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Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit (Abschlussarbeit) ist obligatorischer Bestandteil des Studiengangs. Sie bildet zusammen mit einem Kolloquium ein gemeinsames Abschlussmodul. Sie werden zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn Sie in Ihrem Studium mimdestens 135 CP erreicht haben.

Für Ihre Abschlussarbeit brauchen Sie eine Betreuung durch eine "prüfungsberechtigte Person" am Fachbereich Physik. In der Regeln sind das die Leiterin/Leiter der Arbeitsgruppen.

Die Dauer der Bearbeitung eines Themas beträgt drei Monate und kann um 4 Wochen verlängert werden, z. B. wegen unvorhergesehener Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung.

Es ist empfehlenswert, sich etwa 1/2 Jahr vor dem beabsichtigten Ende Ihres Bachelorstudiums ene Arbeitsgruppe auszusuchen und dort nach Themen für Examensarbeiten zu erkundigen. Informationen über die Arbeitsgruppen finden Sie unter anderem

  • über die Webseiten der Gruppen
  • durch Projektpraktika, die Sie im Rahmen der Fortgeschrittenenpraktia in Arbeitsgruppen absolvieren können, für die Sie sich interessieren
  • durch die "Arbeitsgruppenvorstellung", regelmäßig organisiert von der Fachschaft
  • durch ein persönliches Gespräch mit der Arbeitsgruppenleiterin/dem Arbeitsgruppenleiter