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Anmeldung zu Modulprüfungen

Allgemeine Regelungen

  • In allen Modulen ist eine verbindliche Anmeldung zu den Modulprüfungen notwendig. Die An- und Abmeldefristen enden i.d.R. zweieinhalb Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die konkreten Fristen werden in jedem Semester auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben. Während der Anmeldefrist ist eine Abmeldung einer bereits angemeldeten Prüfung jederzeit möglich.
  • In Seminaren und Praktika findet die Anmeldung direkt in den Veranstaltungen statt.
  • Nachträgliche Anmeldungen nach dem Ende der An- und Abmeldefrist sind ausgeschlossen.
  • Werden Studienleistungen, die zur Zulassung für eine Modulprüfung vorausgesetzt werden, nicht erfüllt, so werden Studierende vom Veranstaltungsleiter auch nach der o.g. Frist abgemeldet.
  • Ein Rücktritt von der Prüfung nach Ende des An-/Abmeldezeitraums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Siehe hierzu auch Rücktritt von Prüfungen.
  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt online über MARVIN.
  • Wer sich aufgrund von Problemen nicht anmelden kann, muss dies innerhalb der An- und Abmeldefrist dem Prüfungsbüro schriftlich mitteilen, z.B. per E-Mail. Neben dem Namen sind auch die Matrikelnummer anzugeben, die Prüfungen, die an- oder abgemeldet werden sollen, und warum dies nicht per Online-Anmeldung möglich war (z.B. eine Fehlermeldung des Systems).
  • Sie können in MARVIN in Ihren Studierendendaten jederzeit kontrollieren, für welche Prüfungen Sie aktuell angemeldet sind.

Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge nach Prüfungsordnungen von 2016 und 2018

  • Studierende nach den Prüfungsordnungen von 2016 und 2018 können frei zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen, d.h. eine Anmeldung zum zweiten Termin ohne Anmeldung zum ersten Termin ist möglich. Eine nicht bestandene Prüfung im ersten Termin kann im zweiten Ter­min wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung im zwei­ten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden (für jede Prüfung werden nur zwei Termine angeboten). Die entsprechenden Anmeldefristen werden auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben.
  • Im Fall eines Nichtantritts oder des Nichtbestehens einer Prüfung ist zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung eine erneute Anmeldung not­wendig.

Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge nach Prüfungsordnungen von 2010

  • Die Prüfungsanmeldung gilt für die Erstprüfung (erster Termin) und die Wiederholungsprüfung (zweiter Termin). Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist man automatisch auch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Jedes Nichtbestehen einer Prüfung, gleichgültig ob es sich um eine reguläre Abschlussprüfung oder um eine Wiederholungsprüfung handelt, führt zu einer Abbuchung der entsprechenden Anzahl von Leistungspunkten vom individuellen Maluspunktekonto.
  • Ein Abmelden von der Wiederholungsprüfung ist nur für Bachelorstudierende im Rahmen der An- und Abmeldefrist für den zweiten Termin möglich. Masterstudierende können sich nicht von Wiederholungsprüfungen abmelden. An der Wiederholungsklausur kann nur teilnehmen, wer auch bereits zur regulären Abschlussklausur (erster Termin) angemeldet war.

Regelungen für das Studium für das Lehramt an Gymnasien

  • Studierende können frei zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen, d.h. eine Anmeldung zum zweiten Termin ohne Anmeldung zum ersten Termin ist möglich. Eine nicht bestandene Prüfung im ersten Termin kann im zweiten Ter­min wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung im zwei­ten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden (für jede Prüfung werden nur zwei Termine angeboten). Die entsprechenden Anmeldefristen werden auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben.
  • Im Fall eines Nichtantritts oder des Nichtbestehens einer Prüfung ist zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung eine erneute Anmeldung not­wendig.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage für die Fachdidaktik-Seminare hat der Modulprüfungsausschuss hier eine verbindliche Anmeldung vor Beginn des Seminars beschlossen.