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Zwischenprüfung und erste Staatsprüfung im Lehramtsstudium

Für die Modulprüfungen in den Unterrichtsfächern ist der jeweilige lehrerbildende Fachbereich der Philipps-Universität zuständig. Er ist für die Organisation und Durchführung der entsprechenden Prüfungen verantwortlich. Bescheinigungen über das gesamte Lehramtsstudium können die Fachbereiche jedoch nicht ausstellen, weil sie aus Gründen des Datenschutzes nur auf die Leistungen zugreifen können, die bei ihnen absolviert wurden.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird kumulativ durch die Ablegung von Modulprüfungen erbracht. Sie ist bestanden, wenn die erforderlichen Leistungen sowohl in beiden Unterrichtsfächern als auch im Fach Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften absolviert wurden. Für die Zwischenprüfung ist das Zentrale Prüfungsbüro zuständig. 
Beachten Sie auch die Hinweise auf der Lehramtsseite Mathematik bzw. der Lehramtsseite Informatik, falls Sie eine Fristverlängerung beantragen wollen.

Erste Staatsprüfung

Für die Zulassung und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie (ehemals Landesschulamt) zuständig. Auf deren WWW-Seiten werden auch die Ansprechpersonen mit ihren Kontaktdaten genannt.