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Bewerbung

  • Voraussetzungen für die Zulassung

    (1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Zertifikatskurs ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Bereich Pharmazie oder Medizin sowie einer einschlägigen Berufserfahrung von nicht weniger als zwei Jahren nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

    (2) Unter „einschlägiger Berufserfahrung“ i.S.d. Absatz 1 ist zu verstehen: Eine mindestens einjährige Tätigkeit nach Approbation in dem Beruf als Apothekerin oder Apotheker bzw. Ärztin oder Arzt. Über die Frage der fachlichen Einschlägigkeit des Abschlusses und der Berufserfahrung entscheidet im Zweifel der Prüfungsausschuss.

    (3) Der Zertifikatskurs verfügt über 30 Teilnahmeplätze. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Plätze vorhanden sind, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Voraussetzungen gem. Abs. 1 erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen für den Zertifikatskurs zugelassen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Online-Anmeldung.

    Weitere Zugangsvoraussetzungen sind in § 4 der Zertifikatsordnung geregelt.

  • Bewerbungsunterlagen

    • Ausgefülltes Bewerbungsformular
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über einen Hochschulabschluss in Medizin oder Pharmazie
    • Approbationsurkunde
    • Nachweise über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung

    Alle Bewerbungsunterlagen sind (postalisch) bis zum 30.09.2025 an folgende Adresse zu schicken:

    Prof. Dr. Carsten Culmsee, Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie, Karl-von-Frischstraße 2, 35032 Marburg

  • Zulassungsbescheid

    Zulassungsbescheid: Der Bescheid über die Zulassung zum Zertifikatskurs ergeht bis zum 15.10.2025