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Prüfungsverfahren und Abschluss der Promotion

Nach Abschluss Ihrer Dissertation müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Folgende Unterlagen fügen Sie im Original oder amtlich beglaubigt dem Antrag bei:

  • die Dissertation oder Dissertationsleistung in mind. 4 Exemplaren, gebunden und mit Titelblatt versehen
  • die Dissertation in digitaler Form
  • eine Versicherung, dass die vorgelegte Dissertation selbst und ohne fremde Hilfe verfasst wurde
  • Nachweis der Eignungsfeststellung bei besonderen Auflagen
  • sofern es sich um eine kumulative Disseration handelt, eine Erklärung zu den verfassten Publikationen
  • beglaubigte Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung und der Hochschulausbildung (Originale können auch vorgelegt werden)
  • wissenschaftlicher Lebenslauf

Die dem Dekanat vorgelegte Arbeit wird mit einem Eingangsstempel versehen. Die Exemplare für die Prüfungskommission gehen an die zu prüfende Person zurück, die diese selbständig an die Gutacherin oder Gutachter weitergibt.

Im Anschluss daran eröffnet der Dekan, als Vorsitzender des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren.
Die Gutachter werden durch das Dekanat aufgefordert, Ihre Gutachten innerhalb von 4 Wochen abzugeben. Nach deren Eingang liegt die Akte zur Einsicht für einen festgelegten Personenkreis aus. Die Auslagefrist beträgt 2 Wochen in der Vorlesungszeit und 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit.

Nach erfolgter Annahme durch den Fachbereich am Ende der Auslagefrist kann der Termin der Disputation festgelegt werden. Termin, Uhrzeit und Ort stimmen die Doktoranden mit den Gutachtern und Prüfenden ab und teilen dies dem mit.

In Summe muss mit ca. 6 - 10 Wochen gerechnet werden, von Abgabe der Arbeit bis zur Verteidigung.