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Prüfungsverfahren und Abschluss der Promotion

Nach Abschluss Ihrer Dissertation müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Folgende Unterlagen fügen Sie dem Antrag bei:

Diese Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Im Anschluss daran eröffnet der Dekan, als Vorsitzender des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren. Es werden zwei Gutachten eingeholt und, nach deren Eingang, die Akte zur Einsicht für einen festgelegten Personenkreis ausgelegt. Diese Auslagefrist beträgt 2 Wochen in der Vorlesungszeit und 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit.

Nach erfolgter Annahme durch den Fachbereich am Fristende kann nun die Disputation festgelegt werden. Den Termin stimmt der/die Doktorand/in mit den Gutachter/innen und Prüfenden ab und teilt sie dem Dekanat mit.