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Studium

  • Profil des Zertifikatskurses

    Der Zertifikatskurs Pharmakogenomik qualifiziert die Teilnehmenden dazu:

    • Pharmakogenomisches Fachwissen anzuwenden, um Arzneimitteltherapien im Sinne der personalisierten Medizin sicher und wirksam zu gestalten.
    • Analytische Methoden und Befunde der Pharmakogenetik sachgerecht zu interpretieren und daraus fundierte Therapieempfehlungen abzuleiten.
    • Patientinnen, Patienten sowie medizinisches Fachpersonal kompetent und adressatengerecht zu pharmakogenetischen Ergebnissen zu beraten und Therapieentscheidungen zu unterstützen.
    • Rechtliche, ethische und datenschutzbezogene Aspekte im Umgang mit genetischen Informationen zu berücksichtigen und verantwortungsvoll anzuwenden.
    • Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Potenziale der personalisierten Medizin kritisch zu reflektieren und in den beruflichen Kontext zu integrieren.
  • Aufbau

    Der Zertifikatskurs ist in drei Modulen aufgebaut:

    • Grundlage der Pharmakogenomik (3LP)
    • Pharmakogenetik in der Arzneimitteltherapie (6LP)
    • Fallbearbeitung (3LP)

    Die Module umfassen insgesamt 12 Leistungspunkte (LP). 

    Die Module, deren Qualifikationsziele, Workload, Voraussetzungen und Prüfungen sind für jedes Modul in der Modulliste festgelegt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch ausführliche Modulbeschreibungen.

  • Dauer und Kursbeginn

    Der Zertifikatskurs Pharmakogenomik dauert i.d.R. ein Semester. Der Kurs startet am 01.11.2025 sofern ausreichend Anmeldungen eingegangen sind, um diesen gem. § 20 HessHG kostendeckend durchführen zu können. Nach einer Unterbrechung des Zertifikatskurses durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer kann die Fortführung desselben zu einem späteren Zeitpunkt nicht gewährleistet werden.

  • Anwesenheitspflicht und Prüfungsleistungen

    (1) Für alle Veranstaltungen im Rahmen dieses Zertifikatskurses besteht eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen gilt nicht als Studienleistung, es wird ausschließlich die physische Präsenz überprüft. Die regelmäßige Anwesenheit ist in diesem Falle die Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bzw. für die Vergabe der Leistungspunkte. 

    (2) Wenn es eine Online-Zuschaltung zur Erfüllung der Anwesenheitspflicht gibt, sind die Studierenden verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion der eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren. 

    (3) Sofern eine Anwesenheitspflicht vorgesehen ist, beträgt die maximal zulässige Fehlzeit 20%. Der Prüfungsausschuss kann in Härtefällen bei Überschreitung der zulässigen Fehlzeit die Möglichkeit einräumen, dass das Versäumte auf begründeten Antrag, zum Beispiel durch Nachholen bestimmter Leistungen, kompensiert werden kann. 

  • Gebühren

    Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird vom Präsidium der Philipps-Universität Marburg festgelegt und mit Versendung des Zulassungsbescheids verbindlich. 
    Der Gebührensatz für den kompletten Zertifikatskurs beträgt 3.300 €.