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Weitere Hinweise rund um Prüfungen

Nachfolgend finden Sie einige wichtige prüfungsrelevante Informationen zu Ihrem Studium an unserem Fachbereich. Wichtige (Antrags-)Formulare finden Sie auf der Formularseite.

Wechsel in eine neue Prüfungsordnung

Zum Sommersemester 2018 sind für sämtliche an unserem Fachbereich angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge neue Prüfungsordnungen in Kraft getreten. Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2018 begonnen haben, können auf Antrag in die neue Prüfungsordnung wechseln. Die wesentlichen Änderungen in en POem und ihre Konsequenzen bei einem freiwilligen Wechsel haben wir Ihnen auf einer Informationsseite zum PO-Wechsel im Bachelor- und Masterstudium zusammengestellt.

Für Studierende in den Lehramtsfächern ist zum Wintersemester 2018/19 eine neue Prüfungsordnung in Kraft getreten. Da der Wechsel im Lehramtsstudium mehrere Fächer gleichzeitig betrifft, ist er beim zentralen Prüfungsbüro zu beantragen. Auf dessen WWW-Seiten finden Sie auch Informationen zum PO-Wechsel im Lehramtsstudium.

Bewertung der schriftlichen Modulprüfungen, Rückgabe von Klausuren

Nach der Bewertung von Klausuren können die Studierenden ihre individuellen Noten im Selbstbedienungsportal ansehen. Die Möglichkeit auf Einsicht in die Klausur besteht zu einem vom Prüfer bzw. von der Prüferin bekannt gegebenen Termin. Nach diesem Termin ist eine Einsicht ausschließlich auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Die Klausuren können nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat bei dem Prüfer bzw. der Prüferin abgeholt werden. 

Terminvergabe zu mündlichen Modulprüfungen

Neben der obligatorischen Online-Anmeldung zu Modulprüfungen ist für mündliche Prüfungen eine Anmeldung für einen konkreten Prüfungstermin erforderlich. Diese Anmeldung erfolgt i.d.R. über das Sekretariat des bzw. der Prüfenden.

Mündliche Modulprüfungen in Linearer Algebra und in Analysis

Für die Studiengänge Mathematik (Bachelor und Lehramt) und Wirtschaftsmathematik (Bachelor) haben wir ergänzende Prüfungsbestimmungen für die mündlichen Prüfungen in Linearer Algebra und in Analysis (Prüfungsumfang sowie Prüfer/in) auf einer spearaten Seite zusammengestellt.

Wiederholung von Modulprüfungen

Für jede schriftliche oder mündliche Prüfung innerhalb eines Moduls werden zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben. Studierende nach den Prüfungsordnungen von 2016 und 2018 können frei zwischen dem ersten und zweiten Termin wählen. Eine nicht bestandene Prüfung am ersten Termin kann am zweiten Ter­min wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung am zwei­ten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden.

Studierende nach den Prüfungsordnungen von 2010 können an der Wiederholungsprüfung (zweiter Termin) nur teilnehmen, wenn sie bereits zur Erstprüfung angemeldet waren. Wird die Erstprüfung nicht bestanden, so erfolgt eine automatische Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Anmeldung zu Modulprüfungen".

Die Wiederholung eines bestandenen Moduls ist nicht möglich.

Modulprüfungen in anderen Fachbereichen

Für die Anmeldung, Durchführung, ggf. Wiederholung usw. von Modulprüfungen an anderen Fachbereichen (z.B. in Wirtschaftsinformatik/-mathematik oder im Rahmen eines Nebenfachs) gelten die Modalitäten und Fristen des jeweiligen Fachbereichs. Bitte informieren Sie sich eigenständig auf den WWW-Seiten des jeweiligen Fachbereichs bzw. Prüfungsbüros.

Hinweise zur Durchführung des Industriepraktikums

In den Bachelorstudiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik ist ein mindestens sechswöchiges Industriepraktikum vorgesehen. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Anerkennung und Durchführung des Industriepraktikums.

Leistungsübersicht/Transcript of Records

Die Ergebnisse der Prüfungen werden nach erfolgter Bewertung schnellstmöglich erfasst. Anschließend können die eigenen Prüfungsergebnisse von jeder bzw. jedem Studierenden jederzeit im Selbstbedienungsportal eingesehen werden. Für Studierende in den Studiengängen des Fachbereichs kann bei Bedarf im Prüfungsbüro ein Ausdruck der Leistungsübersicht (sog. Transcript of Records) ausgestellt werden.

Studierende im Lehramtsstudiengang, die eine Gesamtübersicht über alle Fächer des Studiums benötigen, erhalten ein Transcript of Records beim zentralen Prüfungsbüro.

Sofern Sie im Rahmen des Studiengangs eines anderen Fachbereichs an unseren Prüfungen teilgenommen haben, erstellt das Prüfungsbüro Ihres Hauptfachs bei Bedarf ein Transcript of Records für Sie.