschreibung fort.

    Sollten Sie eine abweichende Einstufung wünschen (z.B. weil sich Ihr vorheriger Studiengang trotz gleicher Bezeichnung deutlich vom Marburger Studiengang zu unterscheiden scheint), so befolgen Sie bitte die nachfolgenden Schritte:

    Fertigen Sie auf Grundlage Ihrer neuen Marburger Studienordnung eine Aufstellung Ihrer bisher erworbenene Leistungsnachweise und einer gleichzeitigen möglichen Zuordnung zu Ihren Marburger Modulen an (Tabelle mit folgenden Angaben: Titel der Veranstaltung, Semesterwochenstunden, ECTS-/Leistungspunkte, Art des Leistungserwerbs, z.B. Klausur, Note). 

    Wenden Sie sich mit dieser Aufstellung und den Original-Leistungsnachweisen an die Fachstudienberatung. Sollten Sie nicht direkt in Marburg die Sprechstunden nutzen können, weil Sie nicht vor Ort sind, können die Unterlagen nach vorheriger Absprache auch per Mail bzw. in Kopie per Post geschickt werden. Nach Durchsicht der Unterlagen erstellt die Fachstudienberatung einen Einstufungsvorschlag in ein höheres oder niedrigeres Semester. Die vorgeschlagene Einstufung legen Sie dann bei der  Hessischen Lehrkräfteakademie zur endgültigen Bewilligung vor.

    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen, die Sie vom Studierendensekretariat erhalten haben.